Hilfe zur Betreuung meines Freundes

Hallo, ich hoffe das mir jemand hier weiterhelfen kann. mein freund ist seit einigen jahren alkoholkrank. nun liegt er seit 2 wochen im kkh, nierenversagen. sein zustand war lebensbedrohlich, jetzt nicht mehr. zu seiner familie habe ich keinen guten draht. seine schwester behauptet nun das die ärtze sie gebeten haben die betreuung zu übernehmen, ansonsten würde ein gesetztlicher betreuer gestellt. meine frage: wie weit ist der umfang der betreuung den sie angeblich zu gibt zu haben? muss man sowas nicht über das gericht schriftlich abwickeln und nicht einfach so nebenbei im krankenhaus? sie schrieb mich heute auch an, das sie seine kontoauszüge der letzten monate durchgeschaut habe und festgstellt hat, das mein freund jede menge geld an mich überwiesen und des öfteren mein handy aufgeladen hat. dazu muss ich sagen das ich mit meinem freund 600km auseinander wohne. er hat mir regelmäßig ein teil der spritkosten überwiesen, er hat mir auch geld überwiesen für dinge die ich ihm besorgen sollte wo er keinen zugang zu hatte. nun behauptet sie das das zukünftig ein ende haben wird das sie ab jetzt seine gelder verwalten wird. versteht mich nicht falsch, aber ohne seinen zuschuss werden wir uns noch weniger sehen können wie es jetzt schon war. ich weiss nicht ob ich dem glauben schenken soll was sie mir schreibt. es ist schon so sehr schwer eine fernbeziehung aufrecht zu erhalten, wenn das jetzt noch dazukommen würde, wäre das auf langer sicht das ende, da ich nur geringfühig beschäftigt bin. er hat mir das geld immer freiwillig und mit gutem gewissen überwiesen das wir uns sehen können. darf sie das? darf sie diese gelder einfach so verwalten? müsste ich nicht entmündigt werden damit so etwas geschieht?

danke im vorraus für eure antworten

lg steffi

Hallo,

so hart wie es klingt, aber da ihr nicht verheiratet seit, hast du sehr wahrscheinlich überhaupt keine Chance.
Wenn er auf Hilfe angewiesen ist, werden erst die nächsten Verwandten, sprich die Ehefrau, die Geschwister usw. gefragt ob sie das übernehmen wollen. Wobei das mit den Eltern wieder so ein Sache des Alters ist.
Erklärt sich keiner dafür bereit, wird über das Gericht ein Vormund gestellt. Wobei erst genau überprüft wird, in wie weit die Notwendigkeit eines Vormundes gegeben ist.

Diese Aussage kann ich dir aufgrund dessen machen, weil ich das letztes Jahr durch meinen Mann der zum Schluss an Krebs verstorben ist, auch mit gemacht habe. Seine Eltern wollte unbedingt die Vormundschaft haben, der Richter hat das wegen dem Alter abgelehnt.
In wie weit das für deinen Fall zutrifft kann ich dir nicht sagen.

Guten Tag Steffi,

sorry das ich mich erst heute melde.

Aber ich kann auf die Frage leider nicht eingehen, es ist keine versicherungs-, sondern eher eine juristische Frage.

Viel Erfolg bei der weiteren Suche.

M.f.G. Clarin