Immobilie (Eigentumswohnung) vererben

Hallo ihr Lieben,
ich recherchiere für ein Buch, aber das Erbrecht treibt mich dezent in den Wahnsinn.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus und kann mir bei diesem Fall behilflich sein. :smile: 

Hypotethischer Fall:

Ein vermögender Mann besitzt eine Eigentumswohnung in d. Stadt und ein neu erworbenes Haus am Stadtrand. Dazu kommt ein größeres Vermögen.
zu seiner Person: Geschieden, keine Kinder, Eltern/Großeltern sind bereits verstorben, 1 Schwester (keine Kinder)

Er ist sehr krank und setzt deshalb ein Testament auf. Sein Wille ist, dass ein guter Freund (keine Verwandschaft) die Eigentumswohnung bekommt. 

Wenn dieser Freund das Erbe annimmt:

Gehört ihm die Wohnung allein wie vom Erblasser im Testament bestimmt?
Oder muss er einen Pflichtanteil davon abgeben? (Auszahlen)
Welche (sonstigen) Kosten entstehen dem Freund allgemein?

Hallo,
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch
ebenso wenig wie entferntere Verwandte. Nur Kinder bzw. der Ehegatte sind Pflichtteilsberechtigte.

Welche (sonstigen) Kosten entstehen dem Freund allgemein?

Hi, Erbschaftssteuer, 20.000.-€ sind frei, der Rest wird mit 30% versteuert weil er in die Steuerklasse III fällt.
Notarielle Eintragung ins Grundbuch,
Erbschein.
MfG ramses90

Der Erbe oder die Erben erhalten den gesamten Nachlass zu Eigentum und sind dann wegen der Vermächtnisanordnung - wenn denn eine solche vorliegt - verpflichtet, die Eigentumswohnung an den Freund zu Alleineigentum  zu übertragen.

Da hier Grundeigentum zu vererben ist, empfiehlt es sich dringend - auch aus Kostengründen-, einen Notar zu beauftragen.

Hallo,

Da hier Grundeigentum zu vererben ist, empfiehlt es sich
dringend - auch aus Kostengründen-, einen Notar zu
beauftragen.

Zitat aus der Frage: „ich recherchiere für ein Buch“. Bleibst Du bei diesem Rat?
Gruß

Guten Abend,

ich musste ja lachen, auch ich musste mich sehr lange belesen.

Im Normalfall würde die Schwester Alleinerbin sein. In diesem Fall
wird der Freund die Wohnung erben. Seine Verpflichtungen sind die
Erbschaftssteuer und die Gebühren für den Notar zwecks Grundbucheintrag.
Der letzte Wille zählt. Anders wäre es bei einer Enterbung, da würde der Pflichtteil ins Gespräch fallen.
Lieben Gruss von ninja

Guten Abend,

ich musste ja lachen, auch ich musste mich sehr lange belesen.

Was gibt´s denn da zu lachen?
Zudem fehlt noch die Gebühr für den Erbschein, der bei Immobilien zwingend erforderlich ist und die Gebühr dafür dürfte ziemlich hoch sein!
MfG ramses90

Lieben Gruss von ninja

Er ist sehr krank und setzt deshalb ein Testament auf. Sein
Wille ist, dass ein guter Freund (keine Verwandschaft) die
Eigentumswohnung bekommt. 

Wenn dieser Freund das Erbe annimmt:

Gehört ihm die Wohnung allein wie vom Erblasser im Testament
bestimmt?

Ja.

Oder muss er einen Pflichtanteil davon abgeben? (Auszahlen)

Die Schwester des Erblassers hätte keinen derartigen Pflichtteilsanspruch.

Welche (sonstigen) Kosten entstehen dem Freund allgemein?

Er wäre oberhalb seines Freibetrges von 20.000 EUR erbschaftssteurpflichtig.

G imager