Hallo,
nehmen wir an, Herr A. hat ein 3-Familien-Haus und ein größeres angrenzendes Grundstück, welches noch Bauland wäre.
Herr A. hat einen Sohn und möchte nun dieses Haus und das
Grundstück seinem Sohn zu Lebzeiten noch überschreiben.
Herr A. lebt aber mit seiner Ehefrau derzeit noch alleine
im GANZEN Haus, also die derzeitige Wohnung der beiden
ist auf alle drei Wohnung verteilt.
Herr A. möchte NICHT, dass nach der Überschreibung des Hauses
fremde Mieter einziehen könnten.
Weitere Annahme: Herr A. oder/und Frau A. wird so pflegebedürftig, dass er in späteren Jahren mal in ein Seniorenheim zur Pflege
müßte. Würde dann dieses Haus von Herrn A. noch so behandelt
werden, als ob er es noch besitzen würde - also kann z. B.
irgendein „Amt“ diese Übertragung rückgängig machen, wenn
ja zu welchem Zeitpunkt.
Wenn der Sohn von Eheleuten A. IN diesem Haus wohnen wird,
muß dann dieser Sohn auch das Haus verkaufen um das Pflegeheim
für seine Eltern zahlen zu können, mal angenommen er würde
mit seiner kleinen Familie bewohnen. Also kann ihm irgendwer
dieses Haus „wieder abnehmen“.
WAS müßte Herr A. beachten, wenner so einen Vertrag auf Überschreibung des Hauses zu seinen Lebzeiten machen will.
Ist hier der Rechtsanwalt oder der Notar oder beide zuständig.
Gibt es irgendwelche „Fußangeln oder Hacken“ die unbedingt
beachtet werden müssen.
Gerne kann auch jemand eine private Nachricht schreiben.
DANKE schön.
Grüße
Marie
Marie