Hallo,
der Ehemann möchte den Hausrat aufteilen (durch Trennung bedingt). Er hat der Ehefrau zugestimmt, das sie den Großteil der Möbel / Geräte behält da noch drei Kinder im Spiel sind und er sich neue Sachen eher besorgen kann.
a) Der Ehemann möchte jedoch einen finanziellen Ausgleich haben, da einige Geräte (Kühlschrank, Frost, Spülmaschine) sowie Möbel (KOmplettes Schlafzimmer, Sofa, Couchtisch) neu angeschafft wurden und jetzt bei der Ehefrau verbleiben. Die Ehefrau stimmt diesem als solches zu. Die Frage ist aber das „Wie“.
- Der Ehemann ist der Meinung, das diese Anschaffungen durch 2 geteilt werden müssen. Die Ehefrau ist der Meinung, diese müssen durch 5 (2 Erwachsene 3 Kinder) geteilt werden.
- Dann steht in diesem Zusammenhang noch die Frage wie der Wert der Gegenstände ermittelt wird. Über den Weg der Abschreibung (AfA)?
- Einige Gegenstände (zb Küchenzeile, Schrankwand) sind schon 12 Jahre alt und haben somit keinen finanziellen Wert mehr. Der Ehemann ist jedoch der MEinung, das trotzdem ein geringer Ausgleich geschaffen werden müsste, da er fast alle Möbel komplett neu kaufen muss während die Ehefrau auf den Sachen sitzen bleiben kann. Ist die Meinung des Ehemanns korrekt und wenn ja - wie kann auch hier ein Wert ermittelt werden?
- Wenn diese Gegenstände über die Afa berechnet werden müssen, wie sieht es aus mit Gegenständen (hier: Keyboard) welche schon gebraucht gekauft wurden? Zählt da die AfA ab Kauf oder zählt die AfA ab Neuanschaffung des Erstkäufers?
b) Andere Haushaltsgegenstände (Bücher, DVDs, Küchengeräte etc.) sollen laut Ehemann ebenfalls durch zwei geteilt werden. Ist auch dies korrekt?
Ich bitte dringend um Hilfe
Danke im Voraus
Tobi@s