Hallo,
Ein Schuldner ist in der Privatinsolvenz, mittlerweile in der Wohlverhaltensperiode.
Der Insolvwenzverwalter hat das 1/2 Gartengrundstück (lt. Grundbuch) vor Eröffnung aus :der Masse genommen.
Wohl weil noch ein zweiter Miteigentümer vorhanden ist.
Kann der Gläubiger auf Verwertung des Gartens bestehen um den Großteil (über 70%)
der Schulden zu tilgen?
Handelt es sich um die Schloßgärten von Sanssouci ???..
Weil ansonsten man mit Gartenland wohl kaum 70 % Schulden tilgen kann…
P.S.
Allgemein gesehen könnte,wenn im Insolvenzverfahren nur ein Gläubiger vorhanden wäre,dieser natürlich Antrag auf Verwertung stellen.
Sobald allerdings mehrere Gläubiger am Verfahren beteiligt sind,müssten sich diese alle darauf einigen,weil nach der InSO der Erlöß des Verkaufes natürlich auch auf alle Gläubiger anteilig verteilt werden muss.