Hausrat aufteilen

Hallo,

der Ehemann möchte den Hausrat aufteilen (durch Trennung bedingt). Er hat der Ehefrau zugestimmt, das sie den Großteil der Möbel / Geräte behält da noch drei Kinder im Spiel sind und er sich neue Sachen eher besorgen kann.
a) Der Ehemann möchte jedoch einen finanziellen Ausgleich haben, da einige Geräte (Kühlschrank, Frost, Spülmaschine) sowie Möbel (KOmplettes Schlafzimmer, Sofa, Couchtisch) neu angeschafft wurden und jetzt bei der Ehefrau verbleiben. Die Ehefrau stimmt diesem als solches zu. Die Frage ist aber das „Wie“.

  1. Der Ehemann ist der Meinung, das diese Anschaffungen durch 2 geteilt werden müssen. Die Ehefrau ist der Meinung, diese müssen durch 5 (2 Erwachsene 3 Kinder) geteilt werden.
  2. Dann steht in diesem Zusammenhang noch die Frage wie der Wert der Gegenstände ermittelt wird. Über den Weg der Abschreibung (AfA)?
  3. Einige Gegenstände (zb Küchenzeile, Schrankwand) sind schon 12 Jahre alt und haben somit keinen finanziellen Wert mehr. Der Ehemann ist jedoch der MEinung, das trotzdem ein geringer Ausgleich geschaffen werden müsste, da er fast alle Möbel komplett neu kaufen muss während die Ehefrau auf den Sachen sitzen bleiben kann. Ist die Meinung des Ehemanns korrekt und wenn ja - wie kann auch hier ein Wert ermittelt werden?
  4. Wenn diese Gegenstände über die Afa berechnet werden müssen, wie sieht es aus mit Gegenständen (hier: Keyboard) welche schon gebraucht gekauft wurden? Zählt da die AfA ab Kauf oder zählt die AfA ab Neuanschaffung des Erstkäufers?

b) Andere Haushaltsgegenstände (Bücher, DVDs, Küchengeräte etc.) sollen laut Ehemann ebenfalls durch zwei geteilt werden. Ist auch dies korrekt?

Ich bitte dringend um Hilfe
Danke im Voraus
Tobi@s

Hallo,

der Hausrat wird durch zwei geteilt. Er ist Eigentum der Eheleute und nicht der Kinder. Ausnahme wäre, wenn Oma einem der Kinder eine Kinderzimmereinrichtung geschenkt hätte. Das wäre dann Eigentum des Kindes.

Es wird nicht automatisch alles durch zwei geteilt. Angenommen der Ehemann hat in die Ehe einen Fernseher und eine Stereoanlage mitgebracht. Sie gingen nach zehn Jahren kaputt und wurden durch etwa gleichwertige neue Geräte ersetzt. Diese Geräte gehören dem Ehemann, da die neuen eine Ersatzbeschaffung waren.

Natürlich ist es keine Ersatzbeschaffung, wenn man vorher ein Transistorradio hatte, das jetzt durch eine Superstereoanlage ersetzt wurde.

Oder das von Oma ererbte alte Schlafzimmer mit Kunststoffoberfläche, das mit einem Schleiflackzimmer von Warrings ausgetauscht wurde.

Es gilt der Zeitwert zum Stichtag (Tag der Zustellung des Scheidungsantrages beim anderen Ehepartner). Es gibt hier keine Abschreibung in dem üblichen Sinne. Feste Regeln gibt es auch nicht. Meist kommt es auf dem Gegenstand an und dann wird aus Anschaffungswert zu Beginn der Ehe, Zustand und Wiederbeschaffungswert am Ende der Ehe ein vernünftiger Wert errechnet.

Im Übrigen kann jeder Ehepartner seine in die Ehe mitgebrachten Gegenstände ohne Anrechnung auf dem gesamten Hausrat wieder mitnehmen. Sollte sie ein Silberbesteck zur Konfirmation bekommen haben, ist das ihr Silberbesteck und wird nicht eingerechnet. Hat er eine Karl May Sammlung von Erstausgaben mit in die Ehe gebracht, nimmt er sie komplett wieder mit.

Die Sachen die erstmalig in der Ehe von beiden Partner gemeinsam gekauft wurden (auch wenn es eine Einverdienerehe gewesen ist) werden dann geteilt.

Ob immer ein finanzieller Ausgleich möglich ist, ist fraglich und wird des Öfteren von den Gerichten verneint. Allerdings spricht ein Richter durchaus mal den Kühlschrank, den der Mann mit in die Ehe gebracht hat, der Frau zu, weil sie diesen für die Kinder mehr benötigt als der Mann. Hier bekommt der Mann dann einen Ausgleich. Evtl. die wertvollen Gemälde an der Wand - sie werden ja nicht zur Kindererziehung benötigt.

Ererbte Sachen und persönliche Geschenke, also die goldene Uhr, die es zum 20-jährigen Dienstjubiläum von den Kollegen gab, werden auch nicht geteilt bzw. dafür gibt es keinen Ausgleich.

Gruß
Ingrid

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Moin, Tobias,

  1. Der Ehemann ist der Meinung, das diese Anschaffungen durch
    2 geteilt werden müssen.

so ist es. Die Kinder haben nichts zum Erwerb beigetragen. Was die Kinder dermaleinst benötigen, wird per Unterhalt geregelt.

  1. wie der Wert der Gegenstände ermittelt wird.

Nicht amtlich, aber bei Scheidungen gern geübt: Wertverlust des Hausrats 10 % pro Jahr, nach 7 Jahren wird nicht mehr gemindert. Auf einem Stuhl kann man sitzen, selbst wenn er 20 Jahre alt ist.

Der Ehemann ist jedoch der MEinung, das trotzdem ein geringer
Ausgleich geschaffen werden müsste

So ist es wegen 2.

da er fast alle Möbel komplett neu kaufen muss während
die Ehefrau auf den Sachen sitzen bleiben kann.

Das haben die beiden doch freiwillig vereinbart. Außerdem hat er dann alles neu, während sie im alten Kram hockt. Müsste da nicht er einen Ausgleich an sie… :smile:))

Tobi@s

Frage am Rande: Wie spricht sich das aus? Ich kriege den „ett“ nicht eingebaut :frowning:

Gruß Ralf

Hallo,

eing ganz, ganz eindringlicher und deutlicher Rat: Eine offenbar bislang grundsätzlich funktionierende Trennung sollte nicht an den Peanuts des Hausrates scheitern. Gebrauchter Hausrat ist rein wirtschaftlich und finanziell gesehen so gut wie nichts wert (ich mache Nachlassabwicklungen in großer Zahl und kenne das Thema nur zu gut).

Natürlich haben die Sachen einen gewissen „Gebrauchswert“, weil man sich z.B. mit dem gebrauchten Kühlschrank die Anschaffung eines Neugerätes erspart. Insoweit ist auch ein gewisser Ausgleich sicherlich zu fordern. Aber man sollte hier um Himmelswillen nicht den Fehler begehen, dies auf Euro und Cent exakt berechnen zu wollen, oder damit gar die Gerichte im Rahmen eines Hausratverfahrens zu beschäftigen.

Selbstverständlich gibt es eine HausratsVO und massenhaft Rechtsprechung zum Thema, aber gerade wenn man sich die HausratsVO einmal ansieht, stellt man schnell fest, dass auch da ganz unexakt und unjuristisch von „billigem Ermessen“, „Zweckmäßigkeit“ und „Gerechtigkeit“ die Rede ist. D.h. selbst der Verordnungsgeber gibt hier den Gerichten vor, den „groben Daumen“ zu verwenden. Dies sollte man also auch selbst so machen. Es gibt bzgl. streitiger Gegenstände ganz nette Ansätze in der Spieletheorie, wie diese zu verteilen sind, die man sich einmal ansehen kann, und Dinge wie Afa, durchschnittliche Nutzungsdauer, Anschaffungs- und Neupreis sind sicherlich Anhaltspunkte. Aber mehr als einen grundsätzlichen Anhaltspunkt sollten sie nicht bieten, denn der Teufel steckt im Detail, wie man an deinen Ausführungen schon gut erkennen kann.

Also zunächst mal klären, wer was tatsächlich mitnehmen will, streitige Dinge nach Los oder Spieletheorie verteilen und dann den groben Daumen nehmen, immer nach dem Motto: „Und was man nicht mehr messen kann, das nimmt man frei nach Schnauze an“.

Gruß vom Wiz

Hallo Ingrid,

danke für deine detaillierte Antwort. Jetzt wäre es noch interessant zu wissen, ob es irgendwelche Fundstellen in irgendwelchen Gesetzen gibt, aus denen diese Regelung (wird durch zwei geteilt) steht. Nicht das die Ehefrau auf Streit dann aus ist … Das mit der AfA, damit ist die Ehefrau insoweit einverstanden, nur mit „Altmöbel“-Ausgleich noch nicht. Gibts da irgendwelche Praxistipps?
Wie sieht es aus mit den gemeinsam gekauften Kinderzimmermöbeln? Diese dürften nicht mit in den Ausgleich rein, oder doch?

Danke im Voraus
Tobi@s

Hallo,

der Hausrat wird durch zwei geteilt. Er ist Eigentum der
Eheleute und nicht der Kinder. Ausnahme wäre, wenn Oma einem
der Kinder eine Kinderzimmereinrichtung geschenkt hätte. Das
wäre dann Eigentum des Kindes.

Hallo Tobias,

gern geschehen. :smile:

Ich würde dem trennungsbereiten Mann vorschlagen, dass er in den verschiedenen Urteilsdatenbanken, evtl. hat auch das zuständige OLG eine, nachguckt und passende Urteile findet. Evtl. hilft ihm auch http://www.sadaba.de/GSBT_HausratsVO.html

Die gemeinsam gekauften Kinderzimmer sind Hausrat der Eltern. Wenn sie beim Partner bleiben, bei dem die Kinder sind, muss dieser entweder andere etwa wertgleiche Gegenstände an den anderen Partner übergeben oder einen finanziellen Ausgleich schaffen.

Der hier schon geschriebene Tipp pro Jahr ab Anschaffung 10 % Wertminderung und ab dem 7. Jahr bleibt der Wert gleich, ist nach meiner Meinung ein guter Tipp. Erspart die Streiterei, was eine Neuanschaffung kosten würde und wie abgenutzt das Möbelstück ist usw.

Gruß
Ingrid

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