Grenzbebauung Carport und Garage in BW

Hallo,

bei der Planung unseres Einfamilienhauses in Baden Würtemberg ist die Frage aufgetaucht ob ein Carportanbau an die Garage zulässig ist. Die Garage hat eine Länge von 5,5 Metern das Dach der Garage ist ein 30Grad Pultdach welches nach vorne vor der Garage um 3,5 Meter raus gezogen wird so dass vor der Garage ein Carport von 3,5 Metern entsteht die breite beträgt 4Meter. Das ganze befindet sich auf der Grundstücksgrenze mit 0,5Metern abstand zum Nachbarn. Die geforderten 9Meter länge und die Maximale Wandfläche von 25m³ (an der Grenze) wird eingehalten. Könnte es beim Bauantrag probleme geben da ein Carport mit 3,5Metern nicht als Carport zählt sondern als Überdachung welche dan ja wieder nicht auf die Grenze gebaut werden darf.

hier mal noch ein Link zu Seitenansicht

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Danke für die Antworten