Hat ein Gläubiger Recht auf verwertung bei einer Privatinsolvenz?

Ein Schuldner ist in der Privatinsolvenz, mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode.
Der Insolvwenzverwalter hat das 1/2 Gartengrundstück (lt. Grundbuch) vor Eröffnung aus der Masse genommen.
Kann der Gläubiger auf Verwertung des Gartens bestehen um den Großteil (über 70%) der Schulden zu tilgen?
Wenn ja, wie muss er dies machen?

Danke vorab über die Rückmeldungen!

Hallo,

Ein Schuldner ist in der Privatinsolvenz, mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode.
Der Insolvwenzverwalter hat das 1/2 Gartengrundstück (lt. Grundbuch) vor Eröffnung aus :der Masse genommen.

Wohl weil noch ein zweiter Miteigentümer vorhanden ist.

Kann der Gläubiger auf Verwertung des Gartens bestehen um den Großteil (über 70%)
der Schulden zu tilgen?

Handelt es sich um die Schloßgärten von Sanssouci ???..:smile:

Weil ansonsten man mit Gartenland wohl kaum 70 % Schulden tilgen kann…

P.S.
Allgemein gesehen könnte,wenn im Insolvenzverfahren nur ein Gläubiger vorhanden wäre,dieser natürlich Antrag auf Verwertung stellen.
Sobald allerdings mehrere Gläubiger am Verfahren beteiligt sind,müssten sich diese alle darauf einigen,weil nach der InSO der Erlöß des Verkaufes natürlich auch auf alle Gläubiger anteilig verteilt werden muss.

Hallo,

Wenn das Grundstück - bzw. der Anteil daran - nicht mehr vom Insolvenzbeschlag erfasst ist kann der Gläubiger verwerten. Ist denn der 1/2 Anteil mit einem Verwertungsrecht belastet?

Wenn ja kann aus diesem vollstreckt, will heißen die Zwangsversteigerung beantragt werden. Ist kein Verwertungsrecht eingetragen dann kann die ZVG auch betrieben werden wenn zumindest ein Schuldtitel vorliegt.

ml.

Hallo,

schon einmal darüber nachgedacht,was man für Garten (Ackerland) als Kaufpreis bezahlt??

zwischen 2 und 4 € pro Quadratmeter je nach Region und Bodenbeschaffenheit.

Und vor der zur Zeit in den NBL grassierenden Einkassiererei von Landflächen durch Investoren sollte man sich nicht mitreißen lassen.
Garten (Ackerland) ist nur für landwirtschaftliche Nutzung bestimmt und da kann man nicht so einfach wie bei Wohnraummieten an der Preisschraube drehen.

Ich denke mir,da werden in den nächsten Jahren noch viele Grundstücke zur Zwangsversteigerung anstehen,weil die Investoren ohne Einnahmen nicht die öffentlichen Abgaben bezahlen können.