Hausverkauf gegen den Willen des Mitbesitzers

Hallo zusammen,

folgende fiktive Situation:

Herr A und Frau B haben während ihrer Ehe im Jahr 1988 ein Haus gekauft. Es gehört beiden zu gleichen Teilen. Im Jahr 2004 haben sie sich scheiden lassen. Frau B blieb dort wohnen.
2012 zog Frau B aus und der Sohn C zog ein. Nun möchten Herr A und Frau B das Haus verkaufen:

  • Herr A möchte das Haus normal an den Höchstbietenden verkaufen.

  • Frau B möchte das Haus (zum Beleihungswert) an den Sohn verkaufen.

Was geschieht nun, wenn Frau B die Zustimmung bei einem Verkauf von Herrn A verweigert? Und andersherum? Kann der Verkauf an eine bestimmt Person (egal an welche) erzwungen werden? 

Vielen Dank für eure Antworten!

Milton 

P.S.: Ich würde dies gerne auf der rechtlichen, nicht auf der moralischen Ebene diskutieren. Trotzdem eine Anmerkung: Herr A war ursprünglich einverstanden mit der Idee, das Haus an C zu verkaufen. Er hatte gedanklich den Beleihungswert nur deutlich höher geschätzt als die Bank und möchte deswegen nun anderweitig verkaufen.

Tatsächlich muss sich A auf keinen anderen Erlös als den, der seinem Erlösanteil eines konkreten Höchstgebots entspricht, verweisen lassen.

Natürlich könnte er dem Kauf durch C auch dann zustimmen, wenn er den erzielbaren Erlös denn tatsächlich vertraglich zugesprochen bekäme und sich B ihrerseits nur auf die Differenz zu dem Beleihungswert als Kaufpreis bescheiden könnte :smile:

Oder B könnte ihr Vorkausfrecht ziehen und A gegen entsprechend hohes Kaufpreisangebot seinen Miteigentumsanteil abkaufen, um das dann ihr allein gehörende Haus nach ihren Vorstellungen C zu übereignen.

Läge ein konkretes Angebot über 250 TEUR vor, bekäme A in beiden Fällen aber eben 125 TEUR.

Riskant wäre, es auf eine Zwangsversteigerung anommen zu lassen mit der Hoffnung, das Haus selbst ersteigern zu können um des C zu übergeben: Wer hier tatsächlich den Zuschlag bekäme, ist ungewiß.

G imager

Gegen den Willen des Mitbesitzers kann ein Haus nicht verkauft werden.

So gibt es nur 2 Möglichkeiten:

  1. die beiden Besitzer einigen sich
  2. Das Haus wird versteigert

Oder B könnte ihr Vorkausfrecht ziehen und A gegen
entsprechend hohes Kaufpreisangebot seinen Miteigentumsanteil
abkaufen, um das dann ihr allein gehörende Haus nach ihren
Vorstellungen C zu übereignen.

Woraus ergibt sich denn hier ein Vorkaufsrecht?

Gruß

TET

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Keiner der Miteigentümer kann den anderen zwingen, einen Kaufvertrag zu unterschreiben. Folglich kann auch niemand einen bestimmten Inhalt des Kaufvertrages erzwingen.

Allerdings kann jeder der Miteigentümer eine sog. Teilungsversteigerung beantragen. Die Immobilie wird dann nach den Regeln über die Zwangsvollstreckung versteigert. Will Sohnemann das Objekt haben, kann er dann nur noch mitbieten.

Bei einem gemeinsamen Hauskauf vermute ich durchaus ein grundbuchlich eingetragenes, dingliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer n. § 1094 ff. BGB.

G imager

Hallo,

Bei einem gemeinsamen Hauskauf vermute ich durchaus ein
grundbuchlich eingetragenes, dingliches Vorkaufsrecht der
Miteigentümer n. § 1094 ff. BGB.

Bei einem Ehepaar? Habe ich noch nie gehört. Und ich kenne einige, die gemeinsam ein Grundstück besitzen.
Da diese Eintragung auch noch Geld kostet, behaupte ich jetzt einfach mal: das ist komplett unüblich, deine Vermutung völlig abwegig und Dein Posting ganz einfach irreführend, bevor Du nicht WEISST, ob ein Vorkaufsrecht besteht.
Gruß
Rübe

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Hallo,

ein möglicher Weg wäre der:

Die Ehefrau verlauft ihren 1/2 Anteil an an den Sohn. Der Kaufpreis wird gestundet, oder in Raten abgezahlt. Zur Sicherung der Vereinbahrung bestellt der Sohn der Mutter eine Grundschuld am 1/2 Anteil.

Dann möge der Vater entscheiden ob er mit diesen Voraussetzungen die Teilungsverseigerung riskiert.

ml.

Bei einem gemeinsamen Hauskauf vermute ich durchaus ein
grundbuchlich eingetragenes, dingliches Vorkaufsrecht der
Miteigentümer n. § 1094 ff. BGB.

Respekt. In meinem gesamten Freundes- und Bekanntenkreis gibt es kein Paar mit gemeinsamem Haus, welches sich ein solches Vorkaufsrecht eintragen liess. Das ist also eine ziemlich gewagte Annahme, die man vielleicht als Vorrausetzung für den Tipp mal hätte erwähnen sollen.

TET

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