Hausbesitz - Änderung im Grundbuch? Absicherung der Familie im Todesfall - wer kennt sich aus?

Folgendes wäre zu klären:
Ein Mann hat ein Haus von seinem Vater überschrieben bekommen, zu Lebzeiten. Dafür lässt sich der Vater ein Wohnrecht mit Leibgeding ins Grundbuch eintragen. Zusätzlich das Recht, dass er das Haus (damit es im Familienbesitz bleibt) bei vorzeitigem Tod seines Sohnes wieder zurückerhält, ohne jegliche Ansprüche. Der Mann hat diesem zugestimmt und seine Geschwister ABCD ausbezahlt. 
Mittlerweile ist der Mann verheiratet, hat selbst eine Familie mit Kindern. Seine Frau unterstützte ihn bei der Zahlung seiner Geschwister. Bei vorzeitigem Ableben Ihres Mannes würde sie und ihre gemeinsamen Kinder aufgrund der notariellen Vereinbarung ohne Absicherung dastehen, da das Haus wieder zurück in den Besitz des Vaters geht. Die ausbezahlten Beträge würden komplett bei den Geschwistern bleiben, da mit dem Tod sämtliche Ansprüche verfallen. Sie würde also ihren Mann, das Haus mit sämtlichen Umbauten und das Geld verlieren, dass an die Geschwister des Mannes ausbezahlt wurden. Deshalb würde die Frau sich gerne eine Sicherheit eintragen lassen, damit im Ernstfall zumindest die Umgebung und die Wohnstätte für Ihre Kinder gesichert sind. Sie würde bei einer Scheidung auf das Haus verzichten, auch notariell, damit das Haus im Familienbesitz bleibt und würde lediglich auf den Zugewinn durch Umbauten bestehen. Von einer Übertragung auf die Abkömmlinge mit Vormund sehen die Eltern ab, da sie die Kinder nicht mit den Verpflichtungen eines Hausbesitzes belasten wollen. Welche Möglichkeiten wären hier sinnvoll?

Das Gespräch mit dem Vater. Dieser müsste auf seine Rechte verzichten. Danach ein gemeinsamer Gang zum Notar.

vnA

Hallo,

vielleicht wäre ein Nacherben-Konstrukt hier sinnvoll mit der Frau als alleinigem Vorerben.

Gruß
achim

Hallo Nichthausbesitzerin,

gerne würde ich bei dieser Fragestellung helfen, aber ich bin weder Notar noch Rechtsanwalt und spezialisiert auf Verkehrs- und Strafrecht.

Sorry und mit besten Grüßen,

dr.zimmerman.

Die Beantwortung Ihrer verständlichen und nachvollziehbaren Frage sprengt, wenn man seriös Stellung nehmen möchte, leider den Rahmen dieses Portals. Auch nach der Lektüre des Sachverhalts bleiben Fragen, die nur im persönlichen Dialog zu klären sind, wie etwa, ob Vater und Geschwister bereit sind, an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken, und ob in dem Übertragungsvertrag etwas zu der Frage geregelt ist, ob der Empfänger (Sohn) an der Vornahme weiterer Eintragungen im Grundbuch gehindert ist bzw. ob diese ihrerseits eine Rückübertragungspflicht auslösen oder nicht. Sie sollten sich zu Ihrem Anliegen von einem guten Notar (nicht Rechtsanwalt) beraten lassen. In Bundesländern mit Nur- oder Amtsnotariat (u.a. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) ist die Qualität der Notare in der Regel gut, in Bundesländern mit Anwaltsnotariat („Rechtsanwalt und Notar“, u.a. Hessen, Nordrhein-Westfalen) ist die Qualität dagegen sehr unterschiedlich. Hier sollte man sich eingehend erkundigen, welcher Notar vor Ort ein hohes Beurkundungsaufkommen und damit ausreichend Erfahrung hat.

Hallo, danke für die schnelle Antwort! Habe mir schon gedacht, dass dieses Forum hier nicht genug Aufschluss gibt und ein Weg zum Notar dringend erforderlich ist. Es ist vertraglich geregelt, dass Grundbuchänderungen nur gemeinsam vorgenommen werden können. Es bleibt also spannend… Vielen Dank trotzdem, dass Sie sich Zeit genommen haben, die Frage zu beantworten.

Der Ehemann wollte erst wissen, was er mit seinem Vater klären sollte, zwecks der Änderung. Die Ehefrau hätte genau nach Vorschlag gehandelt! Danke für die schnelle Antwort!

Sorry, danke trotzdem für die Antwort!

Hallo,
ist ein Nacherben-Kontstukt sinnvoll, wenn die Gelder bereits beim Hauskauf vermischt wurden, um die Auszahlung an die Geschwister vorzunehmen? Sollten hier nicht besser die Gelder komplett getrennt sein? Oder wird das nur empfohlen, weil die Erbschaft bei Patchwork-Familien komplizierter zu trennen sind? Eine Patchworkfamilie sind wir nicht, deshalb wäre es vielleicht eine Überlegung. Danke aufjedenfall für den Tipp, werde hier noch genauer nachlesen, da ich davon bisher nichts gelesen habe!

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, wollte der Großvater nur vermeiden, dass eine familienfremde das Haus erbt und der Familie entzieht. Das ist o.k. Nun gibt es Enkel, die nur noch nicht als Kinder belastet werden sollen. Es könnte nun einvernehmlich:

  • der Großvater auf sein Erbrecht verzichten unter der Maßgabe, dass die Ehefrau Vorerbe und die Kinder Nacherbe werden.

  • der Großvater sein Erbrecht behalten und seinerseits die Ehefrau als Vorerbe und die Kinder als Nacherbe einsetzen

oder der Ehemann bei mangelnder Kooperation seines Vaters juristisch prüfen lassen, wie seine Kinder früher oder später sicher Erben werden, wobei dies natürlich für familiären Zwist sorgen dürfte.

Gruß
achim