Hallo,
was könnte man bei folgendem Fall raten:
Eine Person wird von einem Mobilfunkunternehmen angerufen. Es wird ein 24-Monats-Vertrag mit Handy zum vergünstigten Preis angeboten. Die angerufene Person lässt sich zu einem Vertrag überreden, bereut dies jedoch schon beim Auflegen. Der Berater schien für die Person sehr aufdringlich und unseriös zu sein, obwohl er von einem renommierten Mobilfunkunternehmen aus anrief. Außerdem holte sich der Berater die Zusage für Rückfrage bei der Schufa ein, um die Bonität der Person zu überprüfen.
Welche Möglichkeiten hat die überredete Person nun?
- Kann ein Handyvertrag am Telefon überhaupt rechtsgültig zustande kommen?
- Kann die Person die Annahme bei Lieferung der Karte und des Handy`s verweigern (keine Unterschrift leisten)? Ist der Fall dann erledigt?
- Muss die Person den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wiederrufen? In welcher Form (E-Mail, Brief, etc.) muss diese Person dies tun?
- Wie sieht es mit der Rückfrage bei der Schufa aus? Kann es für die angerufene Person irgendwelche entstehenden Probleme geben?
- Sollte die Person, wenn es zu der Frage kommen sollte, verneinen, dass sie angerufen wurde oder bei der Wahrheit bleiben und eine arglistige Täuschung durch den Berater als Grund für die Kündigung angeben?
- Was könnte die Person noch tun, um möglichst wenige Probleme mit dem dargestellten Fall zu haben?
Vielen Dank für die Bewertung und Beantwortung des o. a. Falls.
MfG,
Roland