Hausverkauf!

Wenn ein Kaufvertrag für ein Haus beim Notar beurkundet wurde und der Käufer(arbeitslos), der angab das Geld in bar von einem Verwandten zu bekommen, einfach nicht bezahlt, weil der Verwandte ihm das Geld nun nicht gibt. Hat man da als Verkäufer irgendwelche Hoffnungen auf sein Geld oder ist der Vertrag somit hinfällig?

Hatte von Euch schon einmal jemand den Fall, das Käufer eines Hauses nach dem Notartermin einfach nicht bezahlt haben? Wie war es bei Euch?

Das ist nur am Rande eine Rechtsfrage. Der Vertrag ist natürlich nicht hinfällig, aber wie will man Geld von jemandem einklagen, der keines hat? Es scheint doch im Verkäuferinteresse zu sein, vom Vertrag zurückzutreten.

Levay

uuups, das sollte garkeine Rechtsfrage sein, sorry! Habe mich bestimmt nur falsch ausgedrückt. Aver vielen Dank für deine Antwort.

Klar, wenn es so wäre dann liegt das ja mit Sicherheit im Sinne des Verkäufers den Vertrag Rückabzuwickel aber kostet ihn das dann was?

Wollte eigentlich nur mal so fragen, ob Jemand hier schon die Erfahrung gemacht hat, das sein Käufer nicht bezahlt hat und wie Derjenige sich dann verhalten hat. Oder ob es wahrscheinlicher ist, daß gerade beim Notariellen Hauskauf eher bezahlt wird. Wie man ja im allgemeinen so merkt, ist die Zahlungsmoral vieler Bürger ja ziehmlich haarsträubend.

Hallo

Klar, wenn es so wäre dann liegt das ja mit Sicherheit im
Sinne des Verkäufers den Vertrag Rückabzuwickel aber kostet
ihn das dann was?

Kosten fallen hier nur für den Notar an. Das Problem ist, dass unabhängig von der Regelung im Kaufvertrag über die Kostentragung der Notar, da von beiden Parteien beauftragt, seine Kosten auch von beiden (in je voller Höhe) einfordern kann.
Hier wird er sich sicherlich an denjenigen wenden, der Geld hat. Und das ist wohl nicht der Käufer…
Gruß
Dea

Die gesamtschuldnerische Haftung kann sogar noch weiter gehen. Sollte
ein Käufer A gar nichts bezahlen, dann könnte auch das Finanzamt auf
den Verkäufer B zukommen und die Grunderwerbsteuer fordern.

Die gesamtschuldnerische Haftung kann sogar noch weiter gehen.
Sollte
ein Käufer A gar nichts bezahlen, dann könnte auch das
Finanzamt auf
den Verkäufer B zukommen und die Grunderwerbsteuer fordern.

Auch wenn der Vertrag rückabgewickelt wird?

Auch wenn der Vertrag rückabgewickelt wird?

Natürlich nicht. Seltsamer Hinweis.
Gruß
Dea

Auch wenn der Vertrag rückabgewickelt wird?

Natürlich nicht. Seltsamer Hinweis.
Gruß
Dea

DANKE! War jetzt auch schon etwas verwirrt und erschrocken!

Noch eine ganz wichtige Frage!
Vielen Dank erstmal für Eure Antworten!
Jetzt hab ich aber noch eine ganz wichtige Frage.

Also, mal angenommen es kommt zu einer Rückabwicklung, bei der sich der Käufer nach langen Verhandlungen darauf einlässt die ges. Kosten der Rückabwicklung zu tragen und es steht auch so in dem Notariellen Vertrag. Gleichzeitig steht in dem Vertrag, daß wenn alle Parteien diesen unterzeichnet haben und der Käufer bezahlt hat, alle Parteien auf gegenseitige Schadenersatzansprüche verzichten (ist eh nichts zu holen). Kann der Verkäufer danach noch eine Strafanzeige wg. Betrug (angenommen Betrug liegt offensichtlich vor) stellen oder darf er das aufgrund des Vertrages nicht mehr?

Muss das mit dem gegenseitigen Verzicht eigentlich in so einen Vertrag?

Ich hoffe man kann das was ich geschrieben habe auch verstehen :wink: !

Hallo,

Also, mal angenommen es kommt zu einer Rückabwicklung, bei der
sich der Käufer nach langen Verhandlungen darauf einlässt die
ges. Kosten der Rückabwicklung zu tragen und es steht auch so
in dem Notariellen Vertrag. Gleichzeitig steht in dem Vertrag,
daß wenn alle Parteien diesen unterzeichnet haben und der
Käufer bezahlt hat, alle Parteien auf gegenseitige
Schadenersatzansprüche verzichten (ist eh nichts zu holen).
Kann der Verkäufer danach noch eine Strafanzeige wg. Betrug
(angenommen Betrug liegt offensichtlich vor) stellen oder darf
er das aufgrund des Vertrages nicht mehr?

Natürlich kann er das. Aber erstens frage mich ehrlich, warum? Und zweitens kann ich hier beim besten Willen keinen Betrug sehen, denn was soll der vermeintliche Käufer denn hier erlangt haben?

Muss das mit dem gegenseitigen Verzicht eigentlich in so einen
Vertrag?

Nein, das kann man sich gegenseitig erklären, wie man will. Zu Beweiszwecken ist es natürlich sinnvoll.

Gruß
Dea

Natürlich kann er das. Aber erstens frage mich ehrlich, warum?
Und zweitens kann ich hier beim besten Willen keinen Betrug
sehen, denn was soll der vermeintliche Käufer denn hier
erlangt haben?

Hallo und vielen lieben Dank für die aufschlussreichen Antworten im Forum.

Natürlich kann man aus meinen Beschreibungen keinen Betrug ersehen. Ich versuch mal diese unglaubliche Sache kurz zu schildern.

Nichtverheiratetes Paar kommt sich ein Haus anschauen. Beschließen dieses zu kaufen und geben an, daß der Onkel bezahlen wird. Nortarvertrag wird geschlossen. Zum vereinbarten Zahltermin kommt kein Geld. Käufer kann erstmal keinen der Beiden mehr erreichen, beide melden sich auch nicht. Käufer führt unzählige Telefonate und bekommt vom Vermietre der Käufer heraus, daß diese ihre Whg. gekündigt haben und am nächsten Tag nicht mehr da sein werden. Käufer haben nicht beide deutsche Personalausweise und Verkäufer hat Panik daß sie sich absetzen. Verkäufer macht dann ein Familienmitglied ausfindig und erfährt:.

Die eine Partei der Käufer wollte der anderen Partei einen gewaltigen Denkzettel verpassen (in seiner Ehre durch früheren Streit gekränkt) und täuscht dieser vor, sein Onkel würde den Hauskauf bezahlen. Beide sind sich bei Vertragsabschluss sicher daß sie dieses Haus niemals bezahlen können, da beide keinerlei Einkünfte haben und es diesen Onkel garnicht gibt.Dieser Käufer trennt sich nach Vertragsabschluss und lässt den anderen im Regen stehen. Sie hatten aber leider einen doofen gefunden, dem sie vorgetäuscht haben sein Haus kaufen zuwollen. Ist das nicht eine Art von Betrug? Ich kann doch nichts kaufen, falsche Angaben machen und obendrein genau wissen, daß ich das Geld für den Kauf nicht haben…oder?

Verkäufer hat riesen Ärger dadurch, muss teure Zwischenfinanzierung weiterlaufen lassen, neue Käufer finden…

Nach langen Verhandlungen und Vorwürfen haben die Käufer dann zugestimmt die Rückabwicklungskosten zu übernehmen. Verkäufer hat dieses dem Notar mitgeteilt, dieser hat dann den Vertragsentwurf vorbereitet, hat darauf bestanden, daß Käufer das Geld für die Rückabwicklung zum Termin in bar mitbringen und in den Vertrag gesetzt daß beide Parteien auf Schadenersatzansprüche verzichten.

Die Tatsache mit der Klausel bzgl. der Schadenersatzansprüche ist mir schon komisch, bei allen Vertragsverhandlungen hat der Notar immer wieder betont, daß er sich ja in seiner Funktion neutral verhalten muss, hat aber immer sehr stark darauf geachtet den Käufer zu schützen.
Und verhält sich dem Verkäufer gegenüber ziehmlich gleichgültig und unfreundlich. Deshalb hat mich interessiert, ob soetwas zwingend in diesen Vertrag muss.

Diese Geschichte hört sich Märchenmässig an, ist aber leider Gottes tatsächlich so passiert.

LG Tanja

Die eine Partei der Käufer wollte der anderen Partei einen
gewaltigen Denkzettel verpassen (in seiner Ehre durch früheren
Streit gekränkt) und täuscht dieser vor, sein Onkel würde den
Hauskauf bezahlen. Beide sind sich bei Vertragsabschluss
sicher daß sie dieses Haus niemals bezahlen können, da beide
keinerlei Einkünfte haben und es diesen Onkel garnicht
gibt.Dieser Käufer trennt sich nach Vertragsabschluss und
lässt den anderen im Regen stehen. Sie hatten aber leider
einen doofen gefunden, dem sie vorgetäuscht haben sein Haus
kaufen zuwollen. Ist das nicht eine Art von Betrug? Ich kann
doch nichts kaufen, falsche Angaben machen und obendrein genau
wissen, daß ich das Geld für den Kauf nicht haben…oder?

Es ist daher kein Betrug, weil der vermeintliche Käufer aus dem Schaden des Verkäufers nichts erlangt. es ist auch völlig ausgeschlossen, dass er Eigentümer des Hauses wird, ohne bezahlt zu haben. Insofern steht der Käufer nachher keinen Cent besser da als vorher und dies ist eine grundlegende Voraussetzung eines Betruges.

Allein zu Lügen und jemanden anderen zu schädigen ist noch kein Betrug. Hieraus ergeben sich zwar Schadenersatzansprüche, strafbar ist es aber nicht.
Gruß
Dea

Hallo Dea!

Danke, hast mir sehr geholfen. Deine Begründungen leuchten mir ein. Wenn man sich halt nicht auskennt und rasend vor Wut ist, überlegt man manchmal nicht mehr richtig :wink:!

Es ist für den VK eine sehr unangenehme ärgerliche Sache. Die Käufer kümmern sich einfach um garnichts, dachten wirklich die Sache würde im Sande verlaufen und haben sich auch keinen Kopf darüber gemacht, daß nun ja auch die Auflassungsvormerkung wieder rausgenommen werden muss.

Schadenersatz kommt wohl nicht in Frage, bei beiden Käufern ist absolut nichts zu holen, sämtliche Kosten (teure Zwischenfinanzierung, Verkaufsanonce, evtl. Diff. wg. nicht erzieltem gleichen Verkaufspreis, Strom,Wasser,Gas, Gebäudevers.etc.)muss jetzt dann wohl der VK tragen, nur weil sich hier zwei mal aus Spass ein Haus kaufen wollten.

So, nun werden wir sehen ob beim Termin für die Rückabwicklung alles klargeht (Sieht wohl so aus als ob VK nun doch die Kosten dieser Rückabwicklung inkl. Notar etc. bezahlen müssen, Käufer haben auch plötzlich dieses Geld nicht mehr) und dann kehrt wohl hoffentlich Ruhe ein!!!

VIELEN LIEBEN DANK !

Vielleicht wäre es sinnvoll, einmal zu fragen, ob in solch einem Fall
Notar nicht eine Schuld treffen könnte. Bin mir ganz sicher, aber so
weit ich weiß, kann der eine Haftung grundsätzlich nicht ausschließen,
weil er Träger eines öffentlichen Amtes ist. (BNotO 24 II 2, und BNotO
19 I)
Viel Erfolg

Hallo,

Vielleicht wäre es sinnvoll, einmal zu fragen, ob in solch
einem Fall Notar nicht eine Schuld treffen könnte.

Schuld woran?
Gruß
loderunner

Hallo,
ich könnte mir vorstellen, dass die Sorgfaltspflicht, die in den og.
Artikeln steht, ihn da eben in selbige nimmt.

Er kann die Haftung nicht ausschließen. Noch immer stellt sich aber die Frage, welche Pflichtverletzung er begangen haben soll. § 24 statuiert die Beratungspflicht. Es ist nicht erkenntlich, dass diese nicht stattgefunden hat.
Der Notar ist sicher nicht verpflichtet, den Verkäufer darüber aufzuklären, dass der Käufer auch Geld haben muss, um den Kaufpreis zu bezahlen…
Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich könnte mir vorstellen, dass die Sorgfaltspflicht, die in
den og. Artikeln steht, ihn da eben in selbige nimmt.

Dann werde doch mal konkret: was genau hätte denn der Notar tun oder unterlassen sollen und hat nicht? Wo war er denn nicht sorgfältig? Welche Pflicht hat er verletzt?
Gruß
loderunner

Wenn ich konkret werden könnte, würde ich eine verbotene Rechtsberatung
begehen. Deshals sagte ich ja, es könnte sinnvoll sein, das einmal
prüfen zu lassen.
Gruß
Richard

Unsinn! (owt)

Wenn ich konkret werden könnte, würde ich eine verbotene
Rechtsberatung begehen.