Hallo zusammen,
eine Person A hatte vergangene Woche einen Autounfall mit „geringfügigem“ (=Kotflügel und Außenspiegel müssen ersetzt werden) Schaden. Er/Sie würde gerne ein Gutachten erstellen lassen, um darüber seine/ihre Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
Ein dritte Person C meinte, dass lediglich die Gutachterkosten erstattet werden, wenn der Schaden einen gewissen Beitrag überschritten hätte. Anderenfalls müsste Person A seine/ihre Gutachterkosten selber zahlen.
Wer kann mir diesbezüglich nähere Informationen geben bzw. Quellen nennen, wo ich mich informieren kann.
Gruß,
Pierre