Hallo!
Nehmen wir an, Frau K. hat in einem Schuhgeschäft Anfang Mai ein paar Sommerschuhe gekauft. Anfang Juli hat sie dann festgestellt, daß an einem Schuh das Wildleder einreißt, und brachte den Schuh in den Laden zurück. Schuh wurde zum Hersteller geschickt und Frau K. bekommt nach drei Wochen Bescheid, daß an der Kasse eine Gutschrift über den Kaufbetrag für sie bereit liegt.
Nun fragt sie sich - was bedeutet eigentlich „Gutschrift“?
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Umtauschen in dem Laden funktioniert nur so, daß man dann für den Betrag irgendwann dort neues einkaufen kann, sprich der Laden die Kohle behält. - Was in dem Fall nach Ansicht von Frau K. auch völlig rechtens ist, denn Umtausch wegen was auch immer ist Kulanz.
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Was aber in ihrem Fall? Der kaputte Schuh fällt doch eher unter Garantie bzw. Gewährleistung? Könnte sie darauf bestehen, ihr Geld zurückzubekommen? Oder muß auch sie sich damit zufrieden geben, irgendwann andere Schuhe dort zu kaufen? Und falls ja, muß aber doch dann mindestens der „Gutschein“ unbegrenzt gelten, oder?
Frau K. würde sich über Licht im Dunkel freuen - prinzipiell wäre es für sie auch okay, dort irgendwann wieder Schuhe kaufen zu „müssen“, aber sie wüßte einfach gern, was rechtens ist - und vor allem, auf was sie dann evtl. in Sachen Gutschein und Laufzeit achten muß.
Herzlichen Dank, auch von mir!
Kari