Haftung Transportschaden

Wer haftet für einen Transportschaden bei einem Verkauf über Ebay Kleinanzeigen ?Käufer bestand darauf die zerbrechliche Ware zu versenden.Verkäufer packte die Ware ein und übergab sie dem Paketdienst.

Käufer meldete sich und teilte mit die Ware wäre beschädigt und möchte sein Geld zurück.

Nun stellt sich die Frage nach der Haftung.

Wenn es sich um ein versichertes Paket handelte, haftet der Paketdienstleister. [weiter im Text…]

Hallo!

Man muss aber schon gut verpacken. je nach Zerbrechlichkeit entsprechend besser, Luftpolsterfolie, Innenkarton, Außenkarton und Stopfmaterial.
Macht man es nicht, kann man auch nicht die Haftung des Paketdienstes beanspruchen.

Wenn der Artikel eigentlich nicht versandfähig war oder es laut Angebot nicht vorgesehen war (Abholung) und es wird auf Käuferwunsch doch verschickt, dann trägt der Käufer auch das Transportschadenrisiko.
Mehr als die übliche und angemessene Verpackung ist nicht zumutbar.

Man muss den Käufer aber auch darauf hinweisen, das man nicht für Transportschäden haftet.

MfG
duck313

hmmmmmmmmmmm… ja, aber nur, wenn der Paketdienstleister vor deinen Augen und noch weiteren Zeugen mit seinem Auto über das Paket fährt!

Ansonsten hast du vollkommensten Blödsinn von dir gegeben!

Wenn es sich um ein versichertes Paket handelte, haftet der
Paketdienstleister. [weiter im Text…]

Tag :smile:

Die hier wohl angesprochene Gefahrtragungsregel, die dem Käufer das Transportrisiko auferlegt, gilt nur für zufällige Beschädigungen. Verpackt der Verkäufer fahrlässigerweise schlecht, steht er auch für sein Verschulden ein. Da kann man sich nicht auf die Unzumutbarkeit berufen, die Verpackung wie notwendig zu gestalten.

Genauso wenig dürfte es bei beweglichen Sachen so etwas wie eine Nichtversandfähigkeit geben und so spielt es auch keine Rolle, ob vorher Abholung vereinbart war - auch das gilt nämlich für die angesprochene Gefahrtragungsregelung: sie regelt immer Fälle, in denen der Käufer die Sache eigentlich abholen müsste; auch wenn das in Zeiten des Versandhandels nicht mehr so deutlich ist. Wenn der Verkäufer wirklich meint, es sei ihm eine Versendung nicht zuzumuten, muss er es einfach nicht tun.

Schöne Grüße

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Wenn der Käufer den Verkäufer auffordert die Ware zu versenden, denke ich schon greift folgende Regel:

Wird jedoch die Versendung durch den Verkäufer an den Käufer durch den Käufer verlangt, so geht das Risiko des Versandes bereits mit Übergabe an den Zustelldienst über.

Wenn der Verkäufer der Meinung ist die Ware was angemessen verpackt, wie soll der Käufer die Beweisführung antreten, dass der Verkäufer die Schuld für den Transportschaden trägt. Die Ware kann ebenso nach Auslieferung beim Käufer kaputt gegangen sein. Das Paket samt Inhalt also leicht auch hinterher vom Verkäufer manipuliert sein. Ich denke da wird auch kein Anwalt was für den Käufer herausholen können.

Beweisschwierigkeiten sind immer ein eigenes Thema für sich. Wenn du es nicht glaubst, spielen wir das Spiel doch mal weiter: Der Käufer lehnt das Gelieferte ab, will es nicht als Erfüllung gegen sich gelten lassen. Dann muss der Verkäufer beweisen, dass er sehr wohl etwas abgegeben hat, was zur Vertragserfüllung taugt.

An der rein rechtlichen Würdigung ändert sich nichts: Hat der Verkäufer mangelhaft verpackt, haftet er in der Regel. Ein Hinweis kann zB die Verpackung selbst sein.

Der Käufer besteht weiterhin auf Schadensersatz und will seine Ansprüche bei Nichterfüllung gerichtlich per Anwalt durchsetzen…DPD hätte ihm bereits mitgeteilt, es wäre nicht seine Sache den Schaden anzumelden, sondern die des Verkäufers.

DPD hat nur dann etwas mit dem Schaden zu tun, wenn die etwas falsch gemacht haben und man es nachweisen kann oder es versichert ist. Ansonsten waren wir bisher wohl beim Thema „Falsche Verpackung“ oder nicht?

Darauf muss man sich schon festlegen, ja. Natürlich muss man sich in beiden Fällen an den Verkäufer wenden - 1. wenn er falsch verpackt hat, haftet er selbst, und 2. wenn der Schaden durch DPD verursacht wurde, muss er sich an diese wenden, da er ja der Vertragspartner von DPD ist, nicht der Käufer.

Mn kann wohl davon ausgehen, dass der Artikel ausreichend verpackt war. Wie DPD mit den Paketen seiner Kunden umgeht steht auf einem anderen Blatt. Der Verkäufer soll nun anscheinend die Sache klären, obwohl er den angeblich defekten Artikel nicht einmal zu Gesicht bekommen hat…mal gespannt wie es weitergeht…