Handwerker gibt Beschädigung nicht zu

Hallo, meine frage ist was ich nun machen soll.
Bei meiner neuen Küche muste noch was ausgebessert werden die zuständigen küchenaufbauer haben nun mein ceranfeld beschädigt, sie haben dort mit ihren Wasserwaagen rumhantiert, es ist eine kleine Ecke rausgebrochen. Das geben sie aber nicht zu, haben den Schaden noch in ihrem Beisein gefunden. Hatte bevor sie gekommen sind noch mal geputz deswegen weis ich 100% das es in Ordnung war, zudem habe ich einen Splitter in ihrem Beisein gefunden, denn 2 hatte ich Nachmittags im Fuß. Noch am selben Tag habe ich dem Kundendienst des möbelhaus Bescheid gesagt und das auch noch mal schriftlich. Dann war jemand vom Möbelhaus da der sich den Schaden angeschaut hat, war jemand anderes. Jetzt haben wir Post bekommen das das Montage Team die Beschädigung durch sie abstreitet. Und das Möbelhaus dieses bedauere aber nix macht.
Was soll ich jetzt am besten unternehmen das kann ich doch nicht einfach so hinnehmen.

Hallo,
da bleibt dir nichts anderes übrig, als zu klagen. Und dort musst du deinen Sachverhalt beweisen können. Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird der Richter einen Vergleich anstreben.
Die Sache ist natürlich mit Kosten verbunden, das muss man abwägen,

Hab ich mir schon gedacht, was ist mit der Möglichkeit einen Titel zu erwirken.
Ich finde es unglaublich das man etwas nur abstreiten muss und der andere muss dann Klagen. Was ist denn mit dem Möbelhaus, kann ich da noch was erreichen?

Hallo,

wenn der Handwerkerschaden bezahlt wird, werden Sie sowieso enttäuscht sein. Sie bekommen von einer etwaigen Haftpflchtversicherung nur den Zeitwert. Das kommt auf das Alter an. Es kann sein, dass Sie nur 20 % des Wertes erhalten.
Haben Sie denn keine Hausratsversicherung mit Glaseinschluss? Dann bekommen Sie ein nagel neues Ceranfeld von der eigenene Versicherung bezahlt. Egal, wer den Schaden gemacht hat.
mfg
PB

Hallo Vera67,

das ist natürlich eine sehr schwierige Angelegenheit. Es wäre zwar für eine Haftpfllichtversicherung ein absoluter Bagatellfall, der vermutlich schnell abgehandelt würde, jedoch kann diese nur durch deren Versicherten in Anspruch genommen werden. Leider gibt es doch einige Menschen, die Ihre Fehler nicht einsehen möchten.
Hier liegt aber ganz klar das Problem in der Beweislast. Es steht Aussage gegen (doppelte) Aussage! Da ich mal annehme, dass keine beweisträchtigen Fotos (vor - nachher) vorliegen, und erst recht kein Schuldeingeständnis, noch eine Aussage einer/s Bekannten zu Ihren Gunsten, kann ich leider nur raten, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Ein Rechtsstreit wirkt doch ziemlich aussichtslos. Sie müssten in Vorlage gehen bei Ihrem Anwalt und ggf. bei Gericht, sowie einem Gutachter, und würden im Falle einer Niederlage auf sämtliche (auch zusätzlich anfallender Kosten) sitzen bleiben.
Tun Sie sich den Stress nicht an und ziehen Sie nach Möglichkeit immer eine zweite Person (als Zeuge) hinzu, wenn bei Ihnen zuhause von Handywerkern, etc. gearbeitet wird. Es ist ja „nur“ eine kleine Ecke.

Alles Gute für Ihre Zukunft.

Viele Grüße,
T.T.

Hallo,

für mich wäre der nächste Schritt, mich direkt an den Geschäftsführer des Möbelhauses zu wenden und ihm noch mal schriftlich den Sachverhalt zu schildern. Zudem würde ich auch gleich Zeugen benennen, die bestätigen können, dass das Kochfeld in Ordnung war, bevor die Handwerker gekommen sind.
Für das Möbelhaus wäre das keine große Sache, die hätten nicht mal Verlust, wenn das Feld getauscht werden würde.

Gruß,

twilight666

Danke für ihre Antwort, da es sich um ein 5 Monate altes induktionskochfeld mit 5 Platten handelt, kann ich mir nicht vorstellen das es ein Bagatellfall ist. Unsere Versicherung dafür in die Pflicht zu nehmen fände ich nicht richtig, habe den Schaden ja nicht gemacht.

Denke so ähnlich werden wir es jetzt machen noch mal mit denen schreiben, es war ein Sub unternehmer des Möbelhauses. Wenn das dann immer noch nicht klappt geht’s zum Anwalt.

Danke für ihre Einschätzung, Aussage gegen Aussage das stimmt. Aber warum waren da Splitter die vorher nicht da waren. Kann doch nicht sein das das nur mit Gericht geregelt werden kann.

Das Problem besteht einfach darin, zu beweisen, dass dieser Schaden durch die Handwerker entstanden ist. Das Gegenargument wird sein, dass die Macke schon bestand oder erst nach deren Weggang durch Sie selbst entstand. Wie will man dies widerlegen? Ihre Aufgabe wäre es nachzuweisen, dass dieser Schaden NUR durch die unsachgemäße Handhabung der Arbeiter entstanden sein kann. Kratzer können durch viele scharfe Gegenstände entstehen. Macken ebenso - manchmal kann ein zu feste aufgesetzter Gegenstand bereits ausreichen, dass etwas abplatzt.
Das Gericht habe ich deswegen erwähnt, weil eine Einigung nach Ihrer Erzählung sehr unwahrscheinlich sein wird. Die Handwerker haben nunmal ihre Schuld „offiziell“ nicht eingeräumt.

Tut mir leid.

Das verhalten kann ich nicht verstehen, er hat doch eine Versicherung. Und vor Gericht Lügen ist schon was anderes als mir ins Gesicht zu sagen das waren wir nicht.

Hallo,
eine Glasversicherung setzt keinen Schuldigen voraus, die eigene Versicherung zahlt also den Schaden voll.
Wenn Sie natürlich nicht wollen…
Auch bei einem 5 Monate alten Herd gibt es keine 100 % Entschädigung.

Von Bagatellschaden habe ich übriens gar nicht gesprochen. Es geht nur darum, dass Sie Ihren Anspruch bekommen. Bei Ihrer Schadensmeldung an Ihre Versicherung können Sie ja angeben, wer den Schaden verursacht hat. Dann holt sich Ihre Versicherung schon ihren Anteil von der Gegenseite zurück.
mfg
PB

Hallo,
Ihre Anfrage habe ich bereits beantwortet.
Alles Gute, TT