Handelsvertreter

Hallo,
kennt jemand die Kündigungsfristen für einen Handelsvertreter ?
Danke Achim

Nach § 89 HGB kann ein Vertrag, der auf unbestimmte Zeit eingegangen ist, unter
Einhaltung nachfolgender Kündigungsfristen gekündigt werden:

  • im ersten Vertragsjahr mit einer Frist von einem Monat,
  • im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten,
  • im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten und
  • bei mehr als fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten.

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, kann die Kündigung nur für den Schluss eines Kalendermonats erklärt werden.

Gruß
WALTER