Grundschuld für Wohngrundstück nach Ehescheidung

Angenommen, ein Ehepaar kauft ein Haus. Der Kaufvertrag wird auf die Ehefrau ausgestellt, sie ist also Eigentümer. Es wird eine Grundschuld aufgenommen, eine Kreditsicherheit. Nach einigen Jahren kommt es einkommensbedingt zu Zahlungsverzögerungen und schließlich zur Zwangsversteigerung. Um dies abzuwenden löst das Ehepaar die Lebensversicherung auf. Da dies noch immer nicht reicht, bietet die Schwester des Ehemannes an, den Restbetrag auszugleichen, etwa 5.000 Euro. Das Haus ist damit abgezahlt und die Familie kann darin wohnenbleiben. Wiederum einige Jahre später kommt es zur Scheidung in beiderseitigem Einverständnis. Der Mann zieht aus und die Frau behält das Haus. (der Mann hat noch ein Werkstatt- und Bürogrundstück, in das die Frau übrigens auch investiert hatte, dieses behält er).

Was passiert nun mit dem von der Schwester bzw. Ex-Schwägerin übernommenen Grundschuldbetrag? Angenommen die ehemaligen Ehepartner sterben, kann die Schwester dann den Betrag von den Kindern einfordern? Oder hat sie ein Anrecht auf einen Teil des Hauses?

Vielen Dank für etwaige Hinweise!

Angenommen, ein Ehepaar kauft ein Haus. Der Kaufvertrag wird
auf die Ehefrau ausgestellt, sie ist also Eigentümer.

Nein, Eigentümer eines Grunstücks wird man nicht schon durch die vertragliche Stellung als Käufer, sondern erst durch die Eintragung ins Grundbuch. Ist sie als Alleineigentümerin eingetragen worden.

Es wird

eine Grundschuld aufgenommen, eine Kreditsicherheit. Nach
einigen Jahren kommt es einkommensbedingt zu
Zahlungsverzögerungen und schließlich zur Zwangsversteigerung.
Um dies abzuwenden löst das Ehepaar die Lebensversicherung
auf. Da dies noch immer nicht reicht, bietet die Schwester des
Ehemannes an, den Restbetrag auszugleichen, etwa 5.000 Euro.

das ist nett von ihr, aber hat sie einen Darlehensvertrag mit den Eheleuten (insbesondere mit der Ehefrau) geschlossen? Welche Rückzahlungsmodalitäten sieht dieser vor? Oder könnte es sich um eine Schenkung an die Eheleute gehandelt haben?

Das Haus ist damit abgezahlt und die Familie kann darin
wohnenbleiben. Wiederum einige Jahre später kommt es zur
Scheidung in beiderseitigem Einverständnis. Der Mann zieht aus
und die Frau behält das Haus. (der Mann hat noch ein
Werkstatt- und Bürogrundstück, in das die Frau übrigens auch
investiert hatte, dieses behält er).

Was passiert nun mit dem von der Schwester bzw. Ex-Schwägerin
übernommenen Grundschuldbetrag? Angenommen die

nichts, die Grundschuld ist ja abgeöst (und auch gelöscht?) worden.

ehemaligen

Ehepartner sterben, kann die Schwester dann den Betrag von den
Kindern einfordern?

nur, wenn sie einen Darlehens- (statt eines Schenkungs-)Vetrags geschlossen hat, der eine Rückzahlung vorsieht. Dann könnte die Schwester vom Darlehensschuldner (das kann der Ehemann sein, die Ehefrau, oder beide gemeinsam) bzw. dessen Erben die Rückzahlung fordern. Die Erben können allerdings das Erbe ausschlagen.

Oder hat sie ein Anrecht auf einen Teil

des Hauses?

moralisch vielleicht, juristisch aber eher nicht (ausser, das Darlehen an die Eheleute war per neuer Grundschuld besichert, aber dies kam im Fall ja nicht vor). Angenommen, die Schwester hat ohne genaue Rückzahlungsmodalitäten das Darlehen gegeben - zu welchem Zweck (Anschaffung, Lebensunterhalt, Hausrettung), ist völlig irrelevant; insbesondere hat die Darlehensgeberin keinerlei Recht auf den mit dem Darlehen finanzierten Zweck (ausser, genau so etwas ist im Darlehensvertrag vereinbart worden).

Vielen Dank für etwaige Hinweise!

Bitte schön

Angenommen, ein Ehepaar kauft ein Haus. Der Kaufvertrag wird
auf die Ehefrau ausgestellt, sie ist also Eigentümer.

Nein, Eigentümer eines Grunstücks wird man nicht schon durch
die vertragliche Stellung als Käufer, sondern erst durch die
Eintragung ins Grundbuch. Ist sie als Alleineigentümerin
eingetragen worden.

Ja, ist sie.

Es wird

eine Grundschuld aufgenommen, eine Kreditsicherheit. Nach
einigen Jahren kommt es einkommensbedingt zu
Zahlungsverzögerungen und schließlich zur Zwangsversteigerung.
Um dies abzuwenden löst das Ehepaar die Lebensversicherung
auf. Da dies noch immer nicht reicht, bietet die Schwester des
Ehemannes an, den Restbetrag auszugleichen, etwa 5.000 Euro.

das ist nett von ihr, aber hat sie einen Darlehensvertrag mit
den Eheleuten (insbesondere mit der Ehefrau) geschlossen?
Welche Rückzahlungsmodalitäten sieht dieser vor? Oder könnte
es sich um eine Schenkung an die Eheleute gehandelt haben?

Die Grundschuld wurde an die Schwägerin übertragen und ihr wurden der Grundschuldbrief nebst Abtretungsurkunde ausgehändigt.

Das Haus ist damit abgezahlt und die Familie kann darin
wohnenbleiben. Wiederum einige Jahre später kommt es zur
Scheidung in beiderseitigem Einverständnis. Der Mann zieht aus
und die Frau behält das Haus. (der Mann hat noch ein
Werkstatt- und Bürogrundstück, in das die Frau übrigens auch
investiert hatte, dieses behält er).

Was passiert nun mit dem von der Schwester bzw. Ex-Schwägerin
übernommenen Grundschuldbetrag? Angenommen die

nichts, die Grundschuld ist ja abgeöst (und auch gelöscht?)
worden.

Die Grundschuld ist gelöscht.

ehemaligen

Ehepartner sterben, kann die Schwester dann den Betrag von den
Kindern einfordern?

nur, wenn sie einen Darlehens- (statt eines
Schenkungs-)Vetrags geschlossen hat, der eine Rückzahlung
vorsieht. Dann könnte die Schwester vom Darlehensschuldner
(das kann der Ehemann sein, die Ehefrau, oder beide gemeinsam)
bzw. dessen Erben die Rückzahlung fordern. Die Erben können
allerdings das Erbe ausschlagen.

Oder hat sie ein Anrecht auf einen Teil

des Hauses?

moralisch vielleicht, juristisch aber eher nicht (ausser, das
Darlehen an die Eheleute war per neuer Grundschuld besichert,
aber dies kam im Fall ja nicht vor). Angenommen, die Schwester
hat ohne genaue Rückzahlungsmodalitäten das Darlehen gegeben -
zu welchem Zweck (Anschaffung, Lebensunterhalt, Hausrettung),
ist völlig irrelevant; insbesondere hat die Darlehensgeberin
keinerlei Recht auf den mit dem Darlehen finanzierten Zweck
(ausser, genau so etwas ist im Darlehensvertrag vereinbart
worden).

Vielen Dank für etwaige Hinweise!

Bitte schön

Danke!

Hallo,

es kommt darauf an ob die Schwester sich die Summe hat bestätigen lassen, also einen Vertrag abgeschlossen hat. Hat Sie dieses nicht getan und kann das auch nicht nachweisen hat Sie keine Chance. Hier ist aber aufjedenfall ein Notar zu empfehlen, da es um Grundstücksrecht geht und dieses sehr kompliziert ist. Ohne Nachweis grundsätzlich aber keine Chance.

Gruss

Danke. Die Schwester bzw. Schwägerin hat den Grundbuchbrief und die Abtretungsurkunde ausgehändigt bekommen. Im Grundbuch eingetragen ist aber die (Ex-)Ehefrau. Alles in allem unklar.

Die Sachlage ist für einen Laien leider etwas unverständlich, deswegen noch einmal ein Zusatzfrage:

Die Grundschuld ist gelöscht worden!
Die Schwägerin hat aber den Grundschuldbrief und eine Abtretungsurkunde erhalten. Hat dies noch irgendwie Bestand, wenn die Grundschuld gelöscht ist?

Es gab einen Darlehensvertrag mit der Schwägerin, in dem wurde als Sicherheit die sofort vollstreckbare Grundschuld genannt (diese ist aber inzwischen gelöscht)
?

Freue mich wirklich über jeden Hinweis!

Bei der Summe muss eine Sicherheit nicht mehr zum tragen kommen, aber der Darlehnsvertrag hilft Ihr sehr viel weiter. Aufgrund dessen hat Sie die Möglichkeit das Geld im normalfall auch zu bekommen.Grundschuldbrief und Abtretung sind nach Löschung uninteressant geworden, haben keine Chance mehr, nur der Darlehnsvertrag. Dies geht dann aber wie vorher schon mal von mir erwähnt nur über einen Anwalt.

Ein pers. Wort: wenn Ihr euch im guten getrennt habt, Deine Ex zu Deinem Haus Geld zusteuerte, warum übernimmst Du nicht die 5000 und es gibt weiterhin Frieden bei euch? Wäre mir die liebste Variante.

Sorry, aber da kann ich nicht weiter helfen

Das ist echt juristisch, und ist in einem Beratungsgespräch - entweder im Notariat,bei dem der Kaufvertrag liegt, oder beim Fachanwalt - besser aufgehoben, bevor Sie hier von 10 Leuten 20 Meinungen lesen! Fernmündlich vortasten, und Rechtschutzversicherungsschutz in diesem Fach = dringend empfohlen!

da kann ich leider nicht helfen, das ist mir zu kompliziert, könnte nur mutmassen