Hallo,
kennt jemand die Kündigungsfristen für einen Handelsvertreter ?
Danke Achim
Nach § 89 HGB kann ein Vertrag, der auf unbestimmte Zeit eingegangen ist, unter
Einhaltung nachfolgender Kündigungsfristen gekündigt werden:
- im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat,
- im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten,
- im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten und
- bei mehr als fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, kann die Kündigung nur für den Schluss eines Kalendermonats erklärt werden.
Gruß
WALTER