Hallo zusammen,
theoretischer Fall : Eine Ehe mit grossem Altersunterschied. Es ist also nach biologisch „normalem“ Verlauf klar, dass einer der Partner 30 Jahre früher alt und eventuell pflegebedürftig wird. Der andere Partner hat hingegen noch 10-20 Jahre zu arbeiten. Noch dazu erbt dieser Partner während der Ehe das Haus seiner Eltern.
Frage: Muss der Partner theoretisch (worst case) im Falle des pflegebedürftigen Partners seinen Lohn 20 Jahre lang auf 1400 EUR pfänden lassen und noch dazu das Haus seiner Eltern beleihen um die Pflegekosten für den Partner zu zahlen?
Würde Gütertrennung auch in solch einem Fall greifen, dass das Haus dann das Eigentum wäre und auch während der Ehe nicht angefriffen werden kann?
Gibt es über Ehevertrag auch eine Regelung, dass man WÄHREND der Ehe beidseitig nicht zu kompletter Pflege verpflichtet ist? Es gibt keine Kinder etc. also stünde man im Pflegefall allein da.
Und was wäre, liesse man sich scheiden und hat per Ehevertrag Unterhaltsverzicht und Gütertrennung vereinbart, muss man dann trotzdem für den pflegebedürftigen Partner aufkommen, sollte dieser schon vor der Scheidung bedürftig sein?
Danke für Eure Antworten und Grüsse