Heizungsausfall

hallo, wer weiss wie es rechtlich aussieht wenn die Heizung (Pellet von Viessmann) nicht mehr funktioniert (noch Garantie) und ein Termin zur Reparatur erst in 1 Woche zugesagt wird. ? Habe ich da ein Recht auf Schadensersatz wenn ich 1 Woche im Winter im kalten Haus ertragen muss.
Danke für Eure Antwort.

Hallo!

Garantie ?  Die wäre doch rein freiwillig. Hersteller verspricht kostenfreie Reparatur wenn innerhalb der Garantiezeit etwas ausfällt. Mehr nicht.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

MfG
duck313

Als Mieter, auch Mieter eines Hauses kann eine Mietminderung durchgeführt werden.

Habe ich da ein Recht auf Schadensersatz wenn ich 1 Woche im
Winter im kalten Haus ertragen muss.

Wenn man das Haus nicht anderweitig beheizt, entsteht doch gar kein Schaden, sondern man spart sogar Brennstoff.
Erst durch Beheizung z.B. mit elektrischen Heizlüftern entsteht ein Schaden.
Dieser wäre beim Nachweis einer schuldhaften Handlung vom Verursacher zu tragen.
Das Produkthaftungsgesetz hilft hier kaum, da es bei mittelbren Schäden, die keine Personenschäden sind, erst ab 500€ Schadenshöhe (Selbstbehalt) Zahlungen vorsieht.