Gütertrennung nach 15Ehejahren möglich?

Hallo zusammen!

Wie sieht das eigentlich aus, wenn Lieschen Müller nach 15 Jahren Ehe nun gerne eine Gütertrennung haben möchte?
Hintergrund ist, dass Lieschens Mann seit kurzer Zeit eine eigene Firma hat, dort mit persönlichem Eigentum haftet, und Lieschen im Falle eines Falles nicht mithaften möchte.
Lieschen ist als Angestellte tätig, hat von ererbtem Geld das gemeinsame Haus gekauft, und es stehen beide im Grundbuch.

Danke, Angelika

Hallo Angelika!

Eine Veränderung des Güterstands kann jederzeit vereinbart werden, auch noch nach der Goldenen Hochzeit. Jetzt ist schon ein Haus in der bisherigen Zugewinngemeinschaft vorhanden und es kann zweckmäßig sein, die Eigentumsverhältnisse am Dach über dem Kopf und das Risiko des Unternehmens strikt zu trennen. Die Eheleute sollten überlegen, was überhaupt bezweckt werden soll, wollen sie sich also gegeneinander absichern oder gegenüber Dritten. Ich glaube eher nicht, daß sich so ein wichtiger Schritt mal eben locker vom Hocker in diesem Forum klären läßt. Deshalb halte ich die Beratung durch einen Notar für sinnvoll. Der Gang ist für eine Güterstandsänderung m. W. ohnehin fällig.

Gruß
Wolfgang

Hallo Angelika,

ich würde in dem Fall wirklich Gütertrennung beantragen. Um mal weiter zu spinnen. Falls ihr ein Testament macht, so könnte der eine die Schulden in dem Testatment auf sich nehmen und der andere das Gut. Im Fall einer von beiden stirbt, so ist der andere so oder so abgesichert.
Der mit den Schulden kann sich freuen bald schuldenfrei zu sein. Und der mit dem Geld kann die Erbschaft (sprich die Schulden) ausschlagen. Voraussetzung ist natürlich das keine Kinder vorhanden sind, denn dann sieht die Sachlage schon wieder etwas anders aus.

Lieben Gruss
Asmodine

Hallo Angelika,

eine Änderung des Güterstands ist entweder durch notarielle Vereinbarung oder Eintragung in das Güterstandsregister des zuständigen Familiengerichts jederzeit machbar. Ob ein solcher Wechsel im vorliegenden Fall sinnvoll ist, und wenn ja, in welchen Güterstand, muss man im Rahmen einer ausführlichen Beratung klären.

Üblicherweise wird heute in geeigneten Fällen eher zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft geraten, da diese gerade im Erbfall oft günstiger ist. Bei Gütertrennung ist die Erbquote für den überlebenden Anteil deutlich schlechter, da der pauschale Zugewinnausgleich entfällt bzw. auch keine Ausschlagung des Erbes möglich ist um dann einen ggf. besseren konkreten Zugewinnausgleich durchzuführen.

Du siehst, so einfach ist die Sache nicht. Es gibt da viele Dinge zu beachten, die nur ein spezialisierter Anwaltskollege oder Notar im Rahmen einer detaillierten Beratung herausarbeiten kann. Ohne eine solche Beratung kann die Sache schnell nach hinten losgehen und das Dicke Ende kommt dann ggf. im Erbfall.

Gruß vom Wiz

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Danke für die Infos, dass solch ein „Rattenschwanz“ daranhängen kann, ist für Lieschen sicher neu.
Angelika