Hauskauf

Hallo Forum,

nehmen wir an Person X hat vor 1 Jahr ein neues Haus gekauft. Jetzt stellt sich heraus, dass einige baulichen Gegebenheiten nicht der DIN entsprechen. Ein Streitpunkt zwischen dem Bauträger und Käufer ist z.B., dass die letzte Stufe der Treppe in den oberen Stock viel zu kurz ist. Die Stufen sind alle genau gleich hoch, bis eben auf die letzte Stufe die deutlich kürzer ist (um 10cm kürzer). Leider ist Person A dies erst ein 1/2 Jahr nach dem Kauf aufgefallen, da das Haus erst nach nach einem halben bezogen wurde. Da nun ein Sturz (ohen Folgen) passiert ist, hat Person A beim Bauleiter nachgefragt. Diese sagte, es handelt sich nicht um einen baulichen Mangel und daher kann auch keine Rückzahlung gefordert werden.

Wie finde ich nun raus, ob es sich um ein baulichen Mangel handelt oder ob es vorgaben hierzu gibt.

Danke

Michi.

Wie finde ich nun raus, ob es sich um ein baulichen Mangel
handelt oder ob es vorgaben hierzu gibt.

Vorgaben zum Treppenbau gibt es sicherlich, ich kann Dir jetzt nicht sagen, ob es eine DIN- oder eine VOB-Vorschrift ist. Ich kann Dir nur raten einen Fachmann, Archtitekt, Bauleiter o.ä., einzuschalten, der sich das mal ansieht. Der wird Dir sagen können, welche Möglichkeiten Du hast.

Außerdem wäre es sicherlich ganz sinnvoll, auch den Rest ansehen zu lassen, denn wenn bei der Treppe schon solche Fehler passiert sind, kannst Du Dich auf den Rest auch nicht verlassen.

Hallo,

klar wird der Bauleiter sagen, dass das kein Mangel ist.

Eine Treppenstufe, die 10 cm !!! zu kurz ist, ist selbstverständlich ein Mangel, denn hier entsteht ja eine ewige Stolperkante.
Weiß man denn, wer der Treppenhersteller ist (bei Holz- oder Steintreppe) oder ist es eine Betontreppe, die belegt ist?
Folgendes:

man sollte den Mangel beim Bauträger schriftlich anzeigen (VOB Gewährleistung) und einen Termin für Abhilfe setzen. Gleichzeitig ankündigen, dass man die Arbeit durch eine Fremdfirma erledigen lässt wenn der Bauträger nicht reagiert und ihm dann die Rechnung zukommen lässt, notfalls auch eine Klage nicht scheut.

IHK anfragen, oder einfach mal einen Treppenhersteller anrufen und sich ein „bisschen dumm stellen“, nach dem Motto sind alle Stufen gleich hoch.

Vor allen Dingen. nicht vom Bauträger abwimmeln lassen.

Gruß

Hallo,

ohne jetzt hierfür gerade stehen zu wollen, handelt es sich sicherlich um einen baulichen Mangel.

Aber:

Erstens darf ein Mangel nicht völlig unwesentlich sein und bei einer zu kurzen Treppe könnte einem dies ggf. schon in den Sinn kommen.

Zweitens sollte man mal in den Kaufvertrag schauen, denn bei dem Erwerb von Immobilien wird eigentlich grundsätzlich die Mängelgewährleistung ausgeschlossen (gekauft wie gesehen).

Gruß
Dea

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klar wird der Bauleiter sagen, dass das kein Mangel ist.

Ich hatte nicht den Bauleiter der Baufirma gemeint, sondern einen selbst engagierten.

IHK anfragen,

Was soll die IHK denn in diesem Zusammenhang ?

Hallo,

Zweitens sollte man mal in den Kaufvertrag schauen, denn bei
dem Erwerb von Immobilien wird eigentlich grundsätzlich die
Mängelgewährleistung ausgeschlossen (gekauft wie gesehen).

das Haus wurde aber wohl von einem Gewerblichen gekauft (->„Bauträger“). Da ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.

Gruß, Niels

Hallo

das Haus wurde aber wohl von einem Gewerblichen gekauft
(->„Bauträger“). Da ist ein Gewährleistungsausschluss nicht
möglich.

Nun, sagen wir besser, er ist nur eingeschränkt möglich, jedenfalls wenn ein Verbraucher der Erwerber ist. Gehe mal davon aus, dass das hier so ist.

Wie gesagt, einfach mal in den KV schauen.

Gruß
Dea

Hallo Nordlicht,

beim Bauleiter der Firma war ja angefragt worden und dieser hatte gesagt, es liegt kein Mangel vor.

Einen Bauleiter kannst du dir nicht engagieren, das sollte dann schon ein Architekt sein, Bauleiter ist kein Beruf.

Und die IHK kann dir Stellen nennen, bei denen du dich erkundigen kannst, jedenfalls hier bei uns in Hessen. Meine damit Schiedsstellen etc.

Gruß

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