Grosser Altersunterschied: Zu Pflege verpflichtet?

Hallo zusammen,

theoretischer Fall : Eine Ehe mit grossem Altersunterschied. Es ist also nach biologisch „normalem“ Verlauf klar, dass einer der Partner 30 Jahre früher alt und eventuell pflegebedürftig wird. Der andere Partner hat hingegen noch 10-20 Jahre zu arbeiten. Noch dazu erbt dieser Partner während der Ehe das Haus seiner Eltern.
Frage: Muss der Partner theoretisch (worst case) im Falle des pflegebedürftigen Partners seinen Lohn 20 Jahre lang auf 1400 EUR pfänden lassen und noch dazu das Haus seiner Eltern beleihen um die Pflegekosten für den Partner zu zahlen?
Würde Gütertrennung auch in solch einem Fall greifen, dass das Haus dann das Eigentum wäre und auch während der Ehe nicht angefriffen werden kann?
Gibt es über Ehevertrag auch eine Regelung, dass man WÄHREND der Ehe beidseitig nicht zu kompletter Pflege verpflichtet ist? Es gibt keine Kinder etc. also stünde man im Pflegefall allein da.
Und was wäre, liesse man sich scheiden und hat per Ehevertrag Unterhaltsverzicht und Gütertrennung vereinbart, muss man dann trotzdem für den pflegebedürftigen Partner aufkommen, sollte dieser schon vor der Scheidung bedürftig sein?

Danke für Eure Antworten und Grüsse :smile:

Meine bescheidene Meinung: Das fiktive Paar sollte nicht heiraten, sondern unverheiratet zusammenleben, dann gibt’s auch keine ehelichen Verpflichtungen, wie z.B. für die Pflege des Partners aufzukommen.

Hi,
danke für die Antwort. Vollkommen richtig, aber das beantwortet meine Frage ja nicht :smile:.
Davon abgesehen: Ist es nicht auch so, dass langjährige Partner irgendwann auch mal wie ein „Ehepartner“ angesehen werden?
Also auch Verpflichtungen in der Hinsicht haben?

Liebe Grüsse

Meine bescheidene Meinung: Das fiktive Paar sollte nicht
heiraten, sondern unverheiratet zusammenleben, dann gibt’s
auch keine ehelichen Verpflichtungen, wie z.B. für die Pflege
des Partners aufzukommen.

Hallo,

Davon abgesehen: Ist es nicht auch so, dass langjährige
Partner irgendwann auch mal wie ein „Ehepartner“ angesehen
werden?
Also auch Verpflichtungen in der Hinsicht haben?

Moralisch oder vor Gericht einklagbar?

Also Ehepartner sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Dabei fühlt sich natürlich immer dann, wenn dies nicht freiwillig und einvernehmlich geschieht, derjenige als Verlierer, der etwas an den anderen abgeben muss und möchte von dieser Pflicht am liebsten nichts wissen. Wenn der 30 Jahre ältere aber dann auch 30 Jahre eher stirbt, dann will man natürlich gerne 30 Jahre lang die Hinterbliebenenrente und das Erbe mit den entsprechenden Freibeträgen kassieren.
So eine Ehe ist eben kein keine Garantie auf eine lebenslange Versorgung durch den anderen. Es besteht durchaus auch die Chance, dass man selbst der Versorgende ist.
Es ist eben wie immer im Leben, es gibt Rechte und Pflichten aber keine Garantien.
Ansonsten kann in solchen etwas komplexeren Fällen auch mal der Gang zum Anwalt helfen. Die wissen meist ganz gut, was geht und was nicht.

Grüße

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