Im Januar starb mein unehelicher Sohn

mit 46 Jahren und hat keine Erben hinterlassen. Nun sagt die Mutter, es betsehen noch Unterhaltsforderungen. Um lt. Erbschein das Erbe nicht auszahlen zu müßen. Ist das berechtigt??

FAQ1129
Auch ohne Hallo!

mit 46 Jahren und hat keine Erben hinterlassen. Nun sagt die
Mutter, es betsehen noch Unterhaltsforderungen. Um lt.
Erbschein das Erbe nicht auszahlen zu müßen. Ist das
berechtigt??

So leid mir das tut mit deinem Sohn:
Du hast diese Seite hier mit „Ja“ angeklickt, dich aber nicht dran gehalten, deshalb darf deine Anfrage nicht beantwortet und bald gesperrt werden.

Auch ohne Gruß

Noi

kein Verbot

Du hast diese Seite hier mit „Ja“ angeklickt, dich aber nicht
dran gehalten, deshalb darf deine Anfrage nicht beantwortet
und bald gesperrt werden.

Daraus, dass der Fragesteller den Bedinungen zugestimmt hat, aber sich nicht an sie gehalten hat, leitet sich kein Verbot für jemand anderen ab, auf die Frage zu antworten.

Gruß
Paul

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Guten Abend!

Daraus, dass der Fragesteller den Bedinungen zugestimmt hat,
aber sich nicht an sie gehalten hat, leitet sich kein Verbot
für jemand anderen ab, auf die Frage zu antworten.

Diese Aussage halte ich für einen möglicherweise teuren Irrtum, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsge…. Wer hier für konkrete Fälle rechtlichen Rat erteilt, könnte sich eine kostenbewehrte Abmahnung einhandeln.

Gruß
Wolfgang

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