Habe eine eigentlich recht simple, hypothetische Frage. Sagen wir es gibt da, theoretischer Weise, ein gleichgeschlechtliches Paar das vor einer Dekade eine eingetragene Lebenspartnerschaft notariell durch Lebenspartnerschaftsvertrag in Deutschland geschlossen hat, nun aber auf Grund der unterschiedlichen Bedeutung in einem anderen europaeischen Land (zum Beispiel Daenemark), in dem eine komplette Gleichstellung der Personen ohne Beruecksichtigung primaerer Geschlechtsteile, vorhanden ist, eine Ehe schliessen moechte, ist dann eine vorherige Aufloesund des Lebenspartnerschaftsvertrages notwending oder wird durch die identischen Partner die gesetzliche Grundlage der Monogamie nicht verletzt?
Also in kurz. Falls jemand bereits eine eingetragene Lebensparterschaft hat, darf er den selben Partner heiraten oder muss dieser Vertrag vorher gekuendigt werden?