Haftung bei Diebstahl im Kindergarten

Ich frage mich, ob ein Kindergarten im folgenden Fall haften muss:

Nach einer Veranstaltung, bei der die Eltern Nahrungsmittel für ein Kinderbuffet mitbringen sollten, werden „Verpackungen“ wie zum Beispiel Tupperdosen (mit Namen gekennzeichnet) geklaut. Der Kindergarten hatte diese Dosen und auch Teller für jedermann zugänglich im Eingangsbereich des Kindergartens zum „Wiedermitnehmen“ bereit gestellt.

Wer weiß was?

In diesem Beispielsfall kommt es wahrscheinlich auf die „Verkehrsanschauung“ an. Ich meine nicht, dass ein Kindergarten in einer solchen Situation damit rechnen muss, dass Plastikdosen gestohlen werden. Es handelt sich ja nicht um Juwelen, sondern um geringwertige Gegenstaende, bei denen man (aehnlich wie bei einer Garderobe) erwarten kann, dass jeder nur das mitnimmt, was ihm gehoert.

Die Eltern haben die Dosen …
… freiwillig und auf eigenes Risiko mitgenommen. Sie hätten die Nahrungsmittel auch in (wertlose) Alufolie, Kartons o.ä. verpacken können.

Wegen ein paar Tupper-Dosen, die vielleicht jemand nur aus Versehen mitgenommen hat (vielleicht ist beim Abwaschen die Beschriftung entfernt worden), vielleicht eine Haftung des Kindergartens konstruieren zu wollen, halte ich für ziemlich kleinlich! Was haben wir daraus gelernt? Nächstes Mal „wertlose“ Verpackungen benutzen oder die leeren Dosen gleich selber wieder in Sicherheit bringen …

Gruß, Dietmar

Hallo,
ianal.

Ich frage mich, ob ein Kindergarten im folgenden Fall haften
muss:

im Gegensatz zu den anderen Postern sage ich einfach mal: ja. Die Behälter sind eindeutig in die Obhut des Kindergartens übergeben worden, ergo muss er auch haften.
Eine andere Frage ist, ob der Kindergarten ggf. eine oder mehrere Angestellte in Regress nehmen könnte. Würde ich jetzt einfach mal davon abhängig machen, ob die Behälter durch jeden oder nur durch Angestellte, Eltern und Kinder mitgenommen werden konnten (also bspw. der Vorraum während des normalen Betriebs abgeschlossen ist oder nicht).
Gruß
loderunner

Die Behälter sind eindeutig in die Obhut des Kindergartens
übergeben worden, ergo muss er auch haften.

Ich denke dass kommt ein wenig darauf an, was die Eltern redlicherweise erwarten durften. Was genau ist „Obhut“ und begruendet diese immer eine gesetzliche Haftung? Oder muss dazu ein Vertrag geschlossen werden? Gibt es eine Art Satzung, die das Verhaeltnis zwischen Kindergarten und Eltern regelt? Etc. Reichlich Fragen wegen einer Tupperdose!

Hallo,

Ich denke dass kommt ein wenig darauf an, was die Eltern
redlicherweise erwarten durften.

Erwarten darf man zumindest, dass man die Dosen unbeschädigt zurück bekommt.

Was genau ist „Obhut“ und begruendet diese immer eine gesetzliche
Haftung?

Obhut bedeutet: bewusst entgegengenommen. Es gab schonmal (mindetens) eine Diskussion hier um Brett über das Thema Garderobe Theater/Kneipe. Ich bin aber zu faul, das jetzt rauszusuchen.

Oder muss dazu ein Vertrag geschlossen werden?

Nein.

Gibt es eine Art Satzung,
die das Verhaeltnis zwischen Kindergarten und Eltern regelt?

Kann sein. Ist aber die Frage, ob diese Satzung gültig ist, wenn sie offenbar keiner kennt.

Etc. Reichlich Fragen wegen einer Tupperdose!

Das allerdings. Ich hätte mir da ehrlich gesagt gar keine drüber gemacht und beim nächsten Mal eine billigere Dose verwendet, deren Verlust mich nicht stört.

Gruß
loderunner (immer noch: ianal)