Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zum Thema Privatvermögen und Pflegeheimunterbringung.
Das ältere Ehepaar hat ein bischen was gespart, jetzt muß der Mann aufgrund einer Vermischung von Demenz und zu starkem Alkoholkonsum in ein Pflegeheim. Ihr einziger Sohn bezieht lediglich Grundversorgung.
Das Ehepaar möchte verhindern, daß ihr Privatvermögen jetzt innerhalb kürzester Zeit durch die Heimkosten „aufgefressen“ wird.
Inwiefern und in welcher Höhe sind Schenkungen möglich und in welchem Zeitabstand zum Heimeinzug sollte dies geschehen ohne das Kapitalflucht unterstellt wird? Ist eine Schenkung nach dem erfolgtem Einzug ins Heim auch noch möglich oder wird vorher festgestellt wieviel Vermögen vorhanden ist und es wird irgendwie „eingefroren“? Gibt es Fristen bzw. Zeitabstände die zu beachten sind?
Was passiert wenn kein Kapital mehr da ist, wenn es aufgebraucht ist? Muß die Frau dann die Eigentumswohnung und andere Wertgegenstände verkaufen um den Aufenthalt weiter zu bezahlen? Muß man selbstbewohntes Eigentum verkaufen oder darf man bleiben? Ist das von der Größe der Wohnung evtl. auch abhängig weil einer Einzelperson nur XY Quadratmeter zustehen?
Wenn das Kapital abgetragen ist, wird dann die Rente der Frau angegriffen? Wenn ja in welcher Höhe, was bleibt ihr dann zum Leben über?
Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
manora