Haftung für Teich im Kindergarten

Hallo,

wir sind ein Montesori-Kinderhaus in Elternträgerschaft. Inspiriert durch die Broschüre „Naturkindergarten“ wollen wir auf dem Gelände unseres Kinderhauses einen ca. 3m² großen Teich mit einer Tiefe von max. 40cm errichten. Unklarheit herrscht bei uns jedoch über die rechtliche Situation im Falle eines Unfalls (Aufsichtspflicht, in wieweit haftet der Träger).

Wer weiss Bescheid ?

Gruß

Angelika

Hallo!

Wenn dort Kleinkinder untergebracht sind, müßt Ihr von allen guten Geistern verlassen sein, solltet Ihr dort einen Teich anlegen. Willst Du vor dem Teich dauernd eine Aufsichtsperson postieren? 40 cm Tiefe reichen völlig, damit ein Kleinkind darin ertrinken kann.

Wiese denkt Ihr überhaupt über die rechtliche Situation nach? Wenn das Eure Sorge sein sollte, kann man Eltern
nur warnen, ihr Kind dorthin zu geben. So eine Gefährdung hat in keinem Kindergarten etwas zu suchen! Es sei denn, Ihr wollt nach Klärung der rechtlichen Unbedenklichkeit ein wiederbelebtes, sabberndes Kind im Rollstuhl
an den Teich fahren, damit es die Natur genießen kann.

Entsetzt über so viel Ideologie!
Wolfgang

Hi!

Ist nicht meine Art, aber hier kann ich nur sagen: ME TOO

Ihr solltet weniger über rechtliche Konsequenzen nachdenken und mehr über VERANTWORTUNGSBEWUSSTSEIN!!!

Bernd

Nachdem die anderen Antworten ja (nicht ganz zu Unrecht) heftig waren nochwas besinnliches (war neulich ein Bericht zu): Gartenteiche, die von aussen fuer Kleinkinder zugaenglich sind/sein koennten (Kleinkinder sind bekanntlich erfinderisch und finden jede Lücke), d.h. auch wenn es Kleinkinder im Nachbarhaus gibt, muessen abgesichert werden, d.h. komplett eingezaeunt oder mit einem geeigneten Gitter (eng, nicht entfern-/anhebbar und tragfest, halt Kleinkind geeignet) abgesichert werden.

Gruss

Hallo,

wir sind ein Montesori-Kinderhaus in
Elternträgerschaft. Inspiriert durch die
Broschüre „Naturkindergarten“ wollen wir
auf dem Gelände unseres Kinderhauses
einen ca. 3m² großen Teich mit einer
Tiefe von max. 40cm errichten. Unklarheit
herrscht bei uns jedoch über die
rechtliche Situation im Falle eines
Unfalls (Aufsichtspflicht, in wieweit
haftet der Träger).

Ich kann jeden vom Bau eines Gartenteiches nur abraten. Hier in Köln sind in den letzten Jahren vermutlich mehr Kleinkinder in den Dingern ertrunken als von Autos überfahren worden. Schon eine minimale Tiefe ist für die Kids oft tödlich.
Rechtlich trifft den Träger eine sog. Verkehrssicherungspflicht, d.h. er hat wie jeder, der eine gefahrenträchtige Anlage errichtet, alle nötigen und zumutbaren Maßbnahmen zu treffen, um Gefahren daraus im vorhinein abzuwehren. Für Privatleute heißt das: Der Teich muß so abgesichert sein, daß keine Kids ran können. Wie das in einem Kindergarten gehen soll ist mir unklar.Letztlich bleibt da nur eine massive Einzäunung, aber dann kann man sich den Teich ja gleich sparen, oder?
Wenn ein Kind reinfällt und dasw Gehirn keinen Sauerstoff bekommt, und das Kind ein Pflegefall wird, kann der Schadensersatz in die Millionen gehen. Dafür haftet dann die Kindergärtnerin, die nicht aufgepaßt hat, und/oder der Träger bei Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht. Ich würde mir dieses Risiko nicht antun.
Im übrigen: Ist 40 cm Tiefe nicht zu wenig? Zum Ertrinken reicht das locker, aber friert das im Winter nicht komplett? Und dann ist alles darin tot, oder?
Frank

Hallo Angelika,

ich habe beruflich mit der rechtlichen Beratung ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in Kindergärten zu tun. Die Frage, die Du stellst, ist zwar eine rechtliche und paßt thematisch sicher auch hierher. Ihr habt eine Fragestellung, die offenbar mit dem, was gemein als den situativen Ansatz bezeichnet und dessen Auswirkung auf Aufsichtspflicht und Haftung im KiGa zu tun hat. Dieses Thema - und speziell Euer Vorhaben - ist bzgl der zu beachtenden Rechtsprechung viel zu komplex und wegen der zu überwindenden Gefahren viel zu ernst, als daß es hier in einem Forum geklärt werden kann.
Bitte sprecht Euer Vorhaben zusammen (also mit dem Träger und den Verantwortlichen für die tägliche erzieherische Arbeit) mit einer Beratungsstelle in Eurer Nähe ab. Wer bei Euch dafür zuständig ist, weiß ich nicht.Hier in Bayern gibt es bei jedem Regierungsbezirk ziemlich gute Berater, die sich Zeit nehmen und bei solchen Problemen Hilfestellung bieten. Wenn das bei Euch nicht möglich ist, dann sucht Euch einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Materie auskennt (fragt evtl. beim Anwaltsverein - es handelt sich eher um ein Nebengebiet).

Die Leute hier im Forum sind sicher kompetent und engagiert. Aber die vielen Details, die abzuklären sind, lassen sich online m.E. gar nicht alle behandeln.

Ich wünsche Euch und den Kids viel Erfolg ! Laßt Euch Euer Vorhaben nicht madig machen !!!

Gruß

Uli.