Haut- oder Nebenwohnung

Hallo Experten,

mal angenommen jemand der ledig ist wohnt noch bei seinen Eltern in Stadt A. Er nimmt einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma in Stadt B an. Diese Zeitarbeitsfirma schickt ihn zu einer Firma in Stadt C und bezahlt ihm in Stadt C auch ein möbliertes Zimmer für die Zeit die er bei der Firma in Stadt C beschäftigt ist. Die länge der Anstellung steht nicht fest.
Muss die vom Arbeitgeber bezahlte Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung angemeldet werden?

Hallo,

Die länge der Anstellung steht nicht
fest.
Muss die vom Arbeitgeber bezahlte Wohnung als Haupt- oder
Nebenwohnung angemeldet werden?

§ 12 Abs. 1 und 2 Melderechtsrahmengesetz (vor allem Abs. 2):
bei nicht verheirateten/verpartnerten Personen ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung.

Bei vielen Meldebehörden kann man evtl. eine Probezeit von bis zu 6 Monaten anbringen - in der Zeit ist es evtl. möglich die Wohnung erstmal als Nebenwohnung anzumelden und wenn die Länge der Anstellung dann klar ist bzw. die 6 Monate rum sind, muss man entweder Gründe darlegen, dass Nebenwohnung bestehen bleiben kann oder einen Statuswechsel zur Hauptwohnung vornehmen.
Aber wie gesagt, da besteht kein Anspruch drauf, das ist Einzelfallabsprache.

Gruss Sid