Gutschrift oder Geld zurück?

Hallo!

Nehmen wir an, Frau K. hat in einem Schuhgeschäft Anfang Mai ein paar Sommerschuhe gekauft. Anfang Juli hat sie dann festgestellt, daß an einem Schuh das Wildleder einreißt, und brachte den Schuh in den Laden zurück. Schuh wurde zum Hersteller geschickt und Frau K. bekommt nach drei Wochen Bescheid, daß an der Kasse eine Gutschrift über den Kaufbetrag für sie bereit liegt.
Nun fragt sie sich - was bedeutet eigentlich „Gutschrift“?

  • Umtauschen in dem Laden funktioniert nur so, daß man dann für den Betrag irgendwann dort neues einkaufen kann, sprich der Laden die Kohle behält. - Was in dem Fall nach Ansicht von Frau K. auch völlig rechtens ist, denn Umtausch wegen was auch immer ist Kulanz.

  • Was aber in ihrem Fall? Der kaputte Schuh fällt doch eher unter Garantie bzw. Gewährleistung? Könnte sie darauf bestehen, ihr Geld zurückzubekommen? Oder muß auch sie sich damit zufrieden geben, irgendwann andere Schuhe dort zu kaufen? Und falls ja, muß aber doch dann mindestens der „Gutschein“ unbegrenzt gelten, oder?

Frau K. würde sich über Licht im Dunkel freuen - prinzipiell wäre es für sie auch okay, dort irgendwann wieder Schuhe kaufen zu „müssen“, aber sie wüßte einfach gern, was rechtens ist - und vor allem, auf was sie dann evtl. in Sachen Gutschein und Laufzeit achten muß.

Herzlichen Dank, auch von mir!
Kari

…ich bin kein Fachmann, aber genau in solchen Garantiefragen leidgeprüft und inzwischen schlau:

Ein Garantiefall ist kein Widerruf. Der Hersteller/Händler hat das Recht, bis zu 2 Mal nachzubessern, ehe er verpflichtet ist, das Geld zurückzuerstatten.

Eigentlich müßte er also ein gleiches Paar Schuhe liefern, oder die vorhandenen reparieren.
Dem kommt der Gutschein nahe. Er ist insofern sogar kulant, weil Frau K. sich sogar ein anderes Paar Schuhe dafür kaufen kann.

Allerdings: Wenn es genau dieses gleiche Paar Schuhe dort gar nicht mehr gibt, und auch vom Hersteller nicht mehr geliefert werden kann, und auch die kaputten Schuhe nicht repariert werden können, könnte Frau K. m.E. allerdings auf Bargeld bestehen.
Sie wollte ja DIESE Schuhe, nicht irgendwelche.

Aber, dann wieder der Einwand des Herstellers: Für das Bargeld bekommt sie ja auch nicht DIESE Schuhe, weil es sie ja nicht mehr gibt.
Aber, ich denke, es muß ihr wenigstens vorbehalten bleiben, sagen zu können „Ich will DIESE oder KEINE.“ Und das ist mit einem Gutschein nicht gegeben, damit müßte sie andere Schuhe nehmen.

Oder den Gutschein in Schuhcreme und Senkel umsetzen. :wink:

Hallo !

Hier ein wenig mehr über dieses schwierige Thema :

„Gewährleistung“ heißt eigentlich Sachmängelhaftung und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB). Sie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Erhalt der gekauften Ware. Wenn innerhalb dieser Zeit ein Fehler auftritt, dann muss der Händler (Verkäufer der Ware) „nacherfüllen“. Diese Nacherfüllung ist in § 439 BGB geregelt und unterscheidet Beseitigung des Mangels (Reparatur) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Zwischen diesen beiden Möglichkeiten hat der Käufer das Wahlrecht.
Der Händler darf die vom Käufer getroffene Wahl zugunsten der anderen Variante nur dann ablehnen, wenn sie für ihn nachweisbar nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Es empfiehlt sich, dem Händler eine angemessene Frist zur Erbringung dieser Nacherfüllung zu setzen. Wie lang diese sein muß, hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig ist die Angabe eines genauen Datums. Läuft diese Frist ab, ohne dass etwas geschehen ist oder ist die Nacherfüllung (zweimal) ohne Erfolg geblieben, kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag erklären. Auch das sollte aus Beweisgründen schriftlich und z.B. per Einschreiben mit Rückschein geschehen.
Bevor es jedoch so weit kommt, taucht oft die Frage auf, ob überhaupt ein Mangel vorliegt für den der Händler geradestehen muß. Während im ersten halben Jahr unterstellt wird, dass ein festgestellter Mangel von Anfang an vorlag, muss in den letzten 18 Monaten der Käufer diese Tatsache nachweisen (§ 476 BGB). Behauptet der Händler in dieser Zeit, dass z.B. Eigenverschulden vorliegt oder der Fehler in Folge von Verschleiß auftritt, bräuchte der Käufer ein Gutachten, dass das Vorhandensein des Fehlers von Anfang an bestätigt. Ob dieser Nachweis überhaupt gelingen kann und ob der für ein Gutachten notwendige Kostenaufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Glück hat, wer in einer solchen Situation auf eine vom Händler oder Hersteller gegebene Garantie zurückgreifen kann. Auch zur Garantie steht etwas im BGB : „ein während der Geltungsdauer auftretender Mangel begründet die Rechte aus der Garantie“. Das heißt, der Anspruch auf kostenlose Instandsetzung der von der Garantie umfassten Teile besteht während der gesamten Garantiezeit, es muß nicht nachgewiesen werden, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Allerdings räumt so gut wie keine Garantie ein Rücktrittsrecht ein, wenn diverse Reparaturen keinen Erfolg brachten. In diesem Fall sollte man aber durchaus beim Garantiegeber wegen einer Kulanzregelung nachfragen, z.B. hinsichtlich eines Austausches der gekauften Sache. Die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung und aus der Garantie stehen immer nebeneinander, so dass der Käufer das Wahlrecht hat.

(Christel Lohrey, Verbrauchertipps. NWZ).

mfgConrad

Hi,

Hier ein wenig mehr über dieses schwierige Thema :

während Dein Hobby das Kopieren fremder Texte ist, ist meines, auf bestehende FAQ-Einträge hinzuweisen:
FAQ:1152

Gruß,
Christian

Hallo!

Nehmen wir an, Frau K. hat in einem Schuhgeschäft Anfang Mai
ein paar Sommerschuhe gekauft. Anfang Juli hat sie dann
festgestellt, daß an einem Schuh das Wildleder einreißt, und
brachte den Schuh in den Laden zurück. Schuh wurde zum
Hersteller geschickt und Frau K. bekommt nach drei Wochen
Bescheid, daß an der Kasse eine Gutschrift über den Kaufbetrag
für sie bereit liegt.
Nun fragt sie sich - was bedeutet eigentlich „Gutschrift“?

Konkret hier ist vom Anspruchgegner entschlossen worden >>Geld zurück.
und das bedeutet: Ohne wenn und aber in Bar.
Irgendwelche "Gutscheine muss man nicht akzeptieren.
Jakob.

Hi,

Hier ein wenig mehr über dieses schwierige Thema :

während Dein Hobby das Kopieren fremder Texte ist, ist meines,
auf bestehende FAQ-Einträge hinzuweisen:
FAQ:1152

Und was soll das?

Das soll heißen, daß in dem FAQ-Eintrag all das, was in Deinem kopierten Text drin stand, auch zu finden war (und noch mehr). Deine „Mühe“ war also unnätig.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke schonmal…
… Euch allen für Eure Antworten.
Ich werde dann demnächst noch anhängen, was Frau K. denn nun bekommen hat - Geld oder wirklich nur einen „Gutschein“!

Grüße
Kari

Deine „Mühe“ war also unnätig.

Du entscheidest doch wohl nicht, wer hier was schreiben darf!
Ausserdem war meine Antwort weit vor Deiner zu lesen, also hättest Du „Dein“ Wissen um den Link zurückhalten müssen.

Nö, weil der Link für jeden seit Monaten verfügbar ist. Wenn sogar ein altes Mitglied wie Du die FAQ-Einträge ignoriert, sollte man das ganze allerdings einstampfen.

Aber ich verhehle nicht, daß mir Dein Schmücken mit fremden Federn - volgo: Kopiererei - auf den Zeiger geht. Deine eigenen Beiträge gehen hier gegen null. Ob es sich nun um Kopien von Internetseiten oder von Lexika oder ähnlichen Dingen geht: Das Prinzip werweisswas hast Du nicht ganz verinnerlicht. „Wer kann am besten kopieren.de“ wird aber sicher noch entwickelt werden.

Schönen Gruß
Christian

P.S.
Hiermit überlasse ich Dir das letzte Wort. Dir wird sicherlich schon was einfallen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Prinzip werweisswas hast Du nicht ganz

verinnerlicht. „Wer kann am besten kopieren.de“ wird aber
sicher noch entwickelt werden.

Das Prinzip von wer-weiss-was : Eine Antwort geben, die dem Fragesteller hilft!!!
Nicht etwa ein Wettbewerb, wer es am besten kann!
Dies ist keine Schule, in der es auf eigenes Wissen ankommt und dann Zensuren verteilt werden.

Und die FAQs sind für die Fragesteller da, nicht für die Antwortgeber!!

Das Prinzip werweisswas hast Du nicht ganz

verinnerlicht. „Wer kann am besten kopieren.de“ wird aber
sicher noch entwickelt werden.

Das Prinzip von wer-weiss-was : Eine Antwort geben, die dem
Fragesteller hilft!!!
Nicht etwa ein Wettbewerb, wer es am besten kann!

Daß es kein Wettbewerb bzgl. Höflichkeit ist, beweist Du jeden Tag aufs neue. Aber anscheinend verstehst Du nicht, was ich meine. Das muß irgendwie an mir liegen, denn das passiert mir immer nur bei Dir.

Gruß,
Christian

Und die FAQs sind für die Fragesteller da, nicht für die
Antwortgeber!!

Interessante Theorie, der ich mich bei der Einführung der FAQ auch angeschlossen hätte. Inzwischen stellt sich aber mehr und mehr heraus, daß da von den Fragestellern kaum einer reinschaut und sie deshalb den Antwortern nur abnehmen, die gleiche Antwort zum 170. mal zu geben.

Daß Dich das nicht anficht, ist mir klar. Kopieren/Einfügen macht ja nicht soviel Arbeit wie selber denken und schreiben, geschweige denn die Beachtung von minimalen Ansprüchen an Höflichkeit oder gar Freundlichkeit.

Daß Dich das nicht anficht, ist mir klar. Kopieren/Einfügen
macht ja nicht soviel Arbeit wie selber denken und schreiben,
geschweige denn die Beachtung von minimalen Ansprüchen an
Höflichkeit oder gar Freundlichkeit.

Kopieren oder abschreiben macht sehr viel mehr Arbeit, als einfach nur eine FAQ-Nummer aufzuschreiben.