Servus,
… was den Wert des Gartengrundstücks angeht: im UP stand, dass kein weiteres Geld angefallen ist, das war im damaligen Preis enthalten, d. h. es muss wohl nur der Vertrag an der Stelle des Kaufgegenstands geändert werden
das wäre das einfache Vorgehen vor Beurkundung gewesen: Käufer oder Verkäufer teilt dem Notar nach Lektüre des Entwurfs mit, dass da was fehlt, und noch diese oder jene Parzelle mit verkauft werden soll.
Wenn aber beurkundet worden ist, dass die beiden etwas anderes (ein anderes Grundstück ohne diese Parzelle) kaufen und verkaufen wollen, kann das Gartengrundstück nicht gleichzeitig dazugehören und nicht dazugehören: Auch das gehört zu einer Urkunde, dass sie nicht nachträglich geändert oder verbessert werden kann.
Damit muss über das Gartengrundstück ein neuer, separater Vertrag gemacht und beurkundet werden.
Wenn man den Gegenstandswert (deswegen mein Hinweis auf den Garten in Muskau) und die Höhe des Honorars wüßte, ließe sich leicht sagen, ob das Honorar für diesen neuen Vertrag eher hoch oder eher normal ist. Sicher ist, dass der Notar es nicht gratis beurkunden muss, wenn mir mein Schwiegervater seine Mühle schenkt, bloß weil ich nichts für die Mühle bezahlen muss.
Schöne Grüße
MM