Habe Markennamen geschützt. Andere verwenden diesen! Abmahung?

Guten Tag,

ich bin seit 9 Jahren im Besitz einer Marke,
welche ich in verschiedenen Klassen geschützt habe.
Es ist ein Name (Beispiel XYZ). Ich habe auch die ersten
3 Jahre eine Firma auf diesen Namen betrieben.
Nun habe ich festgestellt, dass einige andere mit meinem
geschützten und eingetragenen Namen eine Firma betreiben.
1x eine Discothek, 1x ein Fashiongeschäft, 1x eine Werbeagentur. Genau diese Klassen habe ich schützen lassen.

Meine Frage:
Da ich am überlegen bin, die Marke (läuft Ende nächstes Jahr aus) nicht mehr verlängern zu lassen, möchte ich diese evtl. verkaufen.

-Wie kann ich die jetzigen Firmen, welche meinen Markennamen benutzen abmahnen? Oder geht das nur über einen Anwalt?
-Was verlangt ein Anwalt so ca. für eine Abmahnung?
-Da ich privatperson bin (habe keine Firma mehr), greift ja meine private Rechtschutzversicherung nicht.

Was macht man in einem solchen Fall, wenn jemand anders meinen Markennamen verwendet?
Normalerweise müssen diese doch dann den Namen ändern, oder von mir die REchte erwerben?

Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Tips geben könnten.

Danke
frank

Guten Morgen,

vorab möchte ich sagen, dass ich kein Patentanwalt bin und somit nur von meinen bislang gemachten Erfahrungen mit meinen Marken berichten kann.

Markenrecht ist eine sehr komplexe Angelegenheit, mit vielen Tücken und vor allem auch vielen Dingen die von Fall zu Fall entschieden werden. Dazu müsste man die Details der Sachlage besser kennen um wirklich einschätzen zu können was nun der Beste Schritt ist.
Soll heißen, es gibt oft keine pauschal gültige Aussage für derartige Fälle.

Dennoch hätte ich einige Tips:

Vorausgesetzt die Markenanmeldung ist rechtskräftig, bedeutet im DPMA und/oder im OHIM in den entsprechenden Warenklassen eingetragen, keine Widersprüche o.Ä., dann würde ich vorschlagen vorerst Ihre Entscheidung zu treffen: „Was wollen Sie erreichen“?

Wollen Sie wirklich erreichen, dass die anderen Firmen ihren Namen ändern? Oder geht es Ihnen darum auch ein Stückchen des Kuchens abhaben zu wollen, oder vielleicht sogar einfach nur sicherstellen zu wollen, dass man sich „Produktseitig“ nicht in die Quere kommt.

Der erste Fall wäre natürlich für die betroffenen der Härteste, wenngleich Sie dazu berechtig wären, wenn sie dies unbedingt fordern. Dies würde ich aber nur empfehlen, wenn Sie dadurch Ihre Marke tatsächlich gefährdet sehen, oder sich die anderen Firmen durch die Nutzung Ihres Namens (z.B. wegen eines hohen Bekanntheitsgrades Ihrer Firma in der Branche etc.) einen Vorteil verschaffen und Ihnen dadurch ein Nachteil entsteht. Besteht/Bestand oder würde nach Wideraufnahme der Tätigkeit denn eine direkte Konkurrenz zwischen Ihrem (ja nicht mehr existenten Unternehmen) und den anderen bestehen?

Im zweiten Fall kann man das natürlich nachvollziehen, dabei ist es aber auch nicht unüblich eine sog. „Angrenzungsvereinbarung“ mit der anderen Partei zu treffen, die klar definiert in welcher Art und Weise Sie der anderen Partei einräumen den Namen „eingeschränkt“ zu nutzen. Zum Beispiel wenn Ihr Name zwar in der Warenklasse „Kleidung“ als Hersteller eingetragen wäre und jemand eine gleichlautende Marke für seine Firma führt und einmalig Werbe T-Shirts drucken möchte, ohne den Zweck zu verfolgen Ihre Marke zu stören oder langfristig ins Bekleidungsgeschäft einsteigen zu wollen. Oder aber Sie räumen der anderen Partei eine Lizenz zur Nutzung ein. Diese Lizenzvereinbarung sollte jedoch von einem Patentanwalt erstellt werden, nach Prüfung Ihres Bedarfes etc.

Der dritte Fall wäre ebenfalls mit einer Abgrenzungsvereinbarung lösbar. Das ist immer der galanteste Weg.

Sind sich die Ziele zu ähnlich und Sie befürchten, dadurch Ihre eingetragene Marke zu schwächen, haben Sie natürlich die Möglichkeit dies zu unterbinden.

In diesem Fall halte ich es für sehr Ratsam einen Patentanwalt einzuschalten, der die Sachlage nochmals konkret prüft und versucht dies außergerichtlich durchzusetzen. Sie können natürlich (auch als Privatmann) die andere Partei auf die Markenrechtsverletzung hinweisen und mit weiteren Schritten drohen. Das Ganze würde ich jedoch nicht „Abmahnung“ nennen. Denn das darf meines Wissens nur von offizieller Stelle kommen und ist im ersten Schritt meiner Meinung nach noch nicht nötig. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der direkte Kontakt in solchen Fällen oftmals der bessere ist.

Also, ich würde vorschlagen, treten Sie direkt mit den Betroffenen in Kontakt (per Einschreiben mit Rückschein!!!), weisen Sie auf die Markenrechtsverletzung hin, belegen Sie diese (z.B. mit einem Auszug aus dem Markenregister) und stellen Sie Ihre klar definierten Forderungen. Hat im Grunde als erster Schritt eine ähnliche Wirkung wie eine Abmahnung, nur schießt man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen und es entstehen erst mal keine Kosten für Sie. Sollte sich dann wiedererwarten nichts tun, haben Sie ja den Nachweis bereits darauf aufmerksam gemacht zu haben und können mit diesen Unterlagen einen Patentanwalt konsultieren.
Meine Erfahrung hat gezeigt, dass dies oft schon ausreicht und die Gerichtliche Einigung nur in Ausnahmefällen nötig wird.

Man muss auch unterscheiden zwischen einem Patenanwalt und einem Rechtsanwalt. Der Patenanwalt ist der absolute Fachmann in den inhaltlichen Dingen, der auch abschätzen kann ob eine Durchsetzung der Markenrechte Erfolg verspricht. Sollte dem so sein, tritt der Patenanwalt erneut mit der anderen Partei in Kontakt und fordert in Ihrem Namen. Sollte auch dies nicht fruchten gäbe er den Vorgang an einen Rechtsanwalt, der dann die Vertretung vor Gericht übernimmt, denn dies darf der Patentanwalt in der Regel nicht. Aber wie gesagt, dieser Fall sollte eigentlich nicht eintreten, es sei denn der Streitwert ist derart hoch, dass es sich für beide lohnt dafür diese Geschütze aufzufahren.

Einen Rechtsanwalt würde ich auch wirklich erst beauftragen, wenn die Gegenpartei nicht einsichtig ist und es auf den „Streit“ ankommen lassen will.
Meine Erfahrung ist, dass es oftmals ausreicht, wenn der Patentanwalt demjenigen auf die Füße tritt. Zumal der Patentanwalt in den meisten Fällen weitaus günstiger ist.

Ein weiterer wichtige Punkt ist die „Vertragsfreiheit“. Im Markenrecht besteht diese… somit können Sie ALLES mit der anderen Partei vereinbaren, was Sie möchten. Auch wenn Sie sich entscheiden sollten für die Lizenz, die Sie vergeben (ohne die Rechte abzugeben wohlgemerkt), einen Betrag zu fordern… diese Forderung liegt ganz in Ihrem Ermessen.

Bei Fragen bitte einfach melden…

Beste Grüße,

Nico