Hallo Angelika,
ich habe beruflich mit der rechtlichen Beratung ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in Kindergärten zu tun. Die Frage, die Du stellst, ist zwar eine rechtliche und paßt thematisch sicher auch hierher. Ihr habt eine Fragestellung, die offenbar mit dem, was gemein als den situativen Ansatz bezeichnet und dessen Auswirkung auf Aufsichtspflicht und Haftung im KiGa zu tun hat. Dieses Thema - und speziell Euer Vorhaben - ist bzgl der zu beachtenden Rechtsprechung viel zu komplex und wegen der zu überwindenden Gefahren viel zu ernst, als daß es hier in einem Forum geklärt werden kann.
Bitte sprecht Euer Vorhaben zusammen (also mit dem Träger und den Verantwortlichen für die tägliche erzieherische Arbeit) mit einer Beratungsstelle in Eurer Nähe ab. Wer bei Euch dafür zuständig ist, weiß ich nicht.Hier in Bayern gibt es bei jedem Regierungsbezirk ziemlich gute Berater, die sich Zeit nehmen und bei solchen Problemen Hilfestellung bieten. Wenn das bei Euch nicht möglich ist, dann sucht Euch einen Rechtsanwalt, der sich mit dieser Materie auskennt (fragt evtl. beim Anwaltsverein - es handelt sich eher um ein Nebengebiet).
Die Leute hier im Forum sind sicher kompetent und engagiert. Aber die vielen Details, die abzuklären sind, lassen sich online m.E. gar nicht alle behandeln.
Ich wünsche Euch und den Kids viel Erfolg ! Laßt Euch Euer Vorhaben nicht madig machen !!!
Gruß
Uli.