Hallo Forum,
nehmen wir an Person X hat vor 1 Jahr ein neues Haus gekauft. Jetzt stellt sich heraus, dass einige baulichen Gegebenheiten nicht der DIN entsprechen. Ein Streitpunkt zwischen dem Bauträger und Käufer ist z.B., dass die letzte Stufe der Treppe in den oberen Stock viel zu kurz ist. Die Stufen sind alle genau gleich hoch, bis eben auf die letzte Stufe die deutlich kürzer ist (um 10cm kürzer). Leider ist Person A dies erst ein 1/2 Jahr nach dem Kauf aufgefallen, da das Haus erst nach nach einem halben bezogen wurde. Da nun ein Sturz (ohen Folgen) passiert ist, hat Person A beim Bauleiter nachgefragt. Diese sagte, es handelt sich nicht um einen baulichen Mangel und daher kann auch keine Rückzahlung gefordert werden.
Wie finde ich nun raus, ob es sich um ein baulichen Mangel handelt oder ob es vorgaben hierzu gibt.
Danke
Michi.