Haus übertragen

Hallo,
nehmen wir an, Herr A. hat ein 3-Familien-Haus und ein größeres angrenzendes Grundstück, welches noch Bauland wäre.

Herr A. hat einen Sohn und möchte nun dieses Haus und das
Grundstück seinem Sohn zu Lebzeiten noch überschreiben.

Herr A. lebt aber mit seiner Ehefrau derzeit noch alleine
im GANZEN Haus, also die derzeitige Wohnung der beiden
ist auf alle drei Wohnung verteilt.

Herr A. möchte NICHT, dass nach der Überschreibung des Hauses
fremde Mieter einziehen könnten.
Weitere Annahme: Herr A. oder/und Frau A. wird so pflegebedürftig, dass er in späteren Jahren mal in ein Seniorenheim zur Pflege
müßte. Würde dann dieses Haus von Herrn A. noch so behandelt
werden, als ob er es noch besitzen würde - also kann z. B.
irgendein „Amt“ diese Übertragung rückgängig machen, wenn
ja zu welchem Zeitpunkt.
Wenn der Sohn von Eheleuten A. IN diesem Haus wohnen wird,
muß dann dieser Sohn auch das Haus verkaufen um das Pflegeheim
für seine Eltern zahlen zu können, mal angenommen er würde
mit seiner kleinen Familie bewohnen. Also kann ihm irgendwer
dieses Haus „wieder abnehmen“.

WAS müßte Herr A. beachten, wenner so einen Vertrag auf Überschreibung des Hauses zu seinen Lebzeiten machen will.
Ist hier der Rechtsanwalt oder der Notar oder beide zuständig.
Gibt es irgendwelche „Fußangeln oder Hacken“ die unbedingt
beachtet werden müssen.
Gerne kann auch jemand eine private Nachricht schreiben.

DANKE schön.

Grüße
Marie
Marie

Hallo,

Herr A. hat einen Sohn und möchte nun dieses Haus und das
Grundstück seinem Sohn zu Lebzeiten noch überschreiben.

Herr A. möchte NICHT, …

WAS müßte Herr A. beachten, wenner so einen Vertrag auf
Überschreibung des Hauses zu seinen Lebzeiten machen will.
Ist hier der Rechtsanwalt oder der Notar oder beide zuständig.

Ohne Notar geht die ganze Sache sowieso nicht. Was spricht gegen einen Beratungstermin beim Notar, bei dem alles auf den Tisch kommt?

Die Notare, bei denen ich bisher war, hätten die Fragen kompetent beantwortet und in einen entsprechenden Vertrag umgesetzt. (OK, bis auf eine Ausnahme, da war ich „nur“ Zuhörer, aber ich hätte dort nichts unterschrieben.)

Gibt es irgendwelche „Fußangeln oder Hacken“ die unbedingt
beachtet werden müssen.

Klar, Fußangeln und Haken kann es überall geben. Aber ein kompetenter Notar sollte diese sehen. Möglicherweise ist auch ein Gang zum Steuerberater hilfreich.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
danke für die Antwort.

Ist hier der Rechtsanwalt oder der Notar oder beide zuständig.

Ohne Notar geht die ganze Sache sowieso nicht. Was spricht
gegen einen Beratungstermin beim Notar, bei dem alles auf den
Tisch kommt?

Da spricht nichts gegeben, deshalb hatte ich ja gefragt, WER füpr Herr A. zuständig ist Notar ODER/UND Rechtsanwalt.

Die Notare, bei denen ich bisher war, hätten die Fragen
kompetent beantwortet und in einen entsprechenden Vertrag
umgesetzt. (OK, bis auf eine Ausnahme, da war ich „nur“
Zuhörer, aber ich hätte dort nichts unterschrieben.)

Hast Du denn schon einmal etwas über dieses Thema gehört und
wie man das am besten lösen könnte.

Klar, Fußangeln und Haken kann es überall geben. Aber ein
kompetenter Notar sollte diese sehen.

Woher weiß Herr A, OB dieser Notar kompetent ist.

Möglicherweise ist auch

ein Gang zum Steuerberater hilfreich.

Herr A. hat schon einen Steuerberater gefragt - das war
keine wirklich große Hilfe…

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,

Ist hier der Rechtsanwalt oder der Notar oder beide zuständig.

Ohne Notar geht die ganze Sache sowieso nicht. Was spricht
gegen einen Beratungstermin beim Notar, bei dem alles auf den
Tisch kommt?

Da spricht nichts gegeben, deshalb hatte ich ja gefragt, WER
füpr Herr A. zuständig ist Notar ODER/UND Rechtsanwalt.

Ich dachte, meine Antwort wäre klar. Ein Notar wird sowieso gebraucht, ein Rechtsanwalt nicht zwingend.
Zur Ergänzung: Wenn sich beide Parteien einig sind (das setze ich voraus) dürfte ein Notar genügen. Laienhaft ausgedrückt ist der Notar eine neutrale Person, während der Rechtsanwalt immer die Interessen desjenigen vertritt, der ihn beauftragt.

Die Notare, bei denen ich bisher war, hätten die Fragen
kompetent beantwortet und in einen entsprechenden Vertrag
umgesetzt. (OK, bis auf eine Ausnahme, da war ich „nur“
Zuhörer, aber ich hätte dort nichts unterschrieben.)

Hast Du denn schon einmal etwas über dieses Thema gehört und
wie man das am besten lösen könnte.

Ich kenne es verkürzt dargestellt so:
Man geht zum Notar und schildert das Anliegen.
Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf. Dieser wird gemeinsam mit dem Notar besprochen.
Als Ergebnis gibt es einen neuen Vertragsentwurf.
usw.
Irgendwann ist man sich einig und unterschreibt.
Der Notar kümmert sich um das Weitere (Umschreibung im Grundbuch)

Klar, Fußangeln und Haken kann es überall geben. Aber ein
kompetenter Notar sollte diese sehen.

Woher weiß Herr A, OB dieser Notar kompetent ist.

Gute Frage. Ich habe keine Antwort. Außer Empfehlungen von Personen/Institutionen, die mit sowas zu tun haben, kenne ich nichts.

Möglicherweise ist auch

ein Gang zum Steuerberater hilfreich.

Herr A. hat schon einen Steuerberater gefragt - das war
keine wirklich große Hilfe…

Ich schreib „möglicherweise“ und nur als Hinweis auf „Haken und Ösen“ bei der ganzen Angelegenheit. Es soll auch Leute geben, die nach dem Gang zum Steuerberater aus allen Wolken gefallen sind …

Wichtig ist bei der ganzen Sache, dass die Erwartungen klar und vollständig formuliert werden. Jedes verheimlichen oder interpretieren bringt nichts.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
danke für Deine erneute Antwort.
Ich werde mich mal umhören, wer hier
empfohlen wird als Notar.

Vielen Dank.

Grüße
Marie