Heiko Maas: Ermitlungen gegen Syrien-Heimkehrer

Hallo Zusammen,

ein paar Fragen, die ich mir schon seit Jahren gelegentlich stelle und die gerade mal wieder sehr aktuell sind:

Jung-Jihadisten, salafistischer Prägung, kehren von einem „Syrien-Club-Urlaub“ in einem „ISIS Sport-Hotel“ zurück…

Ziemliche Scheiße, keine Frage! - Diese Ereignisse verbessern nicht gerade unser aller Sicherheit und sollten einfach nicht stattfinden!

Aber was kann überhaupt dagegen getan werden? Herr Maas sagte heute, das gegen etwa 200 Personen ermittelt würde. Aber warum? - Ob sie dort eventuell jemanden ermordet haben, kann ja - aufgrund der aktuellen UmZustande - schlecht bewiesen werden. Die salafistische- bzw. radikal-moslemische Gesinnung ist doch wahrscheinlich durch die Meinungsfreiheit gedeckt; solange niemand damit belästigt wird? Eine Syrien- (oder wohin-auch-immer-) Reise ist ebenfalls nicht strafbar, denke ich. Ein sogenanntes „Ausbildungslager“ stell’ ich mir vor, wie eine Mischung aus Gotcha-Park, Boot-Camp und genügend Wahnvorstellungen. Das ist aber auch nicht weiter sanktionierbar, oder? Den rein sportlichen Teil, der dort geboten wird, den gibt es auch - vollkommen straffrei - bei (z. B.) der Deutschen Bundeswehr. Bei der mach ich mir allerdings eher wegen des angeblich schlechten Zustands Sorgen…

Wie wird mit diesen „Heimkehrern“ verfahren? Zusätzliche Gesetze sind, laut Herrn Maas, ja offenbar nicht notwendig. Sind so absurde Beschäftigungen, wie der Aufenthalt in einem „Terrorcamp“ oder „Real-Life-Ego-Shooter“ im Nahen Osten, überhaupt schon gesetzlich erfasst? Zur Zeit der RAF gab es schon mal ähnliche Probleme mit deutschen Terroristen.

Zusatzfrage bezüglich der 1. Frage(n):

Ist der Gebrauch von Waffen (zu Übungszwecken) für einen deutschen Staatsbürger (ohne Waffenschein?) generell strafbar? - Falls ja, auch in Ländern in denen es grundsätzlich nicht verboten ist? Ich weiß zwar, dass man als Deutscher überall in der Welt (auch) dem deutschem Recht untersteht; bin aber bis dato trotzdem der Meinung, dass ich auf einem US-amerikanischen Freizeit-Schießstand meinen Schießlehrer niederstrecken darf (Satire).

Peace _unplugged

Jung-Jihadisten, salafistischer Prägung, kehren von einem
„Syrien-Club-Urlaub“ in einem „ISIS Sport-Hotel“ zurück…

Aber was kann überhaupt dagegen getan werden? Herr Maas sagte
heute, das gegen etwa 200 Personen ermittelt würde. Aber
warum? -

Die IS ist International als terroristische Vereinigung gebrandmarkt. Jedwede Unterstützung ist daher strafbar.

Ob sie dort eventuell jemanden ermordet haben, kann

ja - aufgrund der aktuellen UmZustande - schlecht bewiesen
werden.

Richtig

Eine Syrien- (oder

wohin-auch-immer-) Reise ist ebenfalls nicht strafbar, denke
ich.

Soweit richtig.

Ein sogenanntes „Ausbildungslager“ stell’ ich mir vor,

wie eine Mischung aus Gotcha-Park, Boot-Camp und genügend
Wahnvorstellungen. Das ist aber auch nicht weiter
sanktionierbar, oder?

Doch, denn seit Sommer dieses Jahres ist es eine Straftat, an Ausbildungscamps teilzunehmen.

Den rein sportlichen Teil, der dort

geboten wird, den gibt es auch - vollkommen straffrei - bei
(z. B.) der Deutschen Bundeswehr. Bei der mach ich mir
allerdings eher wegen des angeblich schlechten Zustands
Sorgen…

Zu meiner Bundeswehrzeit gab es einen kleinen Slogan: die Bundeswehr ist dazu da, den Feind an der Grenze aufzuhalten, bis das Militär kommt.:wink:

Wie wird mit diesen „Heimkehrern“ verfahren? Zusätzliche
Gesetze sind, laut Herrn Maas, ja offenbar nicht notwendig.
Sind so absurde Beschäftigungen, wie der Aufenthalt in einem
„Terrorcamp“ oder „Real-Life-Ego-Shooter“ im Nahen Osten,
überhaupt schon gesetzlich erfasst?

Ja, wie oben beschreiben, generell strafbar seit Sommer dieses Jahres.

Zusatzfrage bezüglich der 1. Frage(n):

Ist der Gebrauch von Waffen (zu Übungszwecken) für einen
deutschen Staatsbürger (ohne Waffenschein?) generell strafbar?

Ja, strafbar im Inland und im Ausland.

  • Falls ja, auch in Ländern in denen es grundsätzlich nicht
    verboten ist?

Das Verbot gilt als deutscher Staatsbürger, unabhängig, in welchem Land ich mich befinde. Beispiel: in Holland kann Rauschgift in entsprechenden Shops erworben werden, wobei aber für den Deutschen dies dennoch strafbar ist.

Hallo,

Wie wird mit diesen „Heimkehrern“ verfahren? Zusätzliche
Gesetze sind, laut Herrn Maas, ja offenbar nicht notwendig.
Sind so absurde Beschäftigungen, wie der Aufenthalt in einem
„Terrorcamp“ oder „Real-Life-Ego-Shooter“ im Nahen Osten,
überhaupt schon gesetzlich erfasst? Zur Zeit der RAF gab es
schon mal ähnliche Probleme mit deutschen Terroristen.

Dafür gibt es den § 89a StGB- Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat-.
Lies mal den Tatbestand durch, das dürfte Deine Fragen weitestgehend beantworten.

Dachsgruß

Moin,

Ist der Gebrauch von Waffen (zu Übungszwecken) für einen
deutschen Staatsbürger (ohne Waffenschein?) generell strafbar?

Ja, strafbar im Inland und im Ausland.

Wo steht das? Wieso darf ich ohne Waffenschein nicht z.B. in den USA auf einem Schiessstand rumballern?

  • Falls ja, auch in Ländern in denen es grundsätzlich nicht
    verboten ist?

Das Verbot gilt als deutscher Staatsbürger, unabhängig, in
welchem Land ich mich befinde. Beispiel: in Holland kann
Rauschgift in entsprechenden Shops erworben werden, wobei aber
für den Deutschen dies dennoch strafbar ist.

Wo steht das?

Ist der Gebrauch von Waffen (zu Übungszwecken) für einen
deutschen Staatsbürger (ohne Waffenschein?) generell strafbar?

Ja, strafbar im Inland und im Ausland.

Wo steht das? Wieso darf ich ohne Waffenschein nicht z.B. in
den USA auf einem Schiessstand rumballern?

Das ist in der Tat falsch, weil gem. § 7 Abs. 2 1. Alt. StGB eine Tat im Ausland nur dann nach deutschem Recht strafbar ist, wenn sie auch im Ausland strafbar ist. Das trifft auf das Schießen auf US-Schießständen in aller Regel nicht zu.

  • Falls ja, auch in Ländern in denen es grundsätzlich nicht
    verboten ist?

Das Verbot gilt als deutscher Staatsbürger, unabhängig, in
welchem Land ich mich befinde. Beispiel: in Holland kann
Rauschgift in entsprechenden Shops erworben werden, wobei aber
für den Deutschen dies dennoch strafbar ist.

Wo steht das?

Das steht nun in der Tat in § 7 Abs. 2 StGB, weil die Tat auch in Holland strafbar ist ( Art. 2 C, 11 Nr. 1 des niederländischen Opiumwet), aber nur tatsächlich nicht verfolgt wird. Auf letzteres kommt es aber nicht an.

1 Like

Hallo Herr Dachs,

das dürfte Deine Fragen weitestgehend beantworten.

Ja, super Antwort.

Gruß _unplugged