Natürlich kann er das. Aber erstens frage mich ehrlich, warum?
Und zweitens kann ich hier beim besten Willen keinen Betrug
sehen, denn was soll der vermeintliche Käufer denn hier
erlangt haben?
Hallo und vielen lieben Dank für die aufschlussreichen Antworten im Forum.
Natürlich kann man aus meinen Beschreibungen keinen Betrug ersehen. Ich versuch mal diese unglaubliche Sache kurz zu schildern.
Nichtverheiratetes Paar kommt sich ein Haus anschauen. Beschließen dieses zu kaufen und geben an, daß der Onkel bezahlen wird. Nortarvertrag wird geschlossen. Zum vereinbarten Zahltermin kommt kein Geld. Käufer kann erstmal keinen der Beiden mehr erreichen, beide melden sich auch nicht. Käufer führt unzählige Telefonate und bekommt vom Vermietre der Käufer heraus, daß diese ihre Whg. gekündigt haben und am nächsten Tag nicht mehr da sein werden. Käufer haben nicht beide deutsche Personalausweise und Verkäufer hat Panik daß sie sich absetzen. Verkäufer macht dann ein Familienmitglied ausfindig und erfährt:.
Die eine Partei der Käufer wollte der anderen Partei einen gewaltigen Denkzettel verpassen (in seiner Ehre durch früheren Streit gekränkt) und täuscht dieser vor, sein Onkel würde den Hauskauf bezahlen. Beide sind sich bei Vertragsabschluss sicher daß sie dieses Haus niemals bezahlen können, da beide keinerlei Einkünfte haben und es diesen Onkel garnicht gibt.Dieser Käufer trennt sich nach Vertragsabschluss und lässt den anderen im Regen stehen. Sie hatten aber leider einen doofen gefunden, dem sie vorgetäuscht haben sein Haus kaufen zuwollen. Ist das nicht eine Art von Betrug? Ich kann doch nichts kaufen, falsche Angaben machen und obendrein genau wissen, daß ich das Geld für den Kauf nicht haben…oder?
Verkäufer hat riesen Ärger dadurch, muss teure Zwischenfinanzierung weiterlaufen lassen, neue Käufer finden…
Nach langen Verhandlungen und Vorwürfen haben die Käufer dann zugestimmt die Rückabwicklungskosten zu übernehmen. Verkäufer hat dieses dem Notar mitgeteilt, dieser hat dann den Vertragsentwurf vorbereitet, hat darauf bestanden, daß Käufer das Geld für die Rückabwicklung zum Termin in bar mitbringen und in den Vertrag gesetzt daß beide Parteien auf Schadenersatzansprüche verzichten.
Die Tatsache mit der Klausel bzgl. der Schadenersatzansprüche ist mir schon komisch, bei allen Vertragsverhandlungen hat der Notar immer wieder betont, daß er sich ja in seiner Funktion neutral verhalten muss, hat aber immer sehr stark darauf geachtet den Käufer zu schützen.
Und verhält sich dem Verkäufer gegenüber ziehmlich gleichgültig und unfreundlich. Deshalb hat mich interessiert, ob soetwas zwingend in diesen Vertrag muss.
Diese Geschichte hört sich Märchenmässig an, ist aber leider Gottes tatsächlich so passiert.
LG Tanja