Hausverwalterin betritt meine Wohnung

Hallo,

heute früh war ich gerade beim Einseifen unter der Dusche, als es an der Haustür klingelte. Da ich Vertreter vermutete, hatte ich auch nach mehrmaligem Klingeln keine Lust, mich abzuspülen, abtrocknen und die Tür zu öffnen, sondern habe mich weiter eingeseift. Da staunte ich nicht schlecht, als sich plötzlich der Schlüssel im Schloß umdrehte und meine Hausverwalterin hereinkam. Sie war sichtlich erschrocken und hat gestammelt, daß sie nur mal nach dem Rechten sehen wollte. Doch ich war empört und habe sie aufgefordert, mir den Schlüssel auszuhändigen. Sie weigerte sich jedoch mit dem Argument, daß sie für den Notfall einen Schlüssel besitzen müsse. Daraufhin habe ich angeküdigt, daß ich dann eben das Schloß auswechseln würde, woraufhin sie behauptete, dann müsse ich ihr ebenfalls einen Zweitschlüssel aushändigen, damit sie im Notfall die Wohnung betreten kann. Ich kann das nicht glauben, zumal ich nicht in Miete wohne, sondern das meine Eigentumswohnung ist, und ich doch wohl noch selbst entscheiden kann, wem ich Zutritt zu meiner Wohung verschaffe und wem nicht.

So im Nachhinein fällt mir da auch ein, daß die Wohnungstür schon des öfteren abgeschlossen war, obwohl ich sie immer nur einfach so zufallen lasse. Mir ist das zwar immer aufgefallen, doch habe ich das meiner Schussligkeit zugeschrieben, und mir immer gedacht, ich hätte gedankenversunken eben doch ausnahmsweise die Tür abgeschlossen. Daß da meine Hausverwalterin gelegentlich in meiner Wohnung nach dem „Rechten“ schaut, wäre mir im Traum nie eingefallen.

Natürlich weiß ich jetzt auch, woher meine gesamte Nachbarschaft seit Jahren über alles informiert ist, was sie eigentlich gar nicht wissen können.

Jetzt interessiert mich natürlich, ob das rechtens ist oder nicht.

MfG Ebi

Hi

Selbst, wenn ich keine Ahnung davon habe, aber rechtens ist das sicher nicht.

Eher im Gegenteil…

*die,diedaseinenhammerfindet

Hi,

heute früh war ich gerade beim Einseifen unter der Dusche, als
es an der Haustür klingelte. Da ich Vertreter vermutete, hatte
ich auch nach mehrmaligem Klingeln keine Lust, mich
abzuspülen, abtrocknen und die Tür zu öffnen, sondern habe
mich weiter eingeseift. Da staunte ich nicht schlecht, als
sich plötzlich der Schlüssel im Schloß umdrehte und meine
Hausverwalterin hereinkam. Sie war sichtlich erschrocken und
hat gestammelt, daß sie nur mal nach dem Rechten sehen wollte.

Das ist ja wirklich ein starkes Stück!!! Ich persönlich (dies soll allerdings keine Empfehlung sein) würde 1. noch heute den Schließzylinder austauschen, 2. Strafanzeige wegen (wiederholten) Hausfriedensbruch stellen, 3. prüfen, ob in der Vergangenheit Sachen wegkamen und Anzeige wegen Verdacht auf Einbruchsdiebstahl stellen und 3. Alles daran setzen, daß die Hausverwalterin ihren Job verliert.
Die Hausverwalterin hat natürlich keinerlei Recht auf einen Zweitschlüssel. Diesen kann ich sogar einem Vermieter (und damit dem Eigentümer einer Wohnung) verweigern. Du mußt dann halt im Zweifel damit rechnen, daß Deine Tür (oder Teile davon) zerstört ist, falls wegen Gefahr im Verzug (z.B. einem Brand in Deiner Wohnung) die Tür aufgebrochen werden mußte. Falls die Öffnung gerechtfertigt war hättest Du dann gegen den „Türöffner“ keinen Schadensersatzanspruch (wohl aber gegen den Verursacher der Gefahr - sofern es einen gibt). Dieses Risiko halte ich aber für kalkulierbar.
Auf alle Fälle würde ich dafür sorgen, daß die Verwalterin keinen Schlüssel zu meiner Wohnung hat. Soll sie doch versuchen, ihren „Anspruch“ durchzusetzen… ist sicher belustigend.

So im Nachhinein fällt mir da auch ein, daß die Wohnungstür
schon des öfteren abgeschlossen war, obwohl ich sie immer nur
einfach so zufallen lasse. Mir ist das zwar immer aufgefallen,
doch habe ich das meiner Schussligkeit zugeschrieben, und mir
immer gedacht, ich hätte gedankenversunken eben doch
ausnahmsweise die Tür abgeschlossen. Daß da meine
Hausverwalterin gelegentlich in meiner Wohnung nach dem
„Rechten“ schaut, wäre mir im Traum nie eingefallen.

Natürlich weiß ich jetzt auch, woher meine gesamte
Nachbarschaft seit Jahren über alles informiert ist, was sie
eigentlich gar nicht wissen können.

Dies allein wäre für mich Grund genug jede Zurückhaltung gegenüber dieser Frau aufzugeben…

bedauernde Grüße
Stefan

Berichtigung
Hallo nochmal,

  1. prüfen, ob in der
    Vergangenheit Sachen wegkamen und Anzeige wegen Verdacht auf
    Einbruchsdiebstahl stellen

Ich habe gerade noch mal ins StGB geschaut und bin mir jetzt nicht sicher, ob es sich um einen einfachen, einen besonders schweren Fall oder um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl handeln würde (§§ 242 - 244 StGB). Dies würde aber der ermittelnde Staatsanwalt wissen…
Zum Nachsehen und vergleichen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/BJNR001…

Gruß Stefan

Hallo,
aus Interesse - in welchen Teil Deutschlands (wenn überhaupt) lebst Du ?

Gruss
Enno

Hallo,

sich plötzlich der Schlüssel im Schloß umdrehte und meine
Hausverwalterin hereinkam. Sie war sichtlich erschrocken und
hat gestammelt, daß sie nur mal nach dem Rechten sehen wollte.

DAS darf Sie meines Erachtens nur nach vorheriger (!) Anmeldung. „Einfach So mal nachsehen“ ist das Hausfriedensbruch oder noch schlimmeres…

Doch ich war empört und habe sie aufgefordert, mir den
Schlüssel auszuhändigen. Sie weigerte sich jedoch mit dem
Argument, daß sie für den Notfall einen Schlüssel besitzen
müsse. Daraufhin habe ich angeküdigt, daß ich dann eben das
Schloß auswechseln würde, woraufhin sie behauptete, dann müsse
ich ihr ebenfalls einen Zweitschlüssel aushändigen, damit sie
im Notfall die Wohnung betreten kann.

Also einen „eigenen“ Schliesszylinder kann man meines Erachtens jederzeit einbauen solange es sich nicht um ein sauteures Schliessystem für mehrere Parteien handelt. Im normalfall ist man als Mieter nicht verpflichtet irgendwo einen Schlüssel zu hinmterlegen. Genaueres kann im Mietvertrag stehen, was auch mal ggf. durch einen Anwalt überprüft werden sollte…

Ich kann das nicht
glauben, zumal ich nicht in Miete wohne, sondern das meine
Eigentumswohnung ist, und ich doch wohl noch selbst
entscheiden kann, wem ich Zutritt zu meiner Wohung verschaffe
und wem nicht.

Ups, bis eben gin ich von einer Mietwohnung aus. Da sieht es ja noch klarer aus: Diese Wohnung ist DEIN Eigentum. Du darfst damit machen was Du willst. Sie ist nur die Verwalterin, nicht mehr!

So im Nachhinein fällt mir da auch ein, daß die Wohnungstür
schon des öfteren abgeschlossen war, obwohl ich sie immer nur
einfach so zufallen lasse. Mir ist das zwar immer aufgefallen,
doch habe ich das meiner Schussligkeit zugeschrieben, und mir
immer gedacht, ich hätte gedankenversunken eben doch
ausnahmsweise die Tür abgeschlossen. Daß da meine
Hausverwalterin gelegentlich in meiner Wohnung nach dem
„Rechten“ schaut, wäre mir im Traum nie eingefallen.

Nix für ungut, aber das wäre für mich eindeutig ein Fall zur Strafanzeige! Schloss austauschen sowieso (noch heute!)!

Gruß
h.

Art. 13 des Grundgesetzes (lang!)
Hallo Ebi,

ich habe mich doch wohl verlesen, oder??? Das ist ja unglaublich! Natürlich darf die Verwalterin das nicht! Wärst Du Mieterin, könntest Du den Mietvertrag sogar fristlos kündigen. Hier einige Urteile zum Thema:

Hausverwalter darf Wohnung bei Routinekontrolle nicht betreten

Hausverwalter dürfen die ihnen anvertrauten Wohnungen nur in absoluten Ausnahmefällen inspizieren. Eine Routinekontrolle hingegen rechtfertigt keinesfalls das Betreten der „heiligen“ vier Wände. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem aktuellen Urteil entschieden (Aktenzeichen: 3 W 184/00).

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Hausverwalter eine Eigentumswohnung routinemäßig kontrolliert und betreten. Als der Bewohner von dieser Maßnahme erfuhr, fühlte er sich in seiner Privatsphäre verletzt. Eine daraufhin angestrebte Klage hatte Erfolg. Während das zuständige Landgericht dem Hausverwalter noch zugestanden hatte, sich nach vorheriger Anmeldung in der Wohnung umzusehen, hob das OLG Zweibrücken diese Entscheidung wieder auf.

Nach Auffassung der Richter ist es einem Hausverwalter untersagt, die ihm unterstehenden Wohnungen einer Routinekontrolle zu unterziehen. Dabei verwies das Gericht auf den entsprechenden Artikel im Grundgesetz, der den Schutz der Wohnung und dem Bewohner ein ungestörtes Privatleben garantiert. Dieses Recht würde ein Hausverwalter durch eine Wohnungskontrolle unzulässig einschränken, wenn er keinen konkreten Anlass nachweisen könne, so die Richter.

Der Vermieter einer Eigentumswohnung kann nicht auf einen Reserveschlüssel bestehen

Die Wohnungsübergabe verlief ausgesprochen harmonisch - bis der Vermieter die dazugehörigen Schlüssel aushändigte und dabei eher beiläufig erwähnte, er selbst behalte einen Schlüssel für sich, um in die Wohnung kommen zu können, falls der Mieter einmal abwesend sei. Stirnrunzeln bei den neuen Mietern: Darf der Vermieter darauf bestehen, sich im Grunde jederzeit und nach Belieben Zugang zu seiner Wohnung zu verschaffen?

Die Antwort ist eindeutig: Er darf es nicht. Natürlich kann der Mieter dem Hausherrn einen Wohnungsschlüssel überlassen, er muss es aber nicht tun.
Der Mieter ist sogar berechtigt, seine Wohnungstür - etwa durch zusätzliche Riegel - dagegen abzusichern, wenn er den Verdacht hat, dass der Vermieter heimlich einen Zweitschlüssel zurückbehalten hat.

Das Amtsgericht Köln hat zu diesem Thema ein Urteil gefällt: Betritt ein Vermieter ohne Erlaubnis der Mieter und in deren Abwesenheit die Wohnung, ohne dass ein Notfall vorgelegen hat, so kann der Mieter ein neues Schloss einbauen lassen - und die Kosten dafür seinem Vermieter in Rechnung stellen.
Gleiches gilt, wenn der Hausherr seinen Reserveschlüssel nach einem solchen Vorfall nicht herausgibt oder sich zumindest verpflichtet, die Wohnung künftig nicht mehr grundlos ohne Genehmigung des Mieters aufzusuchen. (AZ: 217 C 483/93)

Mieter kann fristlos kündigen, wenn der Vermieter die Wohnung ohne Erlaubnis betritt

Einem Vermieter ist es nicht gestattet, ohne vorherige Rücksprache die Wohnung seines Mieters zu betreten. Dringt er trotzdem mit Hilfe seines Zweitschlüssels heimlich ein, dann ist der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, können im Nachhinein auch keine vermeintlich guten Gründe mehr helfen, diesen Hausfriedensbruch zu rechtfertigen (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 64 S 305/98)

Der Sachverhalt: Wer viel fragt, der erhält nur dumme Antworten. Nach diesem Motto ist offensichtlich ein Wohnungsbesitzer vorgegangen, der unbedingt in seine vermietete Wohnung hinein wollte. Er hatte einen Handwerker dabei, der kleine Reparaturarbeiten vornehmen sollte. Beide Männer betraten die Wohnung, ohne sich vorher bei dem Mieter angemeldet zu haben oder wenigstens zu klingeln. Die Sache kam heraus, sechs Wochen später kündigte der Mieter fristlos. Solche Eingriffe in seine Privatsphäre müsse er sich nicht bieten lassen. Der ertappte Vermieter entgegnete, so schlimm sei das einmalige Betreten nicht gewesen. Schließlich habe der Aufenthalt in der fremden Wohnung ja einem guten Zweck (den Reparaturarbeiten) gedient. Und zudem liege eine Genehmigung des Mieters vor, dass die Räume zum Beispiel während seines Urlaubs zu bestimmten Anlässen betreten werden dürften.

Das Urteil: Die Richter akzeptierten die Argumente des Vermieters nicht. Sie erklärten zu dem Hausfriedensbruch: „Eine solche Handlung stellt eine nicht hinzunehmende Eigenmächtigkeit dar, die ein Festhalten an dem Vertrag unzumutbar macht.“ Der Mietvertrag liefere dafür keine Rechtfertigung. Und auch das Argument, im Urlaub dürfe die Wohnung betreten werden, ziehe nicht. Der Mieter sei schließlich während dieser Zeit nicht im Urlaub gewesen. Die Mitglieder der Zivilkammer gingen in ihrer Urteilsbegründung auch auf die Sechs-Wochen-Frist zwischen dem unerlaubten Betreten der Wohnung und dem Kündigungsschreiben ein. Soviel Zeit müsse man dem Mieter zubilligen, denn er habe ja vorher nach einer Alternative Ausschau halten müssen. Es sei niemandem zuzumuten, eine Wohnung zu kündigen, ohne vorher eine neue Bleibe in Aussicht zu haben. Und binnen zwei oder drei Wochen sei das nicht zu schaffen.

Fazit : Du solltest unverzüglich eine Strafanzeige gegen die Verwalterin erstatten und gleichzeitig auf der Herausgabe des Schlüssels bestehen, denn darauf hat sie keinen Anspruch (wäre ja noch schöner…)! Uuuuund natürlich bekommt die Dame Hausverbot, gelle?

Kopfschüttelnde Grüße

Tessa

Hallo,

also Sachen verschwunden sind noch nie. Jedenfalls habe ich davon noch nie etwas bemerkt.

Danke Ebi

Nicht Aufregen - Handeln !
Hallo,

das dies kurz gesagt eine Sauer… war brauchen wir nicht weiter zu besprechen.

Zur nächsten Polizeidienststelle gehen udnAnzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Christian

Hallo,

im Allgäu.

Warum interessiert Dich das. Gibt es in Deutschland denn unterschiedliche Gesetze?

Gruß Ebi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Warum interessiert Dich das. Gibt es in Deutschland denn
unterschiedliche Gesetze?

ist mir nicht bekannt. Hat mich nur interessiert, in welchen Teilen Deutschlands solche Dreistigkeiten noch üblich sind (außer als im Freistaat Sachsen).

Gruss
Enno

Hallo Ebi,

kann mich den anderen nur anschließen. Schloss auswechseln und die Frau anzeigen.

Übrigens hatte ich auch mal den Fall. Meine Vermieterin wollte ebenfalls „nur mal nach dem Rechten sehen“ - wie Sie mir später sagte. Gemerkt habe ich ihre Schnüffelei daran, dass immer wieder der Stecker meines Anrufbeantworters herausgezogen war. Bei einer Plauderei im Treppenhaus habe ich das meiner Vermieterin erzählt. Sie sagte mir dann, sie hätte den Stecker gezogen, weil „das rote Lichtlein ja unnütz Energie verbraucht“. Ich war wie vom Donner gerührt. Sachen gibts!!

Beste Grüsse
Anni

Hallo,

es ist Deine Wohnung und wirklich niemand hat ohne Dein Einverständnis darin etwas verloren. Ob und wem Du einen Schlüssel gibst, liegt allein in Deinem Ermessen.

Bei solchem Vorfall würde ich den Rücken gerade machen. Ein Verwalter von Eigentumswohnungen wurde mit diesem Job von der Eigentümerversammlung beauftragt. Die Dame ist also Deine Beauftragte! Werde Dir dieser Verhältnisse bewußt! Ich würde nach solchem Vorfall alles daran setzen, diese Hausverwalterin „zu entsorgen“. Das Vertrauensverhältnis ist dahin. Rede mit den anderen Eigentümern. Ich bin zwar juristischer Laie, halte aber das unbefugte Betreten fremder Wohnungen für justitiabel. Deshalb würde ich einen Rechtsanwalt fragen, was man da tun kann. Sodann würde ich sofort für eine Eigentümerversammlung sorgen und die Verwalterin auffordern, entweder freiwillig in die Aufhebung ihres Auftrages einzuwilligen oder die rechtlichen Konsequenzen zu tragen. Spätestens bei Ablauf des Verwaltervertrages kann man sich einen neuen Verwalter suchen.

Wenn Eigentümer sich einig sind, kann man Verwalter an den Nasenring nehmen.

Gruß
Wolfgang

Da hat sie aber Glück gehabt…
Hai, Ebi,

da ist doch gestern 'n Kumpel bei uns und erzählt uns, daß der neue Hauswart, der vor 6 Wochen von der Hausverwaltung eingestellt wurde (die haben da seit mehreren Jahren Streß mit Hauswarten, ist also ein beliebtes Thema), nicht nur schon wieder entlassen, sondern obendrein im Krankenhaus ist…
Der Typ war wohl auch der Meinung, daß regelmäßige „Überprüfung der ihm unterstehenden Mieter“ zu seinem Aufgabengebiet gehöre und ist auch in Wohnungen aufgetaucht - nur daß ein Mieter den vermeintlichen Einbrecher handgreiflich aus der Wohnung zu entfernen versuchte und dann im Flur festhielt, während seine Angetraute die Polizei rief. Die Verteidigungsversuche des Hauswarts waren frucht- aber nicht folgenlos: Armbruch, Schulter ausgekugelt, Rippen angeknackst, natürlich mehrere Anzeigen am A**** und Job los…
…und ich hab mich, als ich gestern gegen Mittag Dein Posting las, gefragt, ob es wohl noch eine zweite Person in Deutschland gäbe, die eine solche Impertinenz besitzt - nu hab ich meine Antwort.
OK - nicht unbedingt hilfreich für Dich - aber hilfreiche Postings hast Du ja schon gekriegt…

Gruß
Sibylle

womit du trotzdem rechnen musst …
Hallo,

prinzipiell haben ja alle ins gleiche Horn gestoßen, und auch ich bin grundsätzlich für eine Anzeige. Allerdings denke ich, dass du ggf. auch damit rechnen musst, dass die anderen Bewohner - wenn du mit ihnen redest - nichts dagegen einzuwenden haben, dass die Frau in ihren Wohnungen herumspukt (nach dem Motto: „Wir haben ja nichts zu verbergen!“). Ich bin also zwar derselben Meinung wie die Anderen, denke aber, dass du evt. auch mit einer solchen vielleicht für dich unerwarteten Reaktion rechnen musst. In den neuen Bundesländern wird eine Art „Gewohnheitsrecht“ gepflegt, nach dem man ja im Sinne der „Solidarität“ mit der „Gemeinschaft“ so etwas dulden muss. Ich weiß nicht, wie das bei euch im Allgäu ist, aber ich wollte immerhin auch davor gewarnt haben, damit du dich mental darauf vorbereiten kannst.

Herzliche Grüße

Thomas Miller

…hast Du Dir redlich verdient *lobendüberdenHexenbesenstreichelnd*

Hallo Tessa!

Uuuuund natürlich bekommt die Dame Hausverbot, gelle?

Das ist ein interessanter Aspekt! Normalerweise ist es gar nicht so einfach, einen mißliebigen Verwalter außerplanmäßig nach Hause zu schicken. Aber ein Hausverbot scheint mir nach der begangenen Straftat angemessen zu sein. Dann aber kann der Verwalter seinen Job nicht mehr ausüben. Ist das vielleicht ein Weg, den existierenden Verwaltervertrag obsolet werden zu lassen? Immerhin ist es denkbar, daß andere Wohnungseigentümer überhaupt nichts dabei finden, wenn die Verwalterin in ihren Wohnungen „nach dem Rechten sieht“. Dann hat man einen schweren Stand in einer Eigentümerversammlung, wenn man eine Mehrheit braucht. Die wenn-man-nichts-zu-verbergen-hat-Mentalität ist nämlich weit verbreitet.

Gruß
Wolfgang

Hallo .

Habe deinen Artikel jetzt erst gelesen und möchte folgenes mitteilen.
Anzeigen.Sofort !Selbst, wenn dir in Zukunft solch Rechtverletzung erspart bleiben.
Ich selber bin hier Hausverwalter und mußte mich durch einige Regelungen im
Thema Mietrecht kämpfen.Grundlage das Buch :"Mietrecht von A-Z,Lexikon für
Mieter,Vermieter,Verwalter,Makler und Juristen. Von Hubert Blank.dtv Verlag.
Für ca 12 € zu erwerben.(gut angelegtes Geld ! )
Besichtigungsrecht :smiley:er V.hat grundsätzlich kein Recht,die dem M.überlassenen
Räume zu betreten.Der M.kann das Betreten gegen seinen Willen mit Gewalt verhindern (§227 BGB).
Der betr.Artikel ist ewig lang und würde hier den Rahmen sprengen.
Gefühl und Meinungen sind soweit OK.Der Verwalter ist ausführende Kraft des Vermieters (Auftraggebers ) und somit verantwortlich für sein Handeln.
Wenn nicht anders im Vertrag geregelt,muß sich Vermieter oder Verwalter zu den
tagesüblichen Zeiten anmelden.Dann muß der Mieter dies auch dulden und einen
Termin ermöglichen.

Gruß Nino

PS.Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Hi,

Habe deinen Artikel jetzt erst gelesen

Aber nicht richtig, oder? Das, was du schreibst, bezieht sich auf Mietverhältnisse. Hier geht es um eine Eigentumswohnung!

Gruß

J.

Hallo,

die letzte Eigentümerversammlung war gerade mal vor 2 Wochen, und da wurde einstimmig, also auch mit meiner Stimme die Verlängerung des Verwaltervertrages um weitere 5 Jahre beschlossen.

Trotzdem werde ich mir die nächsten Schritte jetzt genau überlegen.

Danke Ebi

Cool down, Nino…

Niemand hat hier vor, die Hausverwalter pauschal in den Dreck zu ziehen. Aber es gibt auch unter denen - wie überall - nun einmal schwarze Schafe.

Das von Dir empfohlene Lexikon wäre vielleicht was für die Buchempfehlungen in den FAQs (mail am besten Birgit an; die betreut die FAQs in diesem Brett), aber es betrifft - wie von Sancho erwähnt - Mietverträge. Sicherlich kann man einige Entscheidungen auch auf Eigentumswohungen beziehen, dennoch gilt hier zunächst einmal das WEG bzw. die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.

Es bringt sicher nichts, wenn sich Ebi mit der Verwalterin prügelt - wesentlich wirkungsvoller ist da eine Strafanzeige.

PS.Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Behalt sie selbst! *fggg*

Beste Grüße

Tessa