Hallo,
folgender, hypothetischer Sachverhalt:
Gegeben sind Person V, Person S, Person 0. V ist Vater von S, O ist Mutter von V. Alle drei Personen tragen den gleichen Nachnamen. Person 0 ist seit langem verstorben.
Person V kann aus einem beliebigen Grund keine Waren auf die eigene Adresse und Namen liefern lassen. Person V fragt Person S, ob er die Ware auf die Adresse von Person S liefern lassen kann.
Person S willigt in dem Glauben ein, es handle sich um Waren, die im Namen von V bestellt wurden. Da S werkstätig ist, werden die Waren in Abwesenheit von einem Nachbarn von Person S angenommen. Der Nachbar kennt die Verwandschaftsverhältnisse von Person S nicht. Als S nach der ersten Lieferung festellt, was V getan hat, bittet S V das Bestellen im Namen des verstorbenen Angehörigen O sofort zu unterlassen. S verweist auf den potentiell kriminellen Charakter des Vorgangs. V kommt dem nicht nach und es erfolgen weitere Lieferungen.
Da Person S und Person V sonst ganz gut zueinander stehen, händigt S V die Waren aus. Alle Waren wurden von V vorab bezahlt. Es gibt keine offenen Rechnungen oder sonstige Vorderungen.
Folgende Fragen dazu:
Kann Person S rechtlich (von wem auch immer) belangt werden?
Was passiert, wenn Person S die Waren selbst annimmt, ohne vorher zu prüfen, an wen die Ware adressiert wurde? Das kann „zwischen Tür und Angel“ schnell passieren.
Was passiert, wenn die Waren nicht bezahlt werden und Person S sie annimmt?
Kann Person S die Zustellung der Waren unterbinden?
Ist Person S zur Anzeige von Person V verpflichtet?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Freundliche Grüße
Kai Reinhardt