Identitätsmißbrauch

Hallo,

folgender, hypothetischer Sachverhalt:

Gegeben sind Person V, Person S, Person 0. V ist Vater von S, O ist Mutter von V. Alle drei Personen tragen den gleichen Nachnamen. Person 0 ist seit langem verstorben.

Person V kann aus einem beliebigen Grund keine Waren auf die eigene Adresse und Namen liefern lassen. Person V fragt Person S, ob er die Ware auf die Adresse von Person S liefern lassen kann.

Person S willigt in dem Glauben ein, es handle sich um Waren, die im Namen von V bestellt wurden. Da S werkstätig ist, werden die Waren in Abwesenheit von einem Nachbarn von Person S angenommen. Der Nachbar kennt die Verwandschaftsverhältnisse von Person S nicht. Als S nach der ersten Lieferung festellt, was V getan hat, bittet S V das Bestellen im Namen des verstorbenen Angehörigen O sofort zu unterlassen. S verweist auf den potentiell kriminellen Charakter des Vorgangs. V kommt dem nicht nach und es erfolgen weitere Lieferungen.

Da Person S und Person V sonst ganz gut zueinander stehen, händigt S V die Waren aus. Alle Waren wurden von V vorab bezahlt. Es gibt keine offenen Rechnungen oder sonstige Vorderungen.

Folgende Fragen dazu:

Kann Person S rechtlich (von wem auch immer) belangt werden?

Was passiert, wenn Person S die Waren selbst annimmt, ohne vorher zu prüfen, an wen die Ware adressiert wurde? Das kann „zwischen Tür und Angel“ schnell passieren.

Was passiert, wenn die Waren nicht bezahlt werden und Person S sie annimmt?

Kann Person S die Zustellung der Waren unterbinden?

Ist Person S zur Anzeige von Person V verpflichtet?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Freundliche Grüße
Kai Reinhardt

S verweist
auf den potentiell kriminellen Charakter des Vorgangs.

Worin soll der liegen?

naja, koscher ist die sache mit sicherheit nicht. ist das nicht schon sträflich, auch wenn niemand dabei zu schaden gekommen ist? oder ist das nur amoralisch.

Hallo,

naja, koscher ist die sache mit sicherheit nicht. ist das
nicht schon sträflich, auch wenn niemand dabei zu schaden
gekommen ist? oder ist das nur amoralisch.

Die Frage oder die dahinter stehende Idee finde ich sehr seltsam.
Ein Rentner z.B. freut sich über seine neue Unabhängigkeit und ist ständig auf Reisen. Da ist es normal, Post, Pakete und dergleichen an Freunde oder Nachbarn liefern zu lassen. Die das dann bis zu seiner Rückkehr verwahren.
Guten Rutsch
R

Hai,

Die Frage oder die dahinter stehende Idee finde ich sehr
seltsam.
Ein Rentner z.B. freut sich über seine neue Unabhängigkeit und
ist ständig auf Reisen. Da ist es normal, Post, Pakete und
dergleichen an Freunde oder Nachbarn liefern zu lassen. Die
das dann bis zu seiner Rückkehr verwahren.
Guten Rutsch

Findest Du es auch normal die Bestellungen unter denm Namen eines Verstorbenen zu tätigen?
Das und dass die Ware regelmäßig an eine andere Adresse geliefert werden soll hat ein Gschmäckle.
Was das für rechtliche Konsequenzen hat weiß ich aber nicht…könnte das Betrug sein?

Gruß
M.

Richtig. Aber was, wenn es sich um tote Verwandte handelt?

aus einem beliebigen Grund

Ich bin kein Jurist, würde aber vermuten, daß der Grund für die Beurteilung des Sachverhaltes alles andere als beliebig ist, sondern höchst entscheidend.

Gruß,
M.

eben, es ist zwar noch kein betrug vorgefallen, die rechnungen wurden ja von V bezahlt, aber irgendwie ist das schon die Vorstufe zu Betrug. Was ich halt sehe ist, dass S ein Problem bekommen könnte, wenn V aus irgendeinem Grund ein Fehler unterläuft.

sorry an Kai und Maja
das mit dem Toten habe ich glatt übersehen.

Ich glaube auch hier nicht an einen strafrechtlichen Bezug.
Wenn die Empfänger mit der Annahme der Post des Verwandten / Freundes einverstanden sind, der Nachbar das aber verweigert (weil für ihn Fremder), sehe ich kein Problem unter Namen des toten Onkels / Opas zu versenden.
Hier wird doch keiner geschädigt, wenn alles bezahlt ist.

Anders könnte es sein, wenn da Betrugsversuche mit nicht bezahlter Ware durchgeführt werden. Dann sollten die Rechtsexperten antworten, ich enthalte mich der Stimme.

Gruß
R

ausserdem noch …
… so weit ich informiert bin, kann jeder Mensch sich ganz einfach einen Künstlernahmen zulegen. Der echte Name ist dann nur für Behörden / Polizei / Grenze wichtig.
Wenn der Name des Toten sich also anbietet, weshalb nicht?

Fälschung Beweiserheblicher Daten

eben, es ist zwar noch kein betrug vorgefallen, die rechnungen
wurden ja von V bezahlt, aber irgendwie ist das schon die
Vorstufe zu Betrug. Was ich halt sehe ist, dass S ein Problem
bekommen könnte, wenn V aus irgendeinem Grund ein Fehler
unterläuft.

kein Betrug, aber §269 Strafgesetzbuch:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Also Täuschung. Wusste doch, dass damit was nicht ganz in ordnung sein kann.

Daraus resultieren neue Fragen:
Ist Täuschung anzeigepflichtig bei Kenntnis durch Person S?

Kann Person S belangt werden, weil S die Pakete angenommen hat?

Also Täuschung.

Nein, Fälschung beweiserheblicher Daten (mit daraus resultierenden Folgen wie Täuschung)!

Daraus resultieren neue Fragen:
Ist Täuschung anzeigepflichtig bei Kenntnis durch Person S?

nein. Anzeigepflichtig ist nach Strafgesetzbuch „nur“ Mord, Tötung, Raub, Landesverrat und Entführung.

Kann Person S belangt werden, weil S die Pakete angenommen
hat?

keine Ahnung.

Hallo,

so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine
unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde,

Wo ist denn hier eine Urkunde zu finden?
Gruß
loderunner (ianal)

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Damit hätten sich meine Fragen erledigt. Vielen Dank!

hm, ich bin mir nicht sicher, aber der Kaufvertrag gilt ja auch als Dokument. Ob das jetzt gleichzusetzen ist mit einer Urkunde, frag mich mal was anderes :smile:

Dumm nur, dass deine Frage überhaupt noch nicht beantwortet wurde. Zumindest nicht juristisch. Aber is auch wurscht.

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Hallo,

hm, ich bin mir nicht sicher, aber der Kaufvertrag gilt ja
auch als Dokument.

Aber nur, wenn er Schriftform besitzt, oder?

Ob das jetzt gleichzusetzen ist mit einer
Urkunde, frag mich mal was anderes :smile:

In der beispielhaften Liste bei wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Urkunde#Beispiele_f.C3…) finde ich sie zumindest nicht. Deshalb ja meine Zweifel.

Des weiteren setzt ein Betrug eine Betrugsabsicht voraus. Und einen Schaden. Beides kann ich ebenfalls nicht erkennen. Beim Annehmenden der Pakete übrigens erst recht nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

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Servus, kai,

vielleicht wäre da an zwei andere Aspekte zu denken:

  1. V hat irgendwie eine Kontenvollmacht des verstorbenen O und versucht jetzt, durch Einkäufe noch etwas Geld vom Erbe zur Seite zu schaffen.

  2. V hat vielleicht große Schulden und will nicht, daß seine Gläubiger, denen er die Raten nicht zahlt, mitbekommen, daß er ständig einkauft und er gar nicht so zahlungsunfähig ist, wie er tut.

In beiden Fällen sollte S da tunlichst aufpassen, sich nicht die Finger zu verbrennen.

Frohes Neues Jahr!
Manu

das sind wirklich interessante aspekte. 1 halte ich für nicht wirklich relevant, setzen wir das hypotethische Sterebedatum von Person O auf 1997.

2 halte ich wesentlich wahrscheinlicher, da das die bestellungen im falschen namen erklärt. ich bin mir sicher S könnte das bestätigen.

Danke dir.