Hohes Anwaltshonorar gerechtfertigt?

Hallo,

Es handelt sich um den Kaufvertrag einer Immobilie. Das honorar dafür wurde damals bezahlt  (3 % des Kaufpreises)

Nach langer Zeit hat es sich herausgestellt , dass ein Gartenanteil zur Immobilie gehört und im Preis inkludiert war.

Für den Nachtrag zum Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch hat der gleiche Rechtsanwalt mehrere Tausend Euro verlangt.

Wird in der Regel nochmal ein hohes Honorar für einen Nachtrag (zum Kaufvertrag ) verlangt?

Nachträgliche Honorare müssen in der Regel vereinbart werden, denn der Anwalt hätte ja eigentlich vorher prüfen müssen, ob das Grundstück noch dazu gehört oder eventuell von vornherein mitteilen sollen, was bei ihm eine erneute Anpassung des Vertrages kosten würde.

Honorare werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Höhere Zahlungen sind jederzeit möglich, wenn sie vorher vereinbart worden sind. Ich würde vielleicht nochmal eine unabhängige Rechtsberatung einholen.

lg

Hallo,

Immobilienkauf ist keine anwaltliche sondern eine notarielle Angelegenheit. Wahrscheinlich handelt es sich um einen Rechtsanwalt UND Notar.
Man kann doch bei einem anderen Notar fragen, was die neue Aktion kosten würde, um zu sehen, ob de Preis gerechtfertigt ist. Es muss auch nicht derselbe Notar wie beim ersten Mal tätig werden.

Wir haben vor Jahren ein (Garten-)Grundstück gekauft und waren beim selben Notar wie seinerzeit die Verkäufer, als sie es ca. 5 Jahren zuvor gekauft hatten, nach dem Motto „er kennt das Grundstück und hat die ganzen Unterlagen noch, wird einfacher und schneller gehen“. Pustekuchen, wenn ich mich nicht dahinter geklemmt hätte, würden wir womöglich immer noch nicht das Grundstück besitzen. Es hat eine gefühlte Ewigkeit (tatsächlich waren es aber schon ein paar Wochen) gedauert, weil immer wieder etwas anderes war.

Gruß
Christa

Servus,

denn der Anwalt hätte ja eigentlich vorher prüfen müssen, ob das Grundstück noch dazu gehört

woher hätte der Notar wissen sollen, dass der Kaufvertrag andere Grundstücke betrifft, als ihm von den Vertragschließenden mitgeteilt wurde?

Er hat bei der Beurkundung verlesen, welche/s Grundstück/e Gegenstand des Vertrags sind. Käufer und Verkäufer waren anwesend und haben gehört, worüber der beurkundete Vertrag geschlossen wurde, und haben diesen mit ihren Unterschriften bestätigt. Mindestens einer von ihnen, mutmaßlich beide, hatten den Entwurf des Vertrags mit genauen Angaben zum Gegenstand des Geschäftes vor Beurkundung gelesen und befanden ihn gut.

Warum sollte ein Notar jetzt für lau arbeiten, wenn die Parteien später zu ihm kommen und ihm sagen, dass sie noch einen weiteren Vertrag beurkundet haben wollen?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

ob das Honorar zu dem jetzt von den Parteien verlangten neuen Vertrag passt, ließe sich leichter beurteilen, wenn der Wert des zusätzlich übertragenen Grundstücks bekannt wäre, und wenn der mit der Erstellung und Beurkundung des neuen Vertrags verbundene Aufwand (Fummelige Grundbucheinsicht? Ausführliche Beratung der Parteien? Ungewöhnliche Terminwünsche etc. etc.?) bekannt wäre.

Beispiel: Das Gartenland, das zum Anwesen des Fürsten Pückler gehört, hat eine Fläche von über 800 Hektar. Und mehrere tausend Euro können z.B. 2.000, aber auch 37.000 € sein.

Zuletzt: Wenn der Notar die Eintragung ins Grundbuch vornehmen konnte, wie Du schreibst, handelt es sich mutmaßlich um einen Amtsnotar aus Baden-Württemberg, und die Gebührennote umfasste sowohl die Beurkundung des Geschäfts als auch die Grundbuchgebühren. Ist das so richtig, oder wurde das Honorar vielleicht doch für etwas anderes berechnet, als Du angegeben hast?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

davon abgesehen dass du vollkommen Recht hast mit der Aussage, dass sicherlich den beiden Parteien ein Vertragsentwurf vorlag und der Vertrag vor dem Unterschreiben auch vorgelesen wurde …

ob das Honorar zu dem jetzt von den Parteien verlangten neuen
Vertrag passt, ließe sich leichter beurteilen, wenn der Wert
des zusätzlich übertragenen Grundstücks bekannt wäre, und wenn
der mit der Erstellung und Beurkundung des neuen Vertrags
verbundene Aufwand (Fummelige Grundbucheinsicht? Ausführliche
Beratung der Parteien? Ungewöhnliche Terminwünsche etc. etc.?)
bekannt wäre.

… was den Wert des Gartengrundstücks angeht: im UP stand, dass kein weiteres Geld angefallen ist, das war im damaligen Preis enthalten, d. h. es muss wohl nur der Vertrag an der Stelle des Kaufgegenstands geändert werden und eine Änderung des Grundbucheintrags beantragt werden, oder?

Viele Grüße
Christa

Servus,

… was den Wert des Gartengrundstücks angeht: im UP stand, dass kein weiteres Geld angefallen ist, das war im damaligen Preis enthalten, d. h. es muss wohl nur der Vertrag an der Stelle des Kaufgegenstands geändert werden

das wäre das einfache Vorgehen vor Beurkundung gewesen: Käufer oder Verkäufer teilt dem Notar nach Lektüre des Entwurfs mit, dass da was fehlt, und noch diese oder jene Parzelle mit verkauft werden soll.

Wenn aber beurkundet worden ist, dass die beiden etwas anderes (ein anderes Grundstück ohne diese Parzelle) kaufen und verkaufen wollen, kann das Gartengrundstück nicht gleichzeitig dazugehören und nicht dazugehören: Auch das gehört zu einer Urkunde, dass sie nicht nachträglich geändert oder verbessert werden kann.

Damit muss über das Gartengrundstück ein neuer, separater Vertrag gemacht und beurkundet werden.

Wenn man den Gegenstandswert (deswegen mein Hinweis auf den Garten in Muskau) und die Höhe des Honorars wüßte, ließe sich leicht sagen, ob das Honorar für diesen neuen Vertrag eher hoch oder eher normal ist. Sicher ist, dass der Notar es nicht gratis beurkunden muss, wenn mir mein Schwiegervater seine Mühle schenkt, bloß weil ich nichts für die Mühle bezahlen muss.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das wäre das einfache Vorgehen vor Beurkundung gewesen: Käufer
oder Verkäufer teilt dem Notar nach Lektüre des Entwurfs mit,
dass da was fehlt, und noch diese oder jene Parzelle mit
verkauft werden soll.

na ja, warum das nicht passiert ist, wird ein Rätsel bleiben, ich wollte nur damit ausdrücken, dass für das Gartengrundstück nicht zusätzlich bezahlt werden soll.

Sicher ist, dass der Notar es nicht
gratis beurkunden muss

Das sehe ich auch so. :smile: Aber wie du schon geschrieben hast: ohne konkrete Zahlen ist das nur wildes Rätseln.

Viele Grüße
Christa