Grundstücke nicht eingezäunt

Hallo,

ich diskutiere gerade mit meinem Freund den hypothetischen Fall, dass sich unser Hund  losreisen würde und über das Grundstück unseres Nachbarn aufs Feld laufen würde.

Das Grundstück unseres Nachbarn ist nicht eingezäunt. Für einen Menschen ist es aber „ersichtlich“, dass es sich hier um einen Garten handelt.

Ist man nun als Hundehalter verantwortlich, dass der Hund „hausfriedensbruch“ begeht?
Wenn dabei Blumen kaputt gehen, ist man dann schadensersatzpflichtig?

Ich bin der Meinung, dass man als Halter „Schuld“ ist und im Schadesersatzfall die Haftpflicht zahlt.
Mein Freund meint, dass das Grundstück eingezäunt werden müsste, um hier Schadensersatzforderungen zu stellen.

Es ist hier rein erfunden, denn bis her hat sich unser Hundetier nie losgerissen 

Viele Grüße

Sina

Hallo !

ich diskutiere gerade mit meinem Freund den hypothetischen
Fall, dass sich unser Hund  losreisen würde und über das
Grundstück unseres Nachbarn aufs Feld laufen würde.

Das Grundstück unseres Nachbarn ist nicht eingezäunt. Für
einen Menschen ist es aber „ersichtlich“, dass es sich hier um
einen Garten handelt.

Ist man nun als Hundehalter verantwortlich, dass der Hund
„hausfriedensbruch“ begeht?

Ja, muss man das denn fragen ?

Wenn dabei Blumen kaputt gehen, ist man dann
schadensersatzpflichtig?

Ja.

Ich bin der Meinung, dass man als Halter „Schuld“ ist und im
Schadesersatzfall die Haftpflicht zahlt.

Ob die zahlt ? Es ist doch Eigenverschulden des Halters.

Mein Freund meint, dass das Grundstück eingezäunt werden
müsste, um hier Schadensersatzforderungen zu stellen.

Nein,es gibt keine Pflicht einzuzäumen,wenn vom Grundstück keine Gefahr ausgeht (Baustelle,Teichgelände usw.)

Es ist hier rein erfunden, denn bis her hat sich
unser Hundetier nie losgerissen 

Das sagen Hundehalter immer. Auch wenn er zugeschnappt hatte.
"Das hat er ja noch nie gemacht ! Sie müssen ihn gereizt haben ! "

mfG
duck313

Das sagen Hundehalter immer. Auch wenn er zugeschnappt hatte.
"Das hat er ja noch nie gemacht ! Sie müssen ihn gereizt haben ! "

Oder: Er will doch nur spielen!

vnA

Hi,

hab selber einen Hund. Prinzipiell ist man als Halter für alles verantwortlich, was der Hund anstellt. Deshalb hat man eine Haftpflichtversicherung.

Nachdem ich die Frage interessant fand habe ich meinen Versicherungsvertrag hervorgekramt und zum ersten Mal aufmerksam gelesen. Da gibt es doch einige Fallstricke.

Ich habe meinen Vertrag gleich mehrmals durchgelesen, und verstehe ihn nicht vollständig. Er ist in versicherungsüblichem Kauderwelsch so abgefasst dass man ihn wohl auch nicht verstehen soll. Außerdm bezieht er sich immer wieder auf andere Gesetzeswerke, durch die man sich dann auch noch durchkämpfen müsste.

Einige Punkte konnte ich dennoch herausdestillieren.

Personenschäden sind wohl ohne Wenn und Aber versichert, ebenso „Schäden“ an Artgenossenund anderen Tieren. Einen Leinen- oder Beißkorbzwang enthält mein Vertrag nicht, aber es gibt offenbar Verträge, wo das drinnen steht.

„Flurschäden“ sind nicht in allen Tarifen gedeckt. Was ist ein Flurschaden? Nach der Wikipedia Definition des Flurschadens (Schaden an einer „gartenbautechnisch genützte Fläche“) würden abgeknickte oder ausgebuddelte Blumen nicht erstattet.

Schließlich Zaun. Eine Vorschrift, einen Zaun haben zu müssen fand ich nicht, aber dafür eine Vorschrift, dass der Besitzer verhindern muss, dass der Hund wenn er unbeaufsichtigt ist, „gegen seinen (des Besitzers Willen) einen definierten Bereich verlassen kann“. Man müsste den hund also, wenn man ihn alleine im Garten lässt, anbinden oder einzäunen.

Ein mittelgroßer Hund springt, das weiß ich aus der Hundeschule, wenn er will locker über 1,20m. In meiner Wohngegend gibt es Baugenehmigung für Zäune laut Bauordnung nur bis 1m. Also müsste der Hund angekettet werden.

Dann ist da eine besonders hinterhältige Klausel: versichert ist zwar die Zerstörung von Gegenständen, aber nicht deren Abhandenkommen. Beißt bello also den teuren Schirm vom Onkel in Spreissel, ist das versichert, vergräbt er ihn als vermeintlichen Knochen, ist das nicht versichert.

Dann hier noch einige die interessante „Ausschlüsse“

– Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe des Versiche-
rungsnehmers oder der mitversicherten Personen dienen. Fifi zerbeißt das betriebliche Laptop des Verkäufers? Nicht versichert.

– Schäden an Wertsachen und deren Verlust. Wertsachen sind Bar-
geld, Urkunden (einschl. Sparbücher), Wertpapiere, Schmuck, Edel-
steine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen
aus Gold und Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und
Kunstgegenstände;

Teure Teppiche: nicht versichert. Tante Elsas Pelz bei stürmischer Begrüßung zerstört? Nicht versichert.

– Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.

Da ist wohl Sprengstoff im Vertrag! Also auch jede Art von Schaden an PKW, vermute ich, zerbissene Reifen an Fahrrädern sowieso. Inwiefern das den Klassiker „Hund läuft in Auto, Auto knallt gegen Baum“ tatsächlich beinhaltet wage ich nicht zu beurteilen, aber ich sehe schwarz. Immerhin: der Hund hat mal, als er noch jünger und unerfahrener war, den Rasenmäher als Revier-Konkurrenten betrachtet attackiert und ein Rad abgebissen. Gut, ich habs wieder geflickt … interessant wäre aber trotzdem, ob ein Rasenmäher ein Landfahrzeug ist? Vermutlich nicht, außer es wäre ein Modell wo man sich draufsetzen kann?

Bei den Einschlüssen liest man dagegen Tröstliches: Gewässerschäden sind versichert. Mein Hund darf also weiter in den Dorfbach pinkeln wenn er will.

Mich hat die Recherche zu dieser Frage dazu gebracht, meinem Versicherungsvertreter eine längere Liste von Fragen zu schicken, und ich rate Dir, dasselbe zu tun :smile:

Gruss Armin.

Hallo,

Prinzipiell ist man als Halter für
alles verantwortlich, was der Hund anstellt. Deshalb hat man
eine

Hundeleine.

Gruß
Jörg Zabel

http://img01.lachschon.de/images/109541_kampfhund.jpg
http://www.jandrea.com/wp-content/uploads/2009/06/im…
http://data1.blog.de/media/885/455885_392663113e_m.jpg

Ohne Worte

Wolfgang

Kein Allheilmittel.

Ich hatte bis vor 2 Jahren einen „Problemhund“. Nicht mal eine Kampfrasse, sondern einen undefinierbarer Mischling, etwa 60cm hoch und gut 20kg schwer, also auch nicht mal ein riesiges Tier. Er kam als Welpe zu mir, und entwickelte sich - egal was ich auch versucht habe - über die Jahre zur Gefahr.

Er hat 3 Mal zugeschnappt. Nachdem er dann auch noch irgendwann herausbekommen kann wie der den Zaun austricksen kann musste ich schweren Herzens die Konsequenzen ziehen - in seinem eigenen Rudel war er schlicht ein „Traumhund“. Blöd, wenn man nicht auf einer Insel wohnt.

Zurück zum Thema: in 2 von den 3 Fällen war er angeleint.

In dem einen Fall wo nicht habe ich die Haustüre aufgemacht und der Kerl ist von hinten durch meine Beine gewischt und hat den Nachbarn, der sich friedlich mit mir unterhielt, angepackt. Erst ab da wusste ich, dass er nicht nur ein Rabauke, sondern wirklich gefährlich war. Hundetrainer und Tierpsychologe wurden engagiert, und mussten das Handtuch werfen. Bei 99 von 100 Provokationen ging er cool vorbei, beim 100. Mal hat er zugepackt. Blitzschnell ud ohne Vorwarnung.

–> Leinenzwang auch im Haus einführen? Personenschleuse installieren? Ich habe tatsächlich eine Art Personenschleuse mit einer 2. Innentüre installiert, Jahrelang ging das gut.

Die beiden anderen Male ereigneten sich Jahre später, die „Bedrohung“ in Form eines Radlfahrers und eines Spaziergängers waren bereits an uns vorbei und abgehakt, da ist er ohne Vorwarnung los wie ein Kastenteufel. 20 Kilo Hund entwickeln Schwung, trotz Leine, und er hat sein Opfer jeweils grad noch von hinten erwischt. Passiert ist nicht viel, gehöriger Schreck und einige blaue Flecken, das eine Opfer sahs locker, da selber Hundebesitzer, und ließ sich mit einen Bier für den Schreck besänftigen, das andere Opfer ließ sich 1 Woche arbeitsunfähig schreiben.

Jetzt kannst Du natürlich sagen, bist Schuld, Du wusstest dass der Hund gefährlich ist, und hast nicht aufgepasst. Gut, das ist richtig,

Der Hund ist 8 Jahre alt geworden, und wurde spätestens ab dem 3. Jahr, nachdem er den Nachbarn gepackt hatte, nur noch mit der Leine ausgeführt. 2 Mal täglich Gassi in 5 Jahren zu 365 Tagen macht 3650 Spaziergänge. Wir sind Mensch und Tier stets großräumig aus dem Weg gegangen, wenn das machbar war. Es gab dennoch x Begegnungen der Dritten Art, wo ich den über alle Maßen tobenden Hund mit der Leine halten musste. 2 Mal war er schneller als ich mitdenken konnte.

Soviel zum Thema „Leine“ als Allheilmittel.

Gruss Armin.

Soviel zum Thema „Leine“ als Allheilmittel.

Hi Armin,

gut, okay. In deinem speziellen Fall (bzw. im Falle deines Hundes) dann ganz eindeutig und ohne jede Einschränkung Maulkorb. Hätte ich so ein Tier in der Nachbarschaft, dann hättest du auch keine Wahl gehabt.

Schönen Gruß

Annie

1 Like

Hallo,

Soviel zum Thema „Leine“ als Allheilmittel.

Ich hab nicht behauptet, dass die Leine das Allheilmittel ist.
Aber ich gehe davon aus, dass viele Schäden nicht entstanden wären, wenn der jeweilige Hund angeleint gewesen wäre.

Es wird natürlich auch immer wieder (Einzel-)Fälle geben, wo auch die Leine nicht hilft.

Gruß
Jörg Zabel

Hi,

hab selber einen Hund. Prinzipiell ist man als Halter für
alles verantwortlich, was der Hund anstellt. Deshalb hat man
eine Haftpflichtversicherung.
[…]

„Hat man“? Oder „könnte man die auf objektive Empfehlung des Versicherungsmaklers abgeschlossen haben“? Ich hatte noch nie einen Hund? Ist die Haftpflicht für den Hund (analog zum KFZ) eine Pflichtversicherung?

Grüsse
T.

Hallo

Ich bin kein Experte ,aber nach meinem Rechtsverständnis ist man ,genau wie bei Kindern,

Immer verantwortlich für Schäden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Stadler

Hallo,

Ich bin kein Experte

merkt man. Denn das:

,aber nach meinem Rechtsverständnis ist
man ,genau wie bei Kindern,
Immer verantwortlich für Schäden.

ist Unsinn. Niemand haftet für seine Kinder, immer nur für sich selbst. Es gibt kein ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ und das entsprechende Schild ist kompletter Quatsch.

Gruß
testare_

Hallo,

Ich bin kein Experte

merkt man. Denn das:

,aber nach meinem Rechtsverständnis ist
man ,genau wie bei Kindern,
Immer verantwortlich für Schäden.

ist Unsinn. Niemand haftet für seine Kinder, immer nur für
sich selbst. Es gibt kein ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ und
das entsprechende Schild ist kompletter Quatsch.

Hi,

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig wie Du es darstellst auch nicht. Eltern können sehr wohl schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Wie weit die Aufsichtspflicht geht, hängt von verschiedenen Faktoren, beispielsweise dem Alter des Kindes ab.

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2…

Gruß
Tina

Moin,

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht. Eltern können sehr wohl
schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.

Doch, genauso einfach ist es. Denn im von dir geschilderten Fall haften die Eltern nicht für die Verfehlung ihres Kindes, sondern für ihre eigene, nämlich die Verletzung der Aufsichtspflicht.

Gruß

TET

1 Like

Moin,

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht. Eltern können sehr wohl
schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.

Doch, genauso einfach ist es. Denn im von dir geschilderten
Fall haften die Eltern nicht für die Verfehlung ihres Kindes,
sondern für ihre eigene, nämlich die Verletzung der
Aufsichtspflicht.

Hi,

ich schrieb sinngemäß: Sie sind für den angerichteten Schaden ersatzpflichtig, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist nicht automatisch ungültig, wie Du im angegebenen Link nachlesen kannst.:

Auszug aus dem Link:

Grundsätzlich stimmt es, dass Eltern für Schäden, die ihre Kinder verursachen haften (BGB §832). Denn die Eltern sind an die vom Gesetz vorgegebene elterliche Aufsichtspflicht gebunden.

und:

Beispiel: Jeder kennt das Schild an Baustellen „Eltern haften für ihre Kinder“. Dies ist hier nicht immer der Fall. Kinder können trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der Eltern schon mal auf eine Baustelle gehen. Dann liegt die Beweislast beim Baustellenbetreiber ob er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, z.B. ob ein Zaun aufgestellt ist oder ob die Baustelle in anderer Form abgesichert ist.

Und:

§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen.

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Gruß
Tina

Hi,

ich schrieb sinngemäß: Sie sind für den angerichteten Schaden
ersatzpflichtig, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt
haben. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist nicht
automatisch ungültig, wie Du im angegebenen Link nachlesen
kannst.:

Moin,

wenn du denn nicht behaupten wolltest, dass Eltern für ihre Kinder haften, wieso antwortest du dann auf die absolut richtige Aussage „Eltern haften nicht für ihre Kinder“ mit

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht.

?

Gruß

TET

1 Like

Hi,

ich schrieb sinngemäß: Sie sind für den angerichteten Schaden
ersatzpflichtig, sofern sie die Aufsichtspflicht verletzt
haben. Das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist nicht
automatisch ungültig, wie Du im angegebenen Link nachlesen
kannst.:

Moin,

wenn du denn nicht behaupten wolltest, dass Eltern für ihre
Kinder haften, wieso antwortest du dann auf die absolut
richtige Aussage „Eltern haften nicht für ihre Kinder“ mit

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht.

?

Hi,

weil Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichtverletzung eben sehr wohl für ihre Kinder haften, wie man aus dem Gesetz (Haftung Aufsichtspflichtiger) entnehmen kann und das Schild Eltern haften für ihre Kinder eben nicht per se unsinnig ist, wie aus dem Link hervorgeht:

§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen
http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/eltern-ha…

Auszug:

Grundsätzlich lässt sich zunächst festhalten, dass Eltern an die vom Gesetz vorgegebene Aufsichtspflicht gebunden sind. Demzufolge haften Eltern für durch ihre Kinder verursachte Schäden, falls sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachkommen.

Gruß
Tina

Hi,

weil Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichtverletzung eben
sehr wohl für ihre Kinder haften, wie man aus dem Gesetz
(Haftung Aufsichtspflichtiger) entnehmen kann und das Schild
Eltern haften für ihre Kinder eben nicht per se unsinnig ist,
wie aus dem Link hervorgeht:

Moin,

nein auch aus dem Link geht nur hervor, dass Eltern für Schäden haften, die ihre Kinder aufgrund der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht, also ihrer Verfehlung, verursacht haben. Sie haften eben nicht für die Verfehlung ihrer Kinder.

Gruß

TET

1 Like

Hi,

weil Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflichtverletzung eben
sehr wohl für ihre Kinder haften, wie man aus dem Gesetz
(Haftung Aufsichtspflichtiger) entnehmen kann und das Schild
Eltern haften für ihre Kinder eben nicht per se unsinnig ist,
wie aus dem Link hervorgeht:

Moin,

nein auch aus dem Link geht nur hervor, dass Eltern für
Schäden haften, die ihre Kinder aufgrund der Verletzung ihrer
Aufsichtspflicht, also ihrer Verfehlung, verursacht haben.

nichts anderes schrieb ich.

Sie

haften eben nicht für die Verfehlung ihrer Kinder.

Sie haften für den Schaden, den die Kinder verursacht haben sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, das schrieb ich doch mehrfach und ich lese aus dem Post auf den sich testare bezog auch nichts anderes:

Immer verantwortlich für Schäden.
… mehr auf http://w-w-w.ms/a4e5j7

Wobei das immer natürlich nicht stimmt. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt sind sie für die angerichteten Schäden verantwortlich (haftbar).

Und das von testare per se als Unsinn abgetane Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ ist eben nicht per se Unsinn, auch hier gilt das obige.

Gruß
Tina

Hallo,

,aber nach meinem Rechtsverständnis ist
man ,genau wie bei Kindern,
Immer verantwortlich für Schäden.

ist Unsinn. Niemand haftet für seine Kinder, immer nur für
sich selbst. Es gibt kein ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ und
das entsprechende Schild ist kompletter Quatsch.

*räusper* so einfach ist es auch wieder nicht und so unsinnig
wie Du es darstellst auch nicht.

Doch.

Eltern können sehr wohl
schadenersatzpflichtig werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben.

Richtig. Aber das ist eben KEINE Haftung für ihre Kinder, sondern eine Haftung für eigenes Verschulden.

Im Übrigen steht da oben:"…ist man ,genau wie bei Kindern, Immer verantwortlich für Schäden…" Ich glaube nicht, dass Du dieser Behauptung wirklich zustimmen kannst.
Gruß
Testare_