Immobilienkaufvertrag

Hallo zusammen, ich hoffe das ich im richtigen Brett bin:

Folgendes,
Person A kauft von Person B ein Haus, alles läuft problemlos, Schlüsselübergabe ist Mitte Mai. Nun steht im KV das das Haus geräumt ist, wobei im Haus noch alte Teppiche, Stühle und Krimskrams, im Gartenhäuschen diverse Gartengeräte und Krimskrams stehen. Person A wurde einige Male von Person B vor KV-unterschrift und nach KV-unterschrift ins Haus gelassen ,zwecks Maße nehmen.Person A war damit einverstanden, das er für die Resträumung von Teppichen und anderen Dingen zuständig ist und er somit die noch gut nutzbaren anderen Gegenstände behält.Nun ist Person A aufgefallen, das Person B wohl einige noch gute Sachen, wie Gartengeräte, Lampen ect. rausnimmt. Ist das rechtens? Darf Person B dieses nach Unterschrift unter dem notariell KV in dem ja steht, Haus wäre geräumt? Darf Person B wirklich nur noch den „Müll“ stehenlassen? Zwingen den Rest auch noch zu räumen kann Person A wohl die Person B nicht, aber kann Person A verlangen, das die Gegenstände die nach Unterschreiben des Kv noch im Haus waren, zurückgebracht werden (Person A hat Familienmitglieder als Zeugen über diverse Gegenstände) oder hat Person A nun einfach Pech gehabt?

Vielen Dank für eine Antwort

Verena

Hallo Verena,

die Sache ist meiner Meinung nach aussichtslos. Ihr habt euch an dem Vertrag „vorbeigemogelt“ , trotzdem gilt er. Ihr habt da einen Fehler gemacht. Wie wollt ihr etwas einklagen was euch laut Vertrag gar nicht gehört?
Dumm gelaufen.
Gruß elmore

Hallo Elmore,
erstmal Danke für Deine Antwort, aber wie Du ja weißt, ist das nicht mir sondern einer fiktiven Person passiert, nicht ? :wink:
Inwiefern hat die Person A sich an dem Vertrag vorbeigemogelt? Das Grundstück wurde mit dem darauf befindlichen Haus + Gartenhaus gekauft. Person B hat nur die Verpflichtung das Haus bis zur Übergabe im gleichen Zustand wie gekauft zu halten. Wenn doch im KV stand, das Haus ist geräumt, inwiefern darf Person B weiterhin Gegenstände aus dem Haus räumen?
Person A ist davon ausgegangen, das alles was zum Zeitpunkt der Unterschrift noch im Haus sei, nun ihm gehöre, da das Haus ja offiziell geräumt sei.
Oder hätte im KV eindeutig stehen müssen, alle lose befindlichen Gegenstände verbleiben im Haus?

Gruß Verena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Rückfrage
Hallo,
Welches ist denn der Verkaufstermin? Der Kaufvertrag gilt doch nicht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift, oder?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]

Hi Loderunner,
der Kaufvertrag wurde rechtsgültig im März unterschrieben, sämtliche rechtliche Angelegenheiten, wie Eintrag ins Grundbuch ect. sind bereits abgeschlossen. Schlüsselübergabe ist am Freitag, da dann der Kaufpreis überwiesen wurde.
Warum sollte der Kaufvertrag nicht ab Unterschrift gültig sein?Sobald eine Person etwas unterschrieben hat, ist es doch rechtsgültig oder?
Gruß Verena

Hallo,
Welches ist denn der Verkaufstermin? Der Kaufvertrag gilt doch
nicht ab dem Zeitpunkt der Unterschrift, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

Nun ist Person A aufgefallen, das Person B wohl einige
noch gute Sachen, wie Gartengeräte, Lampen ect. rausnimmt. Ist
das rechtens?

Du solltest mal den Vertrag in Bezug auf den Begriff „Übergang des Zubehörs“ und dann ggf. die Kommentierung zum Zubehör-Begriff bei Grundstücken (§ 926 BGB) bzgl. der einzelnen Gegenstände durchsehen. Das ist ein weites Feld.

Grundsätzlich gilt, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, dass Zubehör mit verkauft wird. Stellt sich jetzt dann nur im Detail immer die Frage, ob die Rechtsprechung dieses oder jenes als Zubehör qualifiziert.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

danke schön für Deine Antwort.

Gruß Verena

Hallo,

der Kaufvertrag wurde rechtsgültig im März unterschrieben,

Da schreibt man eigentlich rein, ab wann das Eigentum und welches Eigentum übertragen wird.

sämtliche rechtliche Angelegenheiten, wie Eintrag ins
Grundbuch ect. sind bereits abgeschlossen.

Grundbucheintrag erfolgt eigentlich erst, wenn die Kaufsumme bezahlt wurde.

Schlüsselübergabe
ist am Freitag, da dann der Kaufpreis überwiesen wurde.

Seltsam.

Warum sollte der Kaufvertrag nicht ab Unterschrift gültig
sein?Sobald eine Person etwas unterschrieben hat, ist es doch
rechtsgültig oder?

S.o.
Ist bei uns mit dem Kauf eines Hauses und eines Grundstücks gaaanz anders gelaufen. Deshalb meine Rückfrage. Schau doch sicherheitshalber nochmal in den Kaufvertrag rein.
Aber ianal, macht offenbar ein anderer Notar anders. Offensichtlich deshalb habt Ihr jetzt das Problem. Fragt doch beim Notar mal nach, was er sich dabei gedacht hat.
Gruß
loderunner