Handyvertrag per Telefon

Hallo,

was könnte man bei folgendem Fall raten:

Eine Person wird von einem Mobilfunkunternehmen angerufen. Es wird ein 24-Monats-Vertrag mit Handy zum vergünstigten Preis angeboten. Die angerufene Person lässt sich zu einem Vertrag überreden, bereut dies jedoch schon beim Auflegen. Der Berater schien für die Person sehr aufdringlich und unseriös zu sein, obwohl er von einem renommierten Mobilfunkunternehmen aus anrief. Außerdem holte sich der Berater die Zusage für Rückfrage bei der Schufa ein, um die Bonität der Person zu überprüfen.

Welche Möglichkeiten hat die überredete Person nun?

  • Kann ein Handyvertrag am Telefon überhaupt rechtsgültig zustande kommen?
  • Kann die Person die Annahme bei Lieferung der Karte und des Handy`s verweigern (keine Unterschrift leisten)? Ist der Fall dann erledigt?
  • Muss die Person den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wiederrufen? In welcher Form (E-Mail, Brief, etc.) muss diese Person dies tun?
  • Wie sieht es mit der Rückfrage bei der Schufa aus? Kann es für die angerufene Person irgendwelche entstehenden Probleme geben?
  • Sollte die Person, wenn es zu der Frage kommen sollte, verneinen, dass sie angerufen wurde oder bei der Wahrheit bleiben und eine arglistige Täuschung durch den Berater als Grund für die Kündigung angeben?
  • Was könnte die Person noch tun, um möglichst wenige Probleme mit dem dargestellten Fall zu haben?

Vielen Dank für die Bewertung und Beantwortung des o. a. Falls.

MfG,
Roland

Widerruf
Wenn die Person den Vertrag nicht mehr möchte widerruft sie den innerhalb 14 Tagen.

  • Kann ein Handyvertrag am Telefon überhaupt rechtsgültig
    zustande kommen?

ja

  • Kann die Person die Annahme bei Lieferung der Karte und des
    Handy`s verweigern (keine Unterschrift leisten)? Ist der Fall
    dann erledigt?

verweigern ja, erledigt nein

  • Muss die Person den Vertrag innerhalb von 14 Tagen
    wiederrufen? In welcher Form (E-Mail, Brief, etc.) muss diese
    Person dies tun?

am besten so, dass die Person dies auch nachweisen kann es getan zu haben

  • Wie sieht es mit der Rückfrage bei der Schufa aus? Kann es
    für die angerufene Person irgendwelche entstehenden Probleme
    geben?

am besten Schufa fragen. grundsätzlich nicht, aber auch ständige Anfragen wegen irgendwas werden bei der Schufa gespeichert und führen vermutlich zu einem schlechteren Score. Die Schufa selbst schweigt sich zu diesem Thema allerdings aus.

  • Sollte die Person, wenn es zu der Frage kommen sollte,
    verneinen, dass sie angerufen wurde oder bei der Wahrheit
    bleiben und eine arglistige Täuschung durch den Berater als
    Grund für die Kündigung angeben?

Lügen haben kurze Beine. Ggf. wurde das Gespräch (mit Einverständnis des Angerufenen) aufgezeichnet um den Vertrag bestätigen zu können.
Einen Kündigungsgrund brauchts nicht!
Arglistische Täuschung ist was anderes.

  • Was könnte die Person noch tun, um möglichst wenige Probleme
    mit dem dargestellten Fall zu haben?

So vorgehen wie oben dargelegt.

Hat die Person überhaupt die Angaben des anderen Vertragspartners?

Vielen Dank für die Antwort und interessanten Informationen.

Die Person hat zwar nähere Angaben zum Vertragspartner (da bereits ein vorheriges Vertragsverhältnis besteht), aber bisher keine näheren und schriftlichen Informationen zum neuen Vertrag.

Die Person ist auch deswegen sehr verärgert, weil der Anruf aus dem Unternehmen erfolgte, mit dem bereits ein Vertragsverhältnis besteht…

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noch eine Frage:

Wie kann die Person den Vertrag widerrufen ohne die genauen Vertragsdaten zu kennen?

MfG,
Roland

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