ich habe eine recht verzwickte, natürlich allgemeine Frage:
Frau X, geschieden mit einem Kind, will Herrn Y, ledig, heiraten.
Herr Y hat aus früheren Jahren Schulden bei verschiedenen Gläubigern, und da er eine zeitlang wegen Arbeitslosigkeit und danach geringem Lohn keine Raten zahlen konnte, sind diese natürlich angestiegen. derzeit ist eine eidesstattliche Versicherung aktuell, und ein Konto wurde gepfändet. Dies wird aber wieder zurückgenommen in gütlicher Einigung mit dem Gläubiger. (Herr Y möchte auch alle Gläubiger anschreiben, um seine Schulden in Raten abzuzahlen).
Herr Y besteht auf einen Ehevertrag, um seine zukünftige Frau und deren Besitz zu schützen, sprich Gütertrennung.
Höchstwahrscheinlich ist ein gemeinsames Kind unterwegs.
Herr Y wird wahrscheinlich eine Festanstellung in der jetzigen Firma bekommen, in der er als leiharbeiter eingesetzt war und dadurch ca. das doppelte verdienen.
Die beiden werden nach ihrer Hochzeit umziehen, Frau X wird allein die Kaution von 200 Euro stellen und auch als Mieterin im Mietvertrag auftauchen. Herr Y möchte aufgrund der Gütertrennung dann lediglich als Mitbewohner mit auftauchen
Der Vermieter verlangt Gehaltsnachweis und Schufa von der Mieterin.
Nun meine Fragen:
- Welche Vereinbarungen sind in einem Ehevertrag sinnvoll, vor allem hinsichtlich Schulden, Kinderversorgung und Vermögen.
- Welche Kosten müssen angenommen werden beim Notar, wenn der Ehemann praktisch kein Vermögen miteinbringt, das Vermögen der Frau sich vor allem auf Auto, Hausstand, Kaution und ein Sparbuch mit ca. 1000 Euro beschränkt?
- Kann ein Gläubiger bei vereinbarter Ratenzahlung und pünktlicher Zahlung dennoch eine erneute eidesstattliche Versicherung fordern, bzw. Gegenstände oder Konto pfänden? Muss bei jedem Gegenstand, der von Wert ist und sich in der gemeinsamen Wohnung befindet, ein Eigentumsnachweis vorhanden sein?
- Müssen Schulden oder Schufaeinträge des Mitbewohners, also Ehemanns dem künftigen Vermieter mitgeteilt werden, oder ist die alleinige Haftung der Mieterin ausreichend?
Bitte keine Kommentare zu Sinn oder Unsinn der Hochzeit. Frau
X hat ihre persönlichen guten Gründe, die nicht zuletzt mit der eventuellen Schwangerschaft zu tun haben