Hallo Angelika,
eine Änderung des Güterstands ist entweder durch notarielle Vereinbarung oder Eintragung in das Güterstandsregister des zuständigen Familiengerichts jederzeit machbar. Ob ein solcher Wechsel im vorliegenden Fall sinnvoll ist, und wenn ja, in welchen Güterstand, muss man im Rahmen einer ausführlichen Beratung klären.
Üblicherweise wird heute in geeigneten Fällen eher zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft geraten, da diese gerade im Erbfall oft günstiger ist. Bei Gütertrennung ist die Erbquote für den überlebenden Anteil deutlich schlechter, da der pauschale Zugewinnausgleich entfällt bzw. auch keine Ausschlagung des Erbes möglich ist um dann einen ggf. besseren konkreten Zugewinnausgleich durchzuführen.
Du siehst, so einfach ist die Sache nicht. Es gibt da viele Dinge zu beachten, die nur ein spezialisierter Anwaltskollege oder Notar im Rahmen einer detaillierten Beratung herausarbeiten kann. Ohne eine solche Beratung kann die Sache schnell nach hinten losgehen und das Dicke Ende kommt dann ggf. im Erbfall.
Gruß vom Wiz
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