Hallo,
eine GmbH kann auch aus nur einer Person bestehen. Nehmen wir an sie besteht aus zwei Personen. Dann bilden NUR diese zwei Personen auch die Gesellschafterversammlung und die Geschätsführung besteht entweder aus einem oder beiden Gesellschafter aus beiden, oder es wird eine externe Person (oder mehrere externe Personen) als Geschäftsführer beauftragt? Ist das so korrekt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner