Hallo, wenn ein Mann keinen Unterhalt zahlt!

verwirkt er sich dann den Kinderfreibetrag bzw. den Eintrag der Kinder in der Lohnsteuerkarte?
Kann mir Jemand zu diesem Thema etwas sagen?

LG Bine

verwirkt er sich dann den Kinderfreibetrag bzw. den Eintrag
der Kinder in der Lohnsteuerkarte?

Nein.

Aber wenn kein Kindesunterhalt bezahlt wird, macht er sich der Unterhaltspflichtverletzung strafbar.
Wenn er arbeitslos ist, muss er dem Gericht seine Arbeitssuchen nachweisen und bei Kindesunterhalt wird erwartet, dass der Schuldner hier sich besonders um eine Arbeitsstelle/Teilzeit/Aushilfe/ Nebentätigkeit bemüht

Schönen Tag noch.

Kann mir Jemand zu diesem Thema etwas sagen?

LG Bine

Nein.

Falsch.

Mann/Frau nehme die Steuererklärung und mache auf der Anlage Kind, Seite 2, Zeile 38 entsprechend ein Kreuz, dass der Unterhaltspflichtige nicht mind. 75% der Unterhaltsverpflichtung erfüllt - und schwupps hat Mann/Frau den vollen Kinderfreibetrag folglich also das komplette Kindergeld.
aus Elster:
Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der andere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2010 zu mindestens 75 % erfüllt hat. Dies führt auch zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unterhaltsleistungen sind nachzuweisen (z. B. durch Scheidungsurteil, Zahlungsbelege). Ist jedoch ein Elternteil, z. B. mangels ausreichender eigener finanzieller Mittel, nicht zur Leistung von Unterhalt verpflichtet, kann der ihm zustehende Kinderfreibetrag nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden. Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags ist nicht möglich.

Aber wenn kein Kindesunterhalt bezahlt wird, macht er sich der
Unterhaltspflichtverletzung strafbar.

Auch falsch siehe Zitat oben.
Es soll Menschen geben die finanziell einfach nicht in der Lage sind Kindesunterhalt zu zahlen. Sollen die jetzt alle in den Knast?

Wenn er arbeitslos ist, muss er dem Gericht seine
Arbeitssuchen nachweisen und bei Kindesunterhalt wird
erwartet, dass der Schuldner hier sich besonders um eine
Arbeitsstelle/Teilzeit/Aushilfe/ Nebentätigkeit bemüht

Welchem Gericht? Dem Mittagessen oder dem Abendessen? *ironieoff

Wenn du so überhaupt keine Ahnung von etwas hast, dann lass doch deine Antworten einfach sein.

Grüße Bröselchen

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