Im Elternbeirat erwirtschaftetes Geld. Wem gehört es?

Hallo,
Wem gehört das durch einen Elternbeirat erwirtschaftete Geld?
Der Elternbeirat ist kein eingetragener Verein. Das Geld wird erwirtschaftet durch
Tombola´s, Verkauf von Kuchen bei Festen u.ä…
Ausgegeben wird das Geld insbesondere für neues Kinderspielzeug und Lern- und Lehrmaterialien für den Kindergarten. Festgelegt werden die Ausgaben durch den Beirat ohne Mitwirkung des Kindergartens.
Der Elternbeirat wurde nicht aufgelöst, trotzdem gibt es Meinungen, dass das Geld dem Kindergarten und somit der Stadt gehört. Ist das richtig?
In der Satzung der Stadt ist dazu nichts zu finden.

MfG

Rene Gonter
… mehr auf http://w-w-w.ms/a5ewg3

Hallo Rene,

ich war seinerzeit auch in einem (Schul-)Elternbeirat. Hier gab es für die Einnahmen einen Betreuungsverein.

Die Mitglieder es EB waren gleichzeitig Mitglied im Betreuungsverein.

Einnahmen und Ausgaben waren über die Satzung des Betreuungsvereins geregelt.

Der Schulleiter hat uns die ganzen Abläufe erklärt und die Satzung gegeben. Setz also dort mit deinen Recherchen an.

LG vom Mond

Hallo MrMOON,

leider gibt es keinen Betreuungsverein. Und die Satzung wurde im Zusammenarbeit mit der Stadt schon vor Jahren geschrieben. Darin wird aber auch nichts zu diesen Thema geklärt.
Leider.

MfG

Hallo,
ein Elternbeirat ist ein Gremium innerhalb des Kindergartens, Er vertritt die Eltern der Kinder und kann auf die organisatorische und inhaltliche Gestaltung des Kindergartenlebens Einfluss nehmen.
Spendenaktionen usw. erfolgen normalerweise im Auftrag des Kindergartens und damit des Trägers (in Eurem Fall also im Auftrag der Stadt).
Siehe hier Seite 19:
http://www.hss.de/uploads/tx_ddceventsbrowser/Leitfa…

Beatrix

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Hallo Beatrix,

vielen Dank für die Antwort.
Das heißt im Umkehrschluss: Das vom Elternbeirat mit dessen Zeit und Arbeit erwirtschaftete Geld kann sich theoretisch die Stadt nehmen und damit machen, was sie will? Wenn das im Beirat bekannt wird, dürfte klar sein, dass der Beirat kein Geld mehr erwirtschaften wird, sondern nur noch seine in der Satzung genannten Aufgaben wahr nehmen wird. Schade für den Kindergarten und die Kinder.

Schade, Schade

MfG

René

Hallo Rene,

bitte stelle Deine Antwort zu den Beiträgen, auf die Du antwortest - der Thread wird sonst unlesbar.

Das heißt im Umkehrschluss: Das vom Elternbeirat mit dessen
Zeit und Arbeit erwirtschaftete Geld kann sich theoretisch die
Stadt nehmen und damit machen, was sie will?

Nein, davon kann zunächst keine Rede sein. Ob die Sammlung von Mitteln überhaupt im Auftrag des Trägers erfolgt, und falls ja, ob sie in dessen Namen und auf dessen Rechnung erfolgt, ist keineswegs klar und zunächst pure Spekulation von Beatrix.

Wenn der Elternbeirat das in eigener Initative, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tut, handelt er damit meines Erachtens als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In welchem Umfang diese rechtsfähig ist, also hier abstrakt von ihren Gesellschaftern Vermögen besitzen kann, überlasse ich den Zivilrechtlern, von denen es glaube ich hier herum noch ein paar gibt.

Schöne Grüße

MM

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Kleine KORREKTUR
Hi @ll,

fälschlicherweise habe ich den Begriff: „Betreuungsverein“ verwendet. SORRY

Richtig: „Förderverein“

LG vom Mond

GbR - Zusatzfrage
Hallo,

Wenn der Elternbeirat das in eigener Initative, in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung tut, handelt er damit meines
Erachtens als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. In welchem
Umfang diese rechtsfähig ist, also hier abstrakt von ihren
Gesellschaftern Vermögen besitzen kann, überlasse ich den
Zivilrechtlern, von denen es glaube ich hier herum noch ein
paar gibt.

dass der Elternbeirat in dem Fall als GbR angesehen wird war mir so weit klar - nur verstehe ich nicht, weshalb in dem Fall die GbR nicht rechtsfähig sein soll. Ich dachte immer, dass sich die Rechtsfähigkeit aus der GbR selbst ergibt…?!?

Grüße

Servus,

grade bei Personengesellschaften gibt es da eine Gegend, die sich zwischen Fisch und Fleisch bewegt.

„Klassisch“ galten sie nicht rechtsfähig, aber das wird heute anders betrachtet - aber wie genau, kann ich bloß in einem kleinen Ausschnitt sagen, nämlich im Steuerrecht, welches hier nicht zur Debatte steht: Da wird eine GbR betreffend Umsatzsteuer als eigenes Subjekt („Unternehmer“) betrachtet, betreffend Einkommensteuer aber bloß als Summe ihrer Gesellschafter. Das führt zu dem Detail, dass sie umsatzsteuerlich mit ihren Gesellschaftern wirksam Verträge abschließen kann, die aber ertragsteuerlich nicht berücksichtigt werden.

Ob das eingesammelte und (noch) nicht ausgegebene Geld in so einem Fall der GbR oder (anteilig) den einzelnen Gesellschaftern gehört, kann sicher einer der anwesenden Zivilrechtler sagen, wenn es seine Zeit erlaubt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Das heißt im Umkehrschluss: Das vom Elternbeirat mit dessen
Zeit und Arbeit erwirtschaftete Geld kann sich theoretisch die
Stadt nehmen und damit machen, was sie will?

Nein, davon kann zunächst keine Rede sein. Ob die Sammlung von
Mitteln überhaupt im Auftrag des Trägers erfolgt, und falls
ja, ob sie in dessen Namen und auf dessen Rechnung erfolgt,
ist keineswegs klar und zunächst pure Spekulation von Beatrix.

deshalb habe ich auch eingeschränkt mit „normalerweise“ :smile:

Tatsächlich kann „die Stadt“ nicht machen, was sie will. Man müsste jetzt schon genauer hinschauen, was z.B. in der zuständigen Satzung steht, oder auch wie und von wem genau die betroffene Aktion geplant, beworben und durchgeführt wurde.
Eventuelles Stichwort wäre hier „Zweckentfremdung von Spenden“…

Beatrix

Hllo,

Und die Satzung wurde
im Zusammenarbeit mit der Stadt schon vor Jahren geschrieben.

na, dann wäre es aber schon mal interessant, was da bezüglich der Form des Vereins, dem Ziel, der Mitgliedschaft, der Verantwortung, den Vertretern etc. drin steht. Daraus wird sich sicher das eine oder andere ergeben.
Gruß
Rübe