Handy defekt - Neulieferung oder Nachbesserung?

Hallo,
wenn ein Handy defekt ist, hat doch der Käufer das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Neulieferung. Die Verkäufer bestehen aber immer auf Nachbesserung, was ja in der Regel mit viel Wartezeit verbunden ist. Muss der Käufer sich darauf einlassen oder kann er auf sein Recht auf Neulieferung bestehen? Was heißt in dem Zusammenhang: wenn es für den Verkäufer unzumutbar ist, kann er auf Nachbesserung bestehen?
Danke
Kathrin

Hallo,

wenn ein Handy defekt ist, hat doch der Käufer das Wahlrecht
zwischen Nachbesserung oder Neulieferung.

Nein. Nur, wenn es ein Sachmangel ist.
Gruß
loderunner (ianal)