Hochspannungswarnung

Hallo liebe Wissenden!

Angenommen Person A ist ein um seine Mitmenschen sehr besorgter Mensch und möchte diese vor der Gefahr einer Manipulation an einer Ampelanlage mit einem Hinweistext warnen, indem er an der Ampel ein DinA4-Blatt mit mit dem Hinweis „Achtung! Diese Anlage arbeitet mit hochspannung, eine Manipulation ist lebensgefährlich!“ Mit einem ganz großem Blitz in der Mitte, da dies ja für Hochspannung das übliche Symbol ist. Macht die Person A sich dann strafbar wenn eine mobile Blitzanlage ein paar hundert Meter weiter steht?

Weiterhin noch die Frage: Gibt es nicht eine Art Sperrzone für Blitzgeräte vor und hinter Ortsschildern?

Im Voraus vielen Dank!

Gruß Marco

Sperrzone

Weiterhin noch die Frage: Gibt es nicht eine Art Sperrzone für
Blitzgeräte vor und hinter Ortsschildern?

Hallo Marco,

Vor etlichen Jahren hab ich mal in der Fernsehwoche (oder war’s die Funk Uhr) gelesen, daß ein Blitzgerät frühestens nach 400 Metern hinter dem Ortseingangsschild aufgebaut werden darf. Da stand dann auch ein Aktenzeichen dabei.
Ob das so stimmt oder sich mittlerweile etwas daran geändert hat weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Sticky

Hi
hängt an den Schaltkästen nicht sowieso ein Schild „Vorsicht! Hochspannung!“?
Steht da nicht auch: „Plakate ankleben verboten!“?
Ich sehe dein Ansinnen als durchaus ahndbare Besitzstandsstörung.

Die Grenzen zu Geschwindigkeitsschildern sind, wenn es sie überhaupt noch gibt, interne Verwaltungsanweisungen, auf die der Außenstehende keinerlei Rechtsanspruch hat.
Schilder gelten grds. ab da, wo sie stehen.

Gruß
HaWeThie

Servus!

Macht die Person A sich dann strafbar wenn eine
mobile Blitzanlage ein paar hundert Meter weiter steht?

Strafbar nicht, aber das Verhalten kann untersagt werden.

http://verkehrsanwaelte.de/presse_2004_warnung_vor_r…

Hiho!

Danke für die Antwort!
Naja, bis zu einer Unterlassungsklage braucht man es ja nicht kommen lassen. Person A möchte ja nur arglose Mitbürger vor auf provision schaffenden Aasgeiern schützen…

An dieser Stelle möchte ich noch kurz anmerken dass Person A Radarkontrollen auf Schulwegen o.Ä. für sinnvoll hält und sich nur über Geschwindigkeitsmessungen an Ortsein- oder ausgängen ärgert, wo es zum einen klar ist dass die Leute schneller fahren und zum anderen keinem was bringt.

Gruß Marco

Hi
hängt an den Schaltkästen nicht sowieso ein Schild „Vorsicht!
Hochspannung!“?

Die Rede war von Ampeln…

Steht da nicht auch: „Plakate ankleben verboten!“?

…und an denen steht (bisher) nichts von Hochspannung.

Ich sehe dein Ansinnen als durchaus ahndbare
Besitzstandsstörung.

Moment: Das ist ja nicht mein Ansinnen, sondern das von „Person A“!!!
Hmm… von dem Punkt habe ich das noch nicht betrachtet, aber ein Blatt Papier mit Tesafilm an ner Ampel befestigt wird Person A wohl kaum wegen einer Besitzstandsstörung vor Gericht bringen, oder?

Die Grenzen zu Geschwindigkeitsschildern sind, wenn es sie
überhaupt noch gibt, interne Verwaltungsanweisungen, auf die
der Außenstehende keinerlei Rechtsanspruch hat.

Es geht mir ja nicht um Geschwindigkeitsschilder, sondern um Ortsschilder und da gab es zumindest mal ein Limit von soundsoviel Metern, die eine mobile Blitze entfernt stehen muss.
Aber müsste sowas nicht eher in der StVO zu finden sein als in einer internen Anweisung?

Schilder gelten grds. ab da, wo sie stehen.

Das will ich ja nicht in Frage stellen, obwohl ich trotzdem davon ausgehe dass auch da Spielraum drin ist wenn ein guten Anwalt sinnvoll argumentiert.

Trotzdem Danke, Marco

Hallo!

Naja, zumindest war ich nicht der einzige ders gelesen hatte. :wink:
Muß schon über 10 Jahre her sein, da ich das während meiner Ausbildung gelesen hatte. Ich meine nur die Zahl wäre geringer. müsste zwischen 50 und 150 m liegen. Leider weiss ichs aber nicht mehr genau… :frowning:

Trotzdem vielen Dank