Hundegebell!

Zu welchen Zeiten darf ein Hund bellen und wie laut?

Was ist mit „Dauerkläffern“?

Alex.

eigentlich genau zu den gleichen Zeiten, wie ein Rasenmäher… Das wäre zu den Zeiten.
Bei der Lautstärke kommt es auf das Lungenvolumen des Hundes an. Mein Hund kann, trotz seiner kleineren Statur (im Verhältnis zu einer Dogge) ganz schön laut bellen.
Jetzt wiede ernsthaft: Dauerkläffer sind nervig. Da gibt es nur eines, dem Menschen beibringen, daß dies stört. Entweder im Guten oder über einen Anwalt bzw. Hausverwaltung. Schade wäre nur, wenn deshalb der Hund im Tierheim landen müßte. Ich nehme, weil mein Hund nicht alleine bleiben kann, auf meinen Fahrten (ich schätze so ca. 250.000 km) das Tier mit. Sie kann nun in allen Dialekten aller 16 Bundesländer bellen - und beherrscht auch einige Fremdsprachen.

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Mit Sicherheit wirst Du keinem Hund darüber eine Vorschrift verhängen können

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Dem Hund nicht, aber dem Besitzer.
Gruß
GrasdeHopper

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Man sollte herausfinden warum der Hund bellt. Manchmal half schon ein Sichtschutz zur Straße oder zu einer anderen Seite, durch die der Hund erregt wurde. Oftmals liegt es aber daran, daß sich die Halter nicht um die Hunde kümmern, daß sie sich alleingelassen fühlen (Reisen der Hundehalter etc.)
Ich denke auch, daß sich das Problem nur lösen läßt, wenn man mit dem Hundehalter redet.
Gruß b.

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Auch nicht dem Besitzer, denn ein Hund ist auch ein denkendes Wesen. Er wird schon seinen Grund haben, weshalb er bellt. Sicherlich gab es etwas, was ihn erregt. Hunde haben einen ausgeprägteren Spürsinn als Menschen. Deshalb sollte man ihnen den gebührenden Respekt zollen.
Gruß caricator

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Auch nicht dem Besitzer, denn ein Hund
ist auch ein denkendes Wesen. Er wird
schon seinen Grund haben, weshalb er
bellt. Sicherlich gab es etwas, was ihn
erregt. Hunde haben einen ausgeprägteren
Spürsinn als Menschen. Deshalb sollte man
ihnen den gebührenden Respekt zollen.
Gruß caricator

Mit dem denkenden Wesen ist wohl unbestritten und mit dem Respekt wohl auch.
Nur leider sind diese Tiere durch ihre Haltung und das Verhalten ihrer Besitzer oftmals gestört. Und das ist wohl auch unbestritten. In zahlreichen Auseinandersetzungen vor Gericht war Hundegebell der Anlaß. Und durch Entscheidungen wurde festgelegt, wie lange und wann ein Nachbar das Bellen ertragen muß. Da auch die meisten Richter wohl Hundebesitzer waren, sind die Maßstäbe sehr weit ausgelegt worden. Nur die Mittagsruhe wurde dem geplagten Nachbar zugestanden und er darf bis 7 Uhr schlafen. Das Gebell darf auch zusammengenommen nicht länger wie 2 Stunden dauern. Das ist für den Hundebesitzer doch wohl fair und auch der Hund darf sich austoben.Er kann kläffen was das Zeug hält. In der Mittagszeit kann er sich ausruhen und hat dann auch die Kraft, bis zum Abend auszuhalten.
Und wenn der genervte Nachbar die Zeit mißt und der Hund über 2 Stunden kläffen kommt, kann der Hundebesitzer ja immer noch sagen:
Das hat der ja noch nie gemacht.
Und wenn der Hund den Spaziergänger auf der anderen Straßenseite für eine Gefahr hält und zum Anlaß nimmt zu bellen, so kann er mit Stolz denken, daß er ein ganz schlauer seiner Gattung ist. Und wenn er dann den ganzen Tag vorbeikommende Leute am Gartenzaun verfolgt hat, dann hat er sicher auch einen Anspruch auf den Lieblingssessel seines Besitzers. Der hockt sich dann auch auf eine andere Sitzgelegenheit, damit sein Hund sich auch wohl fühlt. Weil er die Anerkennung seines Besitzers spürt,wird der Hund wohl auch nicht auf die Idee kommen, sein Verhalten zu ändern.
Und für Dich caricator:
Vor allen Dingen sollte Dein Hund Dir Respekt zollen. Das entspricht seinem natürlichen Verhalten.Es verwirrt den Hund, wenn er Besitzer sein muß und bestimmt, wo es lang geht. Ein Hund mit einem starken Rudelführer ( Mensch, der ihm das Futter gibt)hat genügend Selbstsicherheit, daß er nicht bei jedem Spaziergänger bellen muß.
Er liegt gelassen im Garten und schaut dem Treiben zu. Nur bei echter Gefahr wird er bellen. Mensch und Tier fühlen sich wohl.
Nur kann sich leider jeder ein Tier halten. Ob er was davon versteht oder nicht.
Und so werden sich weiter die Gerichte damit beschäftigen.
Gruß
GrasdeHopper

Meiner Meinung hat es auch etwas mit Respekt dem Tier gegenüber zu tun, wenn man sich vor der anschaffung überlegt, ob man Zeit für das Tier hat oder ob man den ganzen Tag oder die ganze Nacht unterwegs ist und den Hund zuhause lassen muß.
Zudem sollte man überlegen, ob die Umgebung für einen Hund geeignet ist.
Roland

Wie ein Rasenmäher?!

eigentlich genau zu den gleichen Zeiten,
wie ein Rasenmäher… Das wäre zu den
Zeiten.

Gut, aber wo leite ich das her (Gesetz, §)?

Entweder im Guten oder über einen Anwalt
bzw. Hausverwaltung. Schade wäre nur,
wenn deshalb der Hund im Tierheim landen
müßte.

Wie schauts mit dem Ordnungsamt aus? Oder sit das wirklich eine rein privatrechtliche Angelegenheit?

Alex.

In zahlreichen
Auseinandersetzungen vor Gericht war
Hundegebell der Anlaß. Und durch
Entscheidungen wurde festgelegt, wie
lange und wann ein Nachbar das Bellen
ertragen muß. Da auch die meisten Richter
wohl Hundebesitzer waren, sind die
Maßstäbe sehr weit ausgelegt worden. Nur
die Mittagsruhe wurde dem geplagten
Nachbar zugestanden und er darf bis 7 Uhr
schlafen. Das Gebell darf auch
zusammengenommen nicht länger wie 2
Stunden dauern.

Wo steht so was bzw. in welchen Urteilen kann man sowas nachlesen?

Und für Dich caricator:
Vor allen Dingen sollte Dein Hund Dir
Respekt zollen. Das entspricht seinem
natürlichen Verhalten.

Unser guter caricator scheint die ganze Sache eher vom philosophischen als vom rechtlichen Standpunkt aus zu sehen…

Alex.

Ich habe die Zeiten aus einer Fachzeitschrift für Hunde.
Die haben sich des öfteren mit dem Thema beschäftigt.Abgedruckt waren ausführlich die Sachverhaltsschilderungen und die Urteile mit der Begründung. Die Aktenzeichen stehen auch dabei, aber das wird Dir wohl auch nicht helfen.
Gruß
GrasdeHopper