Hi,
hab selber einen Hund. Prinzipiell ist man als Halter für alles verantwortlich, was der Hund anstellt. Deshalb hat man eine Haftpflichtversicherung.
Nachdem ich die Frage interessant fand habe ich meinen Versicherungsvertrag hervorgekramt und zum ersten Mal aufmerksam gelesen. Da gibt es doch einige Fallstricke.
Ich habe meinen Vertrag gleich mehrmals durchgelesen, und verstehe ihn nicht vollständig. Er ist in versicherungsüblichem Kauderwelsch so abgefasst dass man ihn wohl auch nicht verstehen soll. Außerdm bezieht er sich immer wieder auf andere Gesetzeswerke, durch die man sich dann auch noch durchkämpfen müsste.
Einige Punkte konnte ich dennoch herausdestillieren.
Personenschäden sind wohl ohne Wenn und Aber versichert, ebenso „Schäden“ an Artgenossenund anderen Tieren. Einen Leinen- oder Beißkorbzwang enthält mein Vertrag nicht, aber es gibt offenbar Verträge, wo das drinnen steht.
„Flurschäden“ sind nicht in allen Tarifen gedeckt. Was ist ein Flurschaden? Nach der Wikipedia Definition des Flurschadens (Schaden an einer „gartenbautechnisch genützte Fläche“) würden abgeknickte oder ausgebuddelte Blumen nicht erstattet.
Schließlich Zaun. Eine Vorschrift, einen Zaun haben zu müssen fand ich nicht, aber dafür eine Vorschrift, dass der Besitzer verhindern muss, dass der Hund wenn er unbeaufsichtigt ist, „gegen seinen (des Besitzers Willen) einen definierten Bereich verlassen kann“. Man müsste den hund also, wenn man ihn alleine im Garten lässt, anbinden oder einzäunen.
Ein mittelgroßer Hund springt, das weiß ich aus der Hundeschule, wenn er will locker über 1,20m. In meiner Wohngegend gibt es Baugenehmigung für Zäune laut Bauordnung nur bis 1m. Also müsste der Hund angekettet werden.
Dann ist da eine besonders hinterhältige Klausel: versichert ist zwar die Zerstörung von Gegenständen, aber nicht deren Abhandenkommen. Beißt bello also den teuren Schirm vom Onkel in Spreissel, ist das versichert, vergräbt er ihn als vermeintlichen Knochen, ist das nicht versichert.
Dann hier noch einige die interessante „Ausschlüsse“
– Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versiche-
rungsnehmers oder der mitversicherten Personen dienen. Fifi zerbeißt das betriebliche Laptop des Verkäufers? Nicht versichert.
– Schäden an Wertsachen und deren Verlust. Wertsachen sind Bar-
geld, Urkunden (einschl. Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edel-
steine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen
aus Gold und Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und
Kunstgegenstände;
Teure Teppiche: nicht versichert. Tante Elsas Pelz bei stürmischer Begrüßung zerstört? Nicht versichert.
– Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Da ist wohl Sprengstoff im Vertrag! Also auch jede Art von Schaden an PKW, vermute ich, zerbissene Reifen an Fahrrädern sowieso. Inwiefern das den Klassiker „Hund läuft in Auto, Auto knallt gegen Baum“ tatsächlich beinhaltet wage ich nicht zu beurteilen, aber ich sehe schwarz. Immerhin: der Hund hat mal, als er noch jünger und unerfahrener war, den Rasenmäher als Revier-Konkurrenten betrachtet attackiert und ein Rad abgebissen. Gut, ich habs wieder geflickt … interessant wäre aber trotzdem, ob ein Rasenmäher ein Landfahrzeug ist? Vermutlich nicht, außer es wäre ein Modell wo man sich draufsetzen kann?
Bei den Einschlüssen liest man dagegen Tröstliches: Gewässerschäden sind versichert. Mein Hund darf also weiter in den Dorfbach pinkeln wenn er will.
Mich hat die Recherche zu dieser Frage dazu gebracht, meinem Versicherungsvertreter eine längere Liste von Fragen zu schicken, und ich rate Dir, dasselbe zu tun
Gruss Armin.