Heimunterbringung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zum Thema Privatvermögen und Pflegeheimunterbringung.

Das ältere Ehepaar hat ein bischen was gespart, jetzt muß der Mann aufgrund einer Vermischung von Demenz und zu starkem Alkoholkonsum in ein Pflegeheim. Ihr einziger Sohn bezieht lediglich Grundversorgung.

Das Ehepaar möchte verhindern, daß ihr Privatvermögen jetzt innerhalb kürzester Zeit durch die Heimkosten „aufgefressen“ wird.

Inwiefern und in welcher Höhe sind Schenkungen möglich und in welchem Zeitabstand zum Heimeinzug sollte dies geschehen ohne das Kapitalflucht unterstellt wird? Ist eine Schenkung nach dem erfolgtem Einzug ins Heim auch noch möglich oder wird vorher festgestellt wieviel Vermögen vorhanden ist und es wird irgendwie „eingefroren“? Gibt es Fristen bzw. Zeitabstände die zu beachten sind?

Was passiert wenn kein Kapital mehr da ist, wenn es aufgebraucht ist? Muß die Frau dann die Eigentumswohnung und andere Wertgegenstände verkaufen um den Aufenthalt weiter zu bezahlen? Muß man selbstbewohntes Eigentum verkaufen oder darf man bleiben? Ist das von der Größe der Wohnung evtl. auch abhängig weil einer Einzelperson nur XY Quadratmeter zustehen?

Wenn das Kapital abgetragen ist, wird dann die Rente der Frau angegriffen? Wenn ja in welcher Höhe, was bleibt ihr dann zum Leben über?

Vielen lieben Dank und herzliche Grüße
manora

Diese Fragen kann am besten ein FA Soz.recht beantworten.
Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein bzw. im Branhcenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.

Hallo,

„sich selbst arm rechnen“ funktioniert nicht. Sämtliche Rechtsgeschäftre in dieser Richtung könnten 10 Jahre lang rückabgewickelt werden. wir dzuerst das Einkommen, dann das Vermögen der anspruchstellenden Person heran gezogen.

Ein Konto das zu gleichen Teilen einem Ehepaar gehört, ware also zu 50 % dem Vermögen des Ehemannes zuzurechnen.

Bei einer selbstbewohnten Eigentumswohnung wird natürlich nicht verlangt, dass die Ehefrau ausziet, und die Wohnung verkauft. Hier würde das Sozialamt aber in Höhe der Kosten, die voraussichtlich in den nächsten 10 Jahren anfallen, eine Grundschuld eintragen lassen.

Sollte sich diese Summe als zu gering erweisen, wird das später wiederholt.

Die Ehefrau und die Kinder werden nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit ihrem Einkommen zur Unterhaltsverpflichtung herbei gezogen.

Gruß Hans

Bei einer Heimunterbringung

Liebe Manora,

jeder muss sein Vermögen, sei es noch so hart erspart zur seiner sozialen Sicherung einsetzen. Die Hilfe kann nur dann gewährt werden, wenn die eigene Hilfe und die der nächsten Angehörigen nicht mehr möglich ist. Das ist unser bewährtes Sozialstaatprinzip ein anderes Prinzip können wir uns leider nicht leisten.
Was in Ihrem Fall bedeutet dass das Vermögen des Betroffenen verwertet wird. In meiner Familie ist es schon einmal passiert, dass das Haus zur Sicherung und Versorgung einer geistig behinderten Angehörigen verwendet wurde.

Ich kann Ihnen leider keine andere Nachricht geben.
Mit freundlichen Grüßen
efuessl

Hallo, Manora,

ich bin zwar in diesen Fragen kein Spezialist, aber ein bisschen kann ich Dir sagen. Mit den sogenannten Schenkungen ist das so eine Sache. Meines Wissens gibt es bei den sogenannten Schenkungen in dem Fall keine „Verjährungs“-Fristen. Das ist anders als beim Fiskus. Wer soll denn im vorliegenden Fall überhaupt beschenkt werden und in welcher Größenordnung bewegt sich die Schenkung? „Ein bisschen was gespart“ hört sich ja nicht so üppig an.

Das Sozialamt unterstellt keine Kapitalflucht, sondern schlicht und ergreifend „Sozialbetrug“ und von daher wird alles genauestens untersucht um an Geld zu kommen, damit die Allgemeinheit (also die Gesellschaft) nicht alleine für die Heimkosten aufkommen muss. Natürlich geht nicht jedes Sozialamt gleich vor. Es gibt da schon erhebliche Unterschiede.

Aber niemand wird gezwungen, seine Eigentumswohnung o. ä. zu verkaufen. Dies wird aber quasi als Einkommen bewertet, welches zur Ermittlung des Selbstbehalts eine Rolle spielt.

Ich hoffe, Dir mit meinem bescheidenen Wissen etwas Klarheit verschafft zu haben.

LG Werner

Hallo,

kannst Du mir irgendeinen Grund nennen, warum der Staat das offensichtlich nicht geringe Vermögen der Ehefrau schonen soll und zur Pflege des Ehemannes (meine) Steuern abzweigen soll? Das gesamte Vermögen (bis auf einen Restbetrag von 3.200 Euro) und die Rente der Ehefrau wird bis auf die selbstgenutzte Eigentumswohnung bei einer langen Pflege verwertet. Zur genaueren Information empfehle ich die Informationen von Stiftung Warentest Finanztest - Elternunterhalt" oder eine - natürlich nicht kostenlose - Beratung durhc einen Fachanwalt für Familien- und/ oder Sozialrecht.
Ingeborg

Liebe Ingeborg,

danke für die offene und hilfreiche Antwort!

Viele Grüße
manora

Lieber Werner,

danke für die hilfreiche Antwort!

Viele Grüße
Manora

Hallo efussl,

danke für die hilfreiche Antwort!

Viele Grüße
Manora

Lieber Hans,

danke für die hilfreiche Antwort!

Viele Grüße
Manora

Liebe Marion,

danke für den Tip!

Viele Grüße
Manora

Diese Fragen kann am besten ein FA Soz.recht beantworten.
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im Branhcenbuch unter d. entsprechenden Rubrik.