Heizungswartung - Rechnung zu unrecht?! Wer zahlt?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Es wird so langsam Winter, dh. es wird auch wieder Zeit für die jährliche Wartung der Gasheizungstherme.
Laut Mietvertrag ist der Mieter (M) dazu verpflichtet. Er beauftragt also (wie auch im Mietvertrag empfohlen) die Firma X. Bei der telefonischen Terminvereinbarung macht M deutlich, dass er beruflich bedingt nocht so viel Zeit hat, der Termin wird auf 7:30 Uhr gelegt, da M um 9 Uhr zur Arbeit muss. Die Sekretärin von X versichert M, dass der Installateur in 1 1/2 Stunden fertig sei.

Am Tag der Wartung kommt der Installateur dann ca. 25 Minuten zu spät. Er begibt sich an seine Arbeit, telefoniert aber immer wieder, ein Mal sogar 20 Minuten am Stück. Während der Telefonate arbeitet er nicht. Gegen Ende der Wartung (ca. 8:50 uhr) tritt eine Störung A2 auf. Der Installateur versucht diese zu beheben, doch es stellt sich heraus, dass das nicht so leicht ist. M macht Druck, da er zu Arbeit muss. Um 9:20 Uhr ist der Installateur dann fertig und gibt an, dass die Störung nun behoben sei, falls noch mal etwas sei, solle M einfach die Therme an und ausschlaten.

4 Tage vergehen, dann, eines Morgens, als M duschen möchte, kommt nur kaltes Wasser aus der Leitung. Bei einem Blick auf die Therme stellt er fest, dass sie „Störung A2“ anzeigt. Erst bei dem 5. wieder Anschalten kann er mit warmem Wasser duschen.
Er ruft deshalb die Firma X an und bittet um Behebung der Störung. Trotz einer unfreundlichen Sekretärin („Ja ja, das behaupten ja alle, dass unser Monteur die Störung verursacht hat!“) kommt am nächsten Tag der selbe Installateur und behebt die Störung (diesmal richtig!). M weigert sich aber seinen Auftragszettel zu unterschreiben, da er der Meinung ist, die Reparatur sei Teil der Wartung, für die er ja schon eine Rechnung hat.

Eine Woche später erhält M eine Rechnung für die Reparatur. Auf der Rechnung ist vermerkt, dass der Installateur die Störung schon bei der Wartung beheben wollte, aber nicht konnte, da Kunde wegen Zeitmangel abgebrochen habe.

Daraufhin ruft M bei der Firma X an, da er die Rechnung nicht zahlen will (evt. würde er erneute Anfahrtskosten zahlen, aber nicht die Reparaturkosten). Seiner Ansicht nach ist die Störung durch die Wartung entstanden und hätte auch behoben werden können, wenn der Installateur pünktlich gewesen wäre und zügig gearbeitet hätte. Außerdem behauptete der Installateur, er habe die Störung behoben. M war nicht klar, dass dem nicht so war.
Am Telefon behauptet dann der unfreundliche Chef der Firma X, die Störung sei unabhängig von der Wartung aufgetreten und deshalb müsse M die Rechnung zahlen.

(Danke für das geduldige Lesen bis hier hin :smile: )

Nun meine Frage:
M weigert sich die Rechnung zu zahlen. Was passiert jetzt (welche Schritte kann/muss die Firma X gehen, um an ihr Geld zu kommen? Ab wann würden Zusatzkosten enstehen?)?

Muss M die Rechnung zahlen?

Laut Mietvertrag ist M nur zur Übernahme der jährlichen Wartung verpflichtet. Müsste dann nicht der Vermieter die Kosten übernehmen, wenn eine unabhängige Störung an der Themer auftritt (wie der Chef der Firma X behauptet)?

Vielen lieben Dank und viele Grüße,

Wishful Thinking

Eine Frage bleibt noch…
Eine Frage, welche die Heizungsmontagefirma dann noch zu beantworten habe:

  • Welche Tätigkeiten wurden denn im Rahmen der ersten Wartung durchgeführt? Gibt es ein Aktivitätsprotokoll zur Rechnung?

  • Wenn die Störung „A2“ vorgelegen habe aber „wegen Zeitmangel nicht fertig behoben“ werden konnte, warum wurde der Auftraggeber darüber nicht informiert?

  • Hat der Auftraggeber schriftlich, dass die Wartung beendet sei? Wenn ja - wie erklärt die Firma dann, dass sie es doch nicht sei?

  • Wurde der Auftraggeber vom Monteur darüber informiert, dass die Wartung nach dem 1. Termin nicht beendet sei?

Möglicherweise muss die 1. Rechnung nicht bezahlt werden, wenn die Firma laut eigenem Bekunden die im Rahmen der für diesen Termin liquidierten Positionen nicht durchgeführt hat. das müsste aber schriftlich, und nicht nur telefonisch, beurkundet sein.

Gruß,
Michael