Heirat trotz eingetragener Lebenspartnerschaft?

Habe eine eigentlich recht simple, hypothetische Frage. Sagen wir es gibt da, theoretischer Weise, ein gleichgeschlechtliches Paar das vor einer Dekade eine eingetragene Lebenspartnerschaft notariell durch Lebenspartnerschaftsvertrag in Deutschland geschlossen hat, nun aber auf Grund der unterschiedlichen Bedeutung in einem anderen europaeischen Land (zum Beispiel Daenemark), in dem eine komplette Gleichstellung der Personen ohne Beruecksichtigung primaerer Geschlechtsteile, vorhanden ist, eine Ehe schliessen moechte, ist dann eine vorherige Aufloesund des Lebenspartnerschaftsvertrages notwending oder wird durch die identischen Partner die gesetzliche Grundlage der Monogamie nicht verletzt?

Also in kurz. Falls jemand bereits eine eingetragene Lebensparterschaft hat, darf er den selben Partner heiraten oder muss dieser Vertrag vorher gekuendigt werden?

Ich mutmaße mal:

Entweder würde Dänemark bei Beantragung der Eheschließung sagen: „Sie sind doch aber schon verheiratet.“ oder man noch nach eigenen Vorstellungen eine „Ehe“ schließen und in Deutschland würde man dann sagen: „Ist gut, da haben Sie also noch mal eine Ehe geschlossen; diesem Gedanken entspricht bei uns die Lebenspartnerschaft, die haben sie ja schon; guten Tag.“.

Im Extremfall mag man eben sowohl Ehepartner als auch Lebenspartner sein (auch abhängig davon, welches Gericht man gerade fragt…). Da sich beides auf dieselben Personen bezieht, haben wir zumindest weiterhin keinen Fall der Bigamie. Statt dessen sprichst du ein Problem des internationalen Rechts an, das sich bei Weitem nicht auf Ehen beschränkt: Welches Recht ist anwendbar; und was machen wir mit Dingen, für die es in unserer Rechtsordnung keine Entsprechung gibt? Ich kann die Dimensionen dieses Rechtsgebiets gerade kaum auch nur andeuten; sehr spannend.