Ich suche einen Rechtsbegrff für folgende Aktivitäten?

Hallo,

wie bitte lautet der offizielle Sprachgebrauch für die beiden ‚Delikte‘?
Diebstahl trifft die Sache wohl nicht so ganz denke ich…

  1. Ein Nachbar verschiebt seine Grundstücksgrenze um 3 Meter auf das unbebaute Nachbargrundstück und pflanzt dort Büsche, Bäume und errichtet einen Zaun.

  2. Ein Bauherr errichtet seine Parkplätze nicht laut seiner Planung auf seinem Grundstück,
    sondern auf dem angrenzenden Grundstück. Hier werden Pflastersteine verlegt. Auf seinem
    Grundstück wird ein Garten angelgt.

Danke für Hilfe!

Hallo1

In jedem Fall „Unerlaubte Handlung“

siehe hier : http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/unerl…

Versetzt er auch noch Grenzmarkierungen, dann wäre das ein eigener Tatbestand.

MfG
duck313

Hallo,
das ganze nennt sich verbotene Eigenmacht und läuft auf eine Besitzentziehung bzw. mindestens Besitzstörung hinaus. Die §§858 bis 862 BGB sind des (rechtmäßigen) Besitzers Freund.

Delikte im Sinne des Strafrechts sind das ohne weiteres „Zutun“ keine.

Wenn man sich nicht gut im Bürgerlichen Recht auskennt, ist so ein Fall ist nichts für „Selbstgefrickeltes“ aus dem WWW!

Gruß vom
Schnabel

Danke dir!!!

Also wenn man diese Menschen Dieb nennt, tut man ihnen unrecht und
kann wohlmöglich noch eine höhere Strafe erhalten, als diese Kollegen für ihr
‚unerlaubtes‘ Handeln?

Viele Grüße

Danke!!!

Also wenn man diese Menschen Dieb nennt, tut man ihnen unrecht und
kann wohlmöglich noch eine höhere Strafe erhalten, als diese Kollegen für ihr
‚unerlaubtes‘ Handeln?

Viele Grüße

Hallo,

wobei die Handlung an sich nicht verwerflich sein muss, da sie fahrlässig oder einvernehmlich (z.B. zur Begradigung) erfolgt sein kann.

Es ist auch keineswegs ungewöhnlich, dass Grenzverschiebungen erst nach Jahrzenten auffallen.

Gruß
achim

Danke!

Nein ganz sicher nicht verwerflich!
Messpunkte sind ja schall und rauch und wenn man einen findet,
kann man ihn ja entfernen oder ignorieren.
Und seine eigenen Planungen muss man ja auch nicht einhalten,
es reicht ja aus, wenn die anderen ihre Planungen einhalten.
Und wenn ich 6 Ausnahmegenehmigungen eingeholt habe,
dann gebe ich mir die siebte einfach selbst.

Und weil wir alle so viel Verständnis dafür haben, macht jeder was er will und
nur ich halte mich an die Regeln.

Oder?

Viele Grüße

1 Like

Hallo,
man kann solche Menschen nennen wie man möchte, solange man sie nicht beleidigt. Der Rückbau dürfte einschließlich ggf. anfallender Rechtsverfolgungskosten höher ausfallen als ein Bußgeld für eine Beleidigung. Aber die dient wohl eher dem Ego des „beleidigten“ „Überbauten“. In der Regel überbauen derlei Menschen fremde Grundstücke allerdings eher in Unkenntnis über deren Grenzen. Und das ist kein Diebstahl.

Gruß vom
Schnabel

In der Regel überbauen derlei
Menschen fremde Grundstücke allerdings eher in Unkenntnis über
deren Grenzen. Und das ist kein Diebstahl.

wenn es nicht in unkenntnis geschieht, ist es genausowenig diebstahl. oder kennst du irgendein bewegliches grundstück?
http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

Das bezog sich auf die Aussage des Ursprungspostings…

Hallo,

Und weil wir alle so viel Verständnis dafür haben, macht jeder
was er will und nur ich halte mich an die Regeln.

was hindert denn den Überbauten daran, alle 4 Jahre mal einen Blick auf sein Grundstück zu werfen und notfalls mit einem Maßband zu prüfen?

Gruß
achim

Hallo Achim,

das ist aber jetzt nicht dein ernst was du hier schreibst oder?

Grüße

Danke Schnabel!

Gebe ich dir sicher recht!

Aber in dem Fall ist es anders, ist aber auch egal.

Für mich ist es ein Dieb.
Ist die Bezeichnung Dieb eine Beleidigung, oder eine nachsehbare Sichtweise eines Nichtjuristen?

Grüße

Der liebe Nachbar tut, was ihm gerade gefällt…
Guten Tag,

an einer gemeinsamen Grenze mit dem Nachbarn über ca. 20 Meter gibt es einen Zaun.
Am unteren Ende gibt es ein kleines Tor und darunter ein kleines Gartenhüttchen.
Alles im Besitz und auf der Seite des Nachbarn.
Jetzt ist dieses Hüttchen ziemlich heruntergekommen und die Tür braucht eigentlich niemand, da das Grundstück auf der anderen Seite zum Begehen offen ist.

Um dieses unschöne Hüütchen nicht mehr sehen zu müssen, soll dort eine Kleinigkeit -nicht genehmigungspflichtig- davor gestellt werden.
Holzregal oder etwas ähnliches.

Muss man da den Nachbarn um Erlaubnis fragen, da er ja von der anderen Seite nicht mehr an sein Hüttchen kommt und das Tor nicht mehr benutzen kann, um sein Grundstück zu verlassen?

Danke für Rat!