Hundehaltung

Hallo,
ich habe neulich gehört, es gebe neue Rspr., daß Vermieter ihren Mietern Hundehaltung nicht verbieten dürfen. Stimmt das?
Gruss und Dank
derr

Hallo Derr,
auf die schnelle hier einen Auszug:
Kaum eine Frage des Mietrechts ist so umstritten wie die: Was gehört zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ einer Wohnung - auch die Haltung eines Haustieres? Auf jeden Fall ist es immer von Vorteil, sich im Vorfeld einer Anschaffung eines Haustieres die (schriftliche) Genehmigung seines Vermieters einzuholen, wenn der Mietvertrag keine Regelungen zur Tierhaltung enthält. Denn grundsätzlich verneinen die Gerichte, dass Mieter sich in der Frage der Anschaffung eines Hundes genauso autark fühlen könnten wie etwa in der Anschaffung von Zimmerpflanzen. Grundsätzlich gehört die Tierhaltung also in Mehrfamilienhäusern (anders bei Einfamilienhäusern!) nicht zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung. Der Mieter muss also vom Vermieter grundsätzlich vorher eine Genehmigung einholen. Doch dass ist nicht die Einstimmige Meinung unter deutschen Richtern - gegenteilige Meinungen (wahrscheinlich von den Hundebesitzern unter deutschen Richtern) gibt es bezüglich Katzen und kleiner Hunde von den Landgerichten München, Köln und Düsseldorf - hier wird argumentiert, dass kleinere Exemplare nicht genehmigungspflichtig seien.(Quelle Wiso)
Hilft es einwenig weiter?
MbG
shiny

Ausnahmen sind: Hundezucht ist verboten, das Halten mehrere Hunde in einer Einzimmerwohnung ohne Genehmigung. Auf der anderen Seite ist die Hundehaltung in einsam stehenden Gebäuden am Feld- oder Waldrand im Gegenteil auf keinen Fall genehmigungsbedürftig. Gleiches gilt für Blindenhunde. Es sind Einzelfallentscheidungen! Kleintiere im Käfig darf der Mieter immer halten - so etwas gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung.