Haftung bei Kreditkartenmissbrauch

Hallo www-Gemeinde,

wie ist die Haftung bzw. Abbuchung geregelt, wenn bei einer Kreditkarte Buchungen auftauchen, die von dem Besitzer nicht getätigt wurden.

Abgesehen vom Sperren, wäre die Bank berechtigt den Betrag trotzdem abzubuchen?

Danke für Antwort!

knoedel81

Hi,

die normale Abwicklung ist wie folgt:

  1. Kunde bekommt Abrechnung mit einzelnen Posten
  2. Kunde bemängelt einen einzelnen Posten bei der Kartenausgebenden Bank
  3. Bank nimmt das auf und wird den Betrag überprüfen lassen und ggf. erstatten über die nächste Abrechnung erstatten
  4. Abbuchung der Abrechnung in voller Höhe erfolgt einige Tage nach Zugang derselben

Die Bank darf also den Betrag erst einmal abbuchen, die Gutschrift eines falschen Posten in der Abrechnung wird seperat geklärt.

Grüße
Michael

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