Gütertrennung, Rechtsfolgen, Notarkosten

ich habe eine recht verzwickte, natürlich allgemeine Frage:
Frau X, geschieden mit einem Kind, will Herrn Y, ledig, heiraten.
Herr Y hat aus früheren Jahren Schulden bei verschiedenen Gläubigern, und da er eine zeitlang wegen Arbeitslosigkeit und danach geringem Lohn keine Raten zahlen konnte, sind diese natürlich angestiegen. derzeit ist eine eidesstattliche Versicherung aktuell, und ein Konto wurde gepfändet. Dies wird aber wieder zurückgenommen in gütlicher Einigung mit dem Gläubiger. (Herr Y möchte auch alle Gläubiger anschreiben, um seine Schulden in Raten abzuzahlen).
Herr Y besteht auf einen Ehevertrag, um seine zukünftige Frau und deren Besitz zu schützen, sprich Gütertrennung.
Höchstwahrscheinlich ist ein gemeinsames Kind unterwegs.
Herr Y wird wahrscheinlich eine Festanstellung in der jetzigen Firma bekommen, in der er als leiharbeiter eingesetzt war und dadurch ca. das doppelte verdienen.
Die beiden werden nach ihrer Hochzeit umziehen, Frau X wird allein die Kaution von 200 Euro stellen und auch als Mieterin im Mietvertrag auftauchen. Herr Y möchte aufgrund der Gütertrennung dann lediglich als Mitbewohner mit auftauchen
Der Vermieter verlangt Gehaltsnachweis und Schufa von der Mieterin.
Nun meine Fragen:

  1. Welche Vereinbarungen sind in einem Ehevertrag sinnvoll, vor allem hinsichtlich Schulden, Kinderversorgung und Vermögen.
  2. Welche Kosten müssen angenommen werden beim Notar, wenn der Ehemann praktisch kein Vermögen miteinbringt, das Vermögen der Frau sich vor allem auf Auto, Hausstand, Kaution und ein Sparbuch mit ca. 1000 Euro beschränkt?
  3. Kann ein Gläubiger bei vereinbarter Ratenzahlung und pünktlicher Zahlung dennoch eine erneute eidesstattliche Versicherung fordern, bzw. Gegenstände oder Konto pfänden? Muss bei jedem Gegenstand, der von Wert ist und sich in der gemeinsamen Wohnung befindet, ein Eigentumsnachweis vorhanden sein?
  4. Müssen Schulden oder Schufaeinträge des Mitbewohners, also Ehemanns dem künftigen Vermieter mitgeteilt werden, oder ist die alleinige Haftung der Mieterin ausreichend?

Bitte keine Kommentare zu Sinn oder Unsinn der Hochzeit. Frau
X hat ihre persönlichen guten Gründe, die nicht zuletzt mit der eventuellen Schwangerschaft zu tun haben

Hallo erstmal,

es ist eine wohl unausrottbare Legende, dass man in so einer geschilderten Situation irgendetwas durch eine Gütertrennung erreichen würde, was nicht auch bei gesetzlichem Güterstand schon gegeben wäre Es ist eine weitere Legende, dass Gütertrennung der Wahlgüterstand schlechthin sei.

Es ist keine Legende, dass es tatsächlich Notare geben soll, die Leuten eine gewünschte Gütertrennung beurkunden, ohne über den Sinn und insbesondere Unsinn dieser Geschichte aufzuklären. Es ist ebenfalls keine Legende, dass es Gründe dafür geben mag, den ehelichen Zugewinn für den Fall einer Ehescheidung auszuschließen, die regelmäßig dazu führen, dass gut beratene Eheleute dann zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kommen.

Dies alles erklärt einem ein spezialisierter Rechtsanwaltskollege oder Notar für kleines Geld am ganz konkreten Fall. Der erstellt dann auch einen passenden Vertragsentwurf durch den sicher alle Fallstricke in der speziellen Situation entschärft werden.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,
habe letzte Woche sogar einen Auschluss des Kindesunterhalts von einem Notar auf meinem Tisch gehabt.
Vor lauter Unterhaltsverzicht wurde auch auf den Unterhalt für das mdj. Kind in einer notariellen Scheidungsvereinbarung verzichtet…
Für was die Leute alles Geld ausgeben ts… ts… ts…

Kann man da eigentlich gegen den Notar vorgehen?
Schliesslich hat der eine Willenerklärung beurkundet (und auch abgerechnet) von der er von vorneherein schon wissen musste, dass die das Papier nicht Wert ist??

Grüsse
dragonkidd

hallo und schon mal danke für die Antwort

es ist eine wohl unausrottbare Legende, dass man in so einer
geschilderten Situation irgendetwas durch eine Gütertrennung
erreichen würde, was nicht auch bei gesetzlichem Güterstand
schon gegeben wäre Es ist eine weitere Legende, dass
Gütertrennung der Wahlgüterstand schlechthin sei.

Bedeutet das jetzt im Klartext, dass auch durch ehe und damit normale Regelung (zugewinngemeinschaft) die Schulden von Herrn Y Frau X nicht beeinflussen, sprich alles, was Frau X in die Ehe miteinbringt, eben auch diese _Kaution , ist vor gläubigern sicher?

Es ist keine Legende, dass es tatsächlich Notare geben soll,
die Leuten eine gewünschte Gütertrennung beurkunden, ohne über
den Sinn und insbesondere Unsinn dieser Geschichte
aufzuklären. Es ist ebenfalls keine Legende, dass es Gründe
dafür geben mag, den ehelichen Zugewinn für den Fall einer
Ehescheidung auszuschließen, die regelmäßig dazu führen, dass
gut beratene Eheleute dann zu einer modifizierten
Zugewinngemeinschaft kommen.

Dies alles erklärt einem ein spezialisierter
Rechtsanwaltskollege oder Notar für kleines Geld am ganz
konkreten Fall. Der erstellt dann auch einen passenden
Vertragsentwurf durch den sicher alle Fallstricke in der
speziellen Situation entschärft werden.

gibt es Gebührenrichtwerte dafür?

Gruß vom Wiz