Haftung bei Vandalismus eines Kindes

Ein Kind mit ADS wirft ein paar Glasbausteine kaputt. Die Mutter hat eine Haftpflichtversicherung in welcher auch das Kind eingeschlossen ist. Kann die Versicherung die Übernahme ablehnen, weil die Scheiben absichtlich eingeworfen wurden?

Ein Kind mit ADS wirft ein paar Glasbausteine kaputt. Die
Mutter hat eine Haftpflichtversicherung in welcher auch das
Kind eingeschlossen ist. Kann die Versicherung die Übernahme
ablehnen, weil die Scheiben absichtlich eingeworfen wurden?

Ja, normalerweise sind Vorsatztaten von der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Es stellt sich die Frage, wie alt das Kind ist, ist es unter 7 Jahre, ist es deliktunfähig und haftet deswegen nicht für den Schaden.

Hallo,

Ein Kind mit ADS

kann ADS evt. zu ‚nicht zurechnungsfähig‘ führen und dann doch wieder die Versicherung ins Spiel bringen? Oder gibt es dann gar nichts für den geschädigten?
Kann es zu einer Haftung der Eltern führen, weil ein ADS-Kind besser beaufsichtigt werden muss? Und würde dann die Versicherung zahlen müssen - für die Eltern, nicht für das Kind?
Gruß
loderunner (ianal)