Handwerkerarbeiten, Angebot, Rechnung und tatsächliche Leistung

Hallo

Wenn man in laienhafter Unkenntnis von Umfang, Aufwand und Schwierigkeitsgrad besonderer Handwerker-Arbeiten ein Angebot annimmt und die Arbeiten beauftragt, und erhält dann eine Rechnung passend zum Angebot, liegt dann evtl.  trotzdem Wucher vor, wenn der Umfang der tatsächlich geleisteten (und korrekt ausgeführten) Arbeiten deutlich geringer ausgefallen ist, als zu Anfang geplant. Im übertrieben dargestellten Sinne: Man bekommt 1 Woche „Arbeit“ angeboten, nimmt dieses Angebot an und bekommt hinter genau dafür eine Rechnung, in der drin steht „1 Woche Arbeitslohn“ …passt soweit alles… bist auf die Tatsache, dass effektiv nur 2 Tage gearbeitet wurde… in denen aber alles ordentlich geschafft wurde.

Meine Frage ist, berechtigt das angenomme Angebot und die Beauftragung der Arbeiten den Bauunuternehmer immer (!) zur Fakturierung des Angebotspreises, oder muss er, wenn der tatsächliche Aufwand erheblich geringer ausgefallen ist, den verringerten Aufwand in der Rechnung berücksichtigen?

Wäre der Aufwand höher, als im angenommenen Angebot, so wird das korrekterweise berechnet. Aber was ist, wenn der Aufwand deutlich niedriger ist? Was ist, wenn angefallene Arbeitleistung und Berechung eigentlich in krassem Missverhältnis stehen…?.. trotz Angebot und korrekter Arbeitsauführung.

Rein Gefühlsmäßig ist das für mich dreister Wucher und evtl. im  BGB relevant. Aber mein Gefühl bedeutet ja nix… weiss  das jemand genauer?

mfg Martin

Hallo,

Wucher ist es mit sicherheit nicht, wenn dann wäre es Betrug, wenn man auf Stundenbasis bezahlt und weniger Stunden geleistet wurden.

Was wurde den genau vereinbart, eine Leistung oder konkret eine Woche arbeit?

hth

Da hat wohl jemand eine Rechnung falsch ausgestellt.

Wenn der Preis für die erbrachte Leistung ist, spielt es ersteinmal keine Rolle wie schnell die Leistung erbracht wurde, sofern sie ordentlich erbracht wurde.

Wurde jedoch ein Preis auf Stundenbasis angegeben und die erbrachte Leistung nach Stunden abgerechnet, dann sollte bei weniger Stunden auch nur die tatsächlichen Stunden abgerechnet werden. 

Dies steht aber alles im Angebot. (oder sollte es)

Deswegen prüfe mal bitte was genau im Angebot vermerkt ist. Wenn dort eine Leistung hinterlegt wurde, welche in 7 Tage erbracht werden soll, bedeutet dies nicht, dass man für die Arbeiten auch 7 Tage benötigt. Dies kann auch bedeuten, innerhalb von 7 Tagen wird die Leistung erbracht, sofern das Angebot im vorgebenen Zeitraum angenommen wird. 

Ich hoffe dies hilft dir erst einmal weiter.

Hallo

Wenn man in laienhafter Unkenntnis von Umfang, Aufwand und
Schwierigkeitsgrad besonderer Handwerker-Arbeiten ein Angebot
annimmt und die Arbeiten beauftragt, und erhält dann eine
Rechnung passend zum Angebot, liegt dann evtl.  trotzdem
Wucher vor, wenn der Umfang der tatsächlich geleisteten (und
korrekt ausgeführten) Arbeiten deutlich geringer ausgefallen
ist, als zu Anfang geplant.

Ich hebe das mal in ein anderes Umfeld. Das öffnet manchmal den Blickwinkel.

Frage an den Gastronom: Wieviel kostet bei Dir ein Kaffee?
Gastronom: 2 EUR
Frage an den Gastronom: Diejenigen dir zum Kaffe zu dir kommen, was geben die so in der Regel aus?
Gastronom: Die meisten trinken 2 Kaffee und nehmen noch ein Stück Kuchen. So um die 10 EUR wirds fast immer.

Die Antwort und der Preis hängen also ganz schwer von der Frage ab.

War es also ein Festpreisangebot oder eher ein Aufwandsabschätzung.

MfG Frank

Hallo

Danke für Eure Beteiligung… ich versuche das mal zu erklären… und ich gebe mir Mühe dabei objektiv zu bleiben. Vorab, rein rechtlich handelt es sich wohl um einen Werkvertrag, mit dem ich ein Gewerk „gekauft“ habe… mit anderen Worten eine bestimmte Arbeitsaufgabe, unabhängig von Stunden und Menschen. Das ist vermutlich auch genau das Problem.

Also… man stelle sich ein Renovierungssobjekt vor, mit ganz gewissen Mängeln, die leider nicht von Hans und Franz behoben werden können. Man wendet sich zur Lösung des Problems also an einen Fachbetrieb, lädt den zu einem Gespräch ein und zeigt die Baustelle und lässt sich erklären, was notwendig ist. Wie gesagt, Arbeiten, die nicht der Regel entsprechen. Rein mündlich wird erklärt, dass die Arbeiten etwa eine Woche zu zweit an Arbeitszeit benötigen werden.

Und auch das wiederhole ich, selber kann man da vorher nichts einschätzen… persönliche Erfahrungen über Was, Wie, Warum hat man nicht, sind auch nicht so einfach woanders zu finden… eben (so vermutet man) echte Spezialisierung . Man muss sich auf die Aussagen verlassen. Man bekommt ein Angebot, was von der Endsumme durchaus zu 'ner Woche Arbeit passt, vielleicht sogar knapp drüber abdeckt und nimmt das Angebot an. Im Angebot steht also nix von Zeit, nur das Gewerk ist beschrieben.

Und dann werden die Arbeiten geleistet, nach quasi 2 1/2 tagen ist alles fertig. Und nun bleibt das Gefühl, das man übel abgezockt wurde. Der auf der Rechnung ausgewiesene Anteil an Arbeitslohn deckt in einem normalen Handwerkbetrieb weit über 100 Std, ab, geleistet wurden faktisch nur 40. Daran kann man schon die Dimension erahnen.

Rein rechtlich vermute ich, dass ich die Arschkarte gezogen habe. Rein gefühlsmäßig denke ich, dass ich hier von einem typischen dubiosen Bau-Unternehmer abgezockt wurde, der mit seiner Spezialisierung und wg. der Unkenntnis seiner Kunden eiskalt Kohle abzieht.
Jetzt und im Nachgang weiß ich ja, was gemacht wurde, mit welchem Aufwand, welchem Gerät, welcher Qualifikation. Und mit dem Wissen hätte ich ein solches Angebot nie angenommen. Ich fühle mich mit legalen rechtlichen Mitteln betrogen… um sehr viel Geld.

Einerseits ist man wütend, anderseits hilflos… und sofort zum Rechtsanwalt zu rennen ist auch nicht der wahre Jakob. Und man stellt sich die Frage, was würden nun andere an dieser Stelle tun?

Martin

Hallo,

Rein rechtlich vermute ich, dass ich die Arschkarte gezogen habe.

NEIN!!!. Vertrag - Leistungen - beiderseits erfüllt ==> alles bestens.

Rein gefühlsmäßig

Ja. Arschkarte gezogen. Das gleicht sich aber in der Summe aus beim Vertragspartner :wink:

Alles andere wie

dass ich hier von einem typischen dubiosen Bau-Unternehmer abgezockt wurde

ist Unsinn. Schließlich trägt auch der Unternehmer sein Risiko, seine Leistung zu erfüllen.

Gruß
nasziv

Ich würde ihm den nächsten Auftrag wieder erteilen, schließlich hat er seinen Auftrag ordentlich erledigt. Und vorher ein wenig verhandeln. Über den Preis. Ist gut für die eigene Gefühlswelt, wenn man als Laie ein paar Punkte gutmachen konnte.

hi,

ich fasse mal zusammen:
Du nimmt ein Pauschalangebot an und hast damit Gewissheit: „keine Mehrkosten“.
Weißt ganz genau was du behoben haben willst und was es kosten wird.
Holst keine weiteren Angebote ein, da dir der Preis zusagt.

Jeder Betrieb wird nun natürlich sein Risiko mit einberechnen und im bleibt auch nix anderes übrig als den Aufwand zu schätzen.
Du selbst erwähnst, dass die Arbeiten nicht sonderlich üblich waren, da fällt die Schätzung schon mal großzügiger aus.

Wenn du das Risiko der Arbeitszeit selbst tragen möchtest, frag doch das nächste mal nach einer Abrechnung auf Stundenbasis und hole mehrere Angebote ein um eine Übersicht zu bekommen.
Mag es eventuell sein, du verschätzt dich beim Stundenlohn? er scheint offensichtlich nicht ausgewiesen sondern von dir geschätzt.

Wärst du bereit gewesen den fehlenden Betrag zusätzlich zum Pauschalpreis zu bezahlen, wenn die Arbeiter mehr als eine Woche gebraucht hätten?

grüße
lipi

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