Hallochen , wenn man 1954 adoptiert wurde ,

… ist man bei leiblichen Eltern trotzdem erbberechtigt ? danke

Hallo,

erbberechtigt nur bei den Adoptiveltern; es besteht mit der Adoption kein verwandschaftliches Verhältnis mehr mit den „biologischen Eltern“.

lG

… ist man bei leiblichen Eltern trotzdem erbberechtigt ?
danke

Hallo !

Ausdrücklich nicht !
Man hat nach der Adoption keinerlei Ansprüche mehr aus der alten Verwandschaft,auch nicht von den leiblichen Eltern.

Sie könnten aber dem leiblichen Kind mit einem Testament durchaus etwas vermachen. Aber das geht ja immer.

Man hat aber neue Ansprüche wie ein leibliches Kind aus der neuen Verwandschaft zu den Adoptiveltern außer wenn man als Erwachsener adoptiert wurde.

MfG
duck313

Hallo !

Ausdrücklich nicht !

Hi,

aha, hast Du dazu Deine Glaskugel befragt? So ausdrücklich ist das nämlich nicht, schließlich steht doch da das man vor 1954 adoptiert wurde und im Jahr 1977 gab es eine Änderung:

http://www.rechtsanwaelte-k-k.de/adoption_und_erbrec…

Man hat nach der Adoption keinerlei Ansprüche mehr aus der
alten Verwandschaft,auch nicht von den leiblichen Eltern.

Dafür hast Du doch sicherlich einen Beleg, oder?

Sie könnten aber dem leiblichen Kind mit einem Testament
durchaus etwas vermachen. Aber das geht ja immer.

Man hat aber neue Ansprüche wie ein leibliches Kind aus der
neuen Verwandschaft zu den Adoptiveltern außer wenn man als
Erwachsener adoptiert wurde.

Gruß
Tina

… ist man bei leiblichen Eltern trotzdem erbberechtigt ?
danke

Hi,

im Gegensatz zu meinen Vorredner würde ich ein Erbrecht nicht ausschließen.

Zitat:

Wurde das Adoptivkind als Volljähriger adoptiert hat es ein Pflichtteilsrecht gegenüber allen vier Eltern (zwei leibliche und zwei Adoptiveltern), aber nur gegenüber den leiblichen Großeltern (nicht gegenüber den "Adoptivgroßeltern). Besonderheiten gelten für Adoptivkinder, die vor dem 1.1.1977 adoptiert wurden. Sie bleiben gegenüber den leiblichen Eltern und Verwandten auch dann erbberechtigt, wenn sie bei der Adoption minderjährig und am 1.1.1977 volljährig waren. Gegenüber den leiblichen Eltern bleiben sie auch pflichtteilsberechtigt.

Hier der Link aus dem das Zitat entnommen wurde:

http://www.ndeex.de/glossar/A_Adoption.html

Gruß
Tina

Hallo !

Gut dass Du es richtig gestellt hast !

Altadoptierte können also von beiden Elternteilen(leiblich und adoptiv) erben. Auch von den Verwandten der leiblichen,aber nicht von den Verwandten der Adoptiveltern.

MfG
duck313

1 Like

Hallo !

Gut dass Du es richtig gestellt hast !

Altadoptierte können also von beiden Elternteilen(leiblich und
adoptiv) erben. Auch von den Verwandten der leiblichen,aber
nicht von den Verwandten der Adoptiveltern.

Hi,

nein so ist es auch nicht. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen so, wenn die Adoption von dem 01.07.1977 erfolgte.

Gruß
Tina