Grundstück: Erschließung, Straßenbau und Kosten

Hollo Experten,
folgendes - dringendes- Problem:

  1. Generalunternehmer kauft Großgrundstück (weit über 10.000 m²) von Gemeinde und schließt Ablösevertrag über Grundstückserschließung und Straßenbau.

  2. Generalunternehmer teilt Großgrundstücke auf, vergibt Auftrag für Erschließung und Straßenbau an andere Firma, verkauft 3 Grundstücke weiter und bebaut andere Grundstücke selbst.

  3. Eines der drei Grundstücke kauft Kleinbauunternehmer(ohne Kostenanteil für Erschließung und Straßenbau), baut Haus, verkauft Haus und Grundstück an mich.

  4. Im Kaufvertrag steht zum Thema Kosten für Erschließung & Straßenbau sinngemäß folgendes

„Der Käufer übernimmt die Pflichten aus der Vereinbarung zwischen Kleinbauunternehmer und Generalunternehemer. Es sind somit die nachgewiesenen Kosten für Erschließung und Straßenbau 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zu zahlen. Die Kosten betragen ca. 20.000 DM. Der Käufer stellt den Kleinbauunternehmer von Zahlungen dieser Art frei“

Hinweis von mir: es gibt keinen schriftlichen Vertrag zwischen Kleinbauunternehmer und Generalunternehmer.

  1. Die Grundstücke sind mitlerweile erschlossen, mit dem Bau der Straße wird in ca. einem Jahr begonnen; ich bekomme eine Rechnung über 12500 DM vom Generalunternehmer für die erfolgte Erschließung (ohne nähere Details)- wobei es sich um eine 50 %ige Abschlagzahlung auf die Gesamtkosten handelt. Die anderen 12.500 werden nach Fertigstellung der Straße fällig!

  2. Fragen: Was beinhaltet eigentlich eine Grundstückserschließung und wie teilen sich die Kosten auf die Grundstücksbesitzer auf? Was ist mit der Feststellung im Kaufvertrag, dass die „Kosten ca. 20.000 DM“ betragen werden - mittlerweile sind wir bei 25.000 DM? An wen (Gemeinde, Kleinunternehmer, Generalunternehmer, Straßenbaufirma) sollte ich mich wenden um Klarheit zu bekommen.

Danke für jeden Tip und sorry dass es so viel geworden ist! Gruß Andreas

Da mußt Du direkt an die Verträge ran, ansonsten kann es sehr schnell passieren, daß Du zahlen mußt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Anwalt eingeschaltet? Wenn nicht, dann suche Dir einen, der sich mit dem Thema auskennt, denn erfahrungsgemäß haben Anwälte nur selten einen solchen Fall auf dem Schreibtisch; kurzum wenig Ahnung vom Thema.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]