Hallo,
um es entsprechend den Regeln abstrakt zu fromulieren:
ein Grundstück von 1300 qm soll in drei kleinere Grundstücke
unterteilt werden, 1x 500 qm und je 2 x 400 qm, damit 3 Häuser gebaut
werden können.
Dies ist entsprechend dem örtlichen Bebauungsplan möglich
(Mindestgröße für ein Grundstück: 400 qm).
Könnte ein Teil des Gesamt-Grundstücks als Gemeinschaftseigentum
deklariert werden (ca. 350 qm) - bei sog. „ideeler Teilung“. (Es sind da besondere Anpflanzungen und ein Weg; dafür soll gemeinsam Sorge getragen werden).
Ist dies nun möglich?
Oder würden diese 350 qm von der baurechtlich nötigen Mindestgröße
für die einzelnen Grundstücke abgezogen werden?
Ist für eine letztendliche Klärung das Bauamt oder das Vermessungsamt
zuständig?
Bitte nur seriös antworten! - Vielen Dank im voraus!