Vorgeschichte
Aus einer 1989 geschiedenen Ehe besteht noch eine gemeinsames Miteigentumsverhältnis der beiden Eheleute an einem Hobbyraum.
Der Ehemann verschob das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen, sodaß (noch) kein Zugewinnausgleich stattfand und zahlt den festgesetzten Unterhalt für die beiden Kinder nicht. Deshalb hat die geschiedene Ehefrau eine Zwangshypothek an seinem Ferienhaus eintragen lassen, zu dem er als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Sachstand
Die Ehefrau hat einen Mieter für den Hobbyraum gefunden und mit ihrem Ehemann vereinbart, daß sie dessen Mietanteil mit seinen Schulden auf den Unterhalt verrechnen kann; dies reicht jedoch nicht zum Ausgleich der Forderungen aus dem Unterhaltsanspruch.
Nun will der Mieter die Immobilie kaufen und die Ehefrau diese auch verkaufen.
Es ist jedoch damit zu rechnen, daß der Ehemann sich entweder überhaupt weigert, seinen Anteil zu verkaufen oder den Kaufpreis dafür ungebührlich in die Höhe treibt.
Frage 1:
Stimmt meine Annahme, das die Ehefrau aufgrund des Schuldtitels gegen ihren Ehemann auch an dieser Immobilie eine Zwangshypothek eintragen lassen (zusätzlich, also ungeachtet dessen, daß sie bereits eine auf das Ferienhaus hat eintragen lassen) und daraus vollstrecken?
Frage 2:
Führt das zur Zwangsversteigerung des Hälfteanteils des Ehemanns oder des Hobbyraums als ganzem, also beider Hälfteanteile?
Schönen Tag noch
und vielen Dank für Eure Mühe,
scope